Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 259

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 259 (NJ DDR 1980, S. 259); Neue Justiz 6/80 259 arbeit immer wieder willkommene Gelegenheit zur unmittelbaren Konfrontation mit den Wirkungen ihrer eigenen Tätigkeit, die für sie zum Teil auch neue Aspekte und Sichtweisen erschließt. Und für die Rechtswissenschaftler wird dadurch ein wichtiges methodisches Prinzip wissenschaftlicher Arbeit realisiert: die ständige Verbindung von Theorie und Praxis. § 35 der Geschäftsordnung der Volkskammer sieht vor, daß die Ausschüsse mit den Publikationsorganen Zusammenarbeiten und öffentlich über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit berichten. Die Redaktion der „Neuen Justiz“ kann bestätigen, daß ihr alle Möglichkeiten offenstehen, an der Arbeit des Verfassungs- und Rechtsausschusses teilzunehmen und darüber zu publizieren. Dafür möchten wir an dieser Stelle herzlichen Dank sagen. Ja, es gehört zu den Arbeitsmethoden unseres Ausschusses, daß er ständig um eine möglichst breite Öffentlichkeit seiner Tätigkeit bemüht ist. Zu allen Untersuchungen der Arbeitsgruppen wird regelmäßig die Presse eingeladen, und die Abgeordneten berichten in ihren Wahlkreisen vor Wählern sowie vor örtlichen Volksvertretungen über die Arbeitsergebnisse des Ausschusses. Unlängst haben wir eine neue Form der Öffentlichkeitsarbeit erprobt: Wir nahmen die vielfältigen, interessanten rechtspolitischen und rechtsspezifischen Fragen, die uns bei einem Arbeitsgruppeneinsatz im Kreis Grimmen begegneten, auf Vorschlag der dortigen Kreisleitung der SED zum Anlaß, um in Grimmen ein rechtspolitisches Forum zu veranstalten, das in seiner Thematik sehr breit gefächert und wohl für alle Beteiligten, für die zahlreichen Zuhörer und Fragesteller wie für die Mitglieder unseres Ausschusses, von Nutzen war. Die Fragen, die uns dort gestellt wurden, reichten von der Effektivität des demokratischen Völkerrechts über die Durchsetzung des Arbeitsgesetzbuchs und Probleme der Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener bis zu speziellen Fragen der Staatshaftung. Wir haben die Gelegenheit auch benutzt, um am konkreten Beispiel Wesen und Inhalt unseres sozialistischen Rechts sowie die Ziele seiner Verwirklichung darzustellen. Genosse Vorsitzender, Sie haben mit Ihren Darlegungen anschaulich nachgewiesen, welche Rolle die Ausschüsse und speziell der Verfassungs- und Rechtsausschuß spielen, damit die Volkskammer eine hohe Qualität bei der Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle erreicht, damit sie ihre Funktion als arbeitendes Organ erfüllen Kann. Auch hierin kommt doch wohl die prinzipielle Überlegenheit unserer sozialistischen Demokratie gegenüber jeglicher Art bürgerlicher Demokratie zum Ausdruck. Ich gebe gern zu, daß ein Anhänger der traditionellen bürgerlichen Demokratie in der Arbeit unseres wie auch aller anderen Ausschüsse der Volkskammer die „richtige Konfrontation“, das „Gegenüber“ von Regierung und Parlament, von Regierungsvertretem und Parlamentariern vermissen wird. Dafür haben wir eben auch keine bürgerliche, sondern unsere sozialistische Demokratie. Und ein entscheidender Wesenszug dieser Demokratie ist nicht das „Gegeneinander“ von Parlament und Regierung, von verschiedenen Fraktionen, sondern das Miteinander, die gemeinsame Verantwortung für die Verwirklichung der dem Wohle des werktätigen Volkes dienenden Politik, die unter der Führung der Partei der Arbeiterklasse ausgearbeitet, von der Volkskammer beschlossen und von ihr gemeinsam mit der Regierung verwirklicht wird, die gemeinsame Verantwortung für die Einhaltung und Verwirklichung der Grundsätze unserer Verfassung. Die Volkskammer ist mit ihren Ausschüssen als oberstes staatliches Machtorgan selbstverständlich von der Regierung „unabhängig“, denn der Ministerrat ist das von ihr gewählte Organ, das in ihrem Auftrag die einheitliche Durchführung der Staatspolitik leitet. Aber sie versteht und verwirklicht ihre „Unabhängigkeit“ als Teil der gemeinsamen Verantwortung aller staatlichen Organe und aller politischen Kräfte unserer Republik zur weiteren erfolgreichen Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Ich kenne aus meiner wissenschaftlichen Arbeit wie auch aus manchem Aufenthalt im Ausland, den meine Abgeordnetentätigkeit erfordert, Theorie und Praxis der bürgerlichen Demokratie recht gut und hatte Gelegenheit, sie auch in einer Reihe von kapitalistischen Ländern zu studieren und zu erleben. Sie ist für eine Gesellschaft, die in unüberbrückbare soziale Klassengegensätze gespalten ist, eine Form ihrer politischen Organisation, die auf jeden Fall einer faschistischen oder faschistoiden Diktatur vorzuziehen ist. Aber gerade aus der Kenntnis der Praxis der bürgerlichen Demokratie sei es mir auch gestattet zu betonen, daß die sozialistische Demokratie die gesellschaftlich fortgeschrittenere und wirksamere, dem Menschen nützlichere Form des politischen Zusammenlebens ist, weil sie die aktive Mitarbeit jedes einzelnen im Interesse des gesellschaftlichen Fortschritts und seiner eigenen Persönlichkeitsentwicklung nicht nur ermöglicht', sondern von ihm fordert. Diese Demokratie ist ein gesellschaftlicher Entwicklungsprozeß und auch ein persönlicher des Menschen, der in der Beseitigung des Gegensatzes von Ausbeutern und Ausgebeuteten seine Grundlage hat Gerade deshalb ist sie auch immerfort vervollkommnungsfähig und wird immer weiter zu verbessern und auszubauen sein. Daran mitzuwirken sollte Anliegen jedes Staatsfunktionärs, jedes Abgeordneten und auch jedes Bürgers sein. Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Autsrenkollektiv: Die gesellschaftlichen Organisationen in der DDR (Stellung, Wirkungsrichtungen und Zusammenarbeit mit dem sozialistischen Staat) Herausgeber: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR 287 Seiten; EVP (DDR): 13 M Mit dieser Publikation wird erstmals in der DDR der Versuch unternommen, Charakter, Aufgaben und Funktionen der gesellschaftlichen Organisationen im politischen System der sozialistischen Gesellschaft umfassend darzustellen. Die Schrift gibt Aufschluß über die hervorragenden Leistungen der gesellschaftlichen Organisationen bei der Entwicklung des Sozialismus, über ihre Rolle in der Bündnispolitik der Partei der Arbeiterklasse, ihre Beziehungen zum sozialistischen Staat und ihre Rechtsstellung. Gezeigt wird, welchen Beitrag die Organisationen dazu leisten, gesellschaftliche Interessen zu verwirklichen, sozialpolitische und geistig-kulturelle Bedürfnisse werktätiger Menschen zu befriedigen und humanistische Ideale durchzusetzen. Die Verfasser waren bestrebt, die Vielfalt und den Reichtum der Formen demokratischer Aktivität bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu verdeutlichen und Entwicklungsrichtungen sichtbar zu machen, die für die Stärkung der sozialistischen Staatsmacht charakteristisch und gesetzmäßig sind. Vorrangig handelt es sich um eine revolutions-, staats- und rechtstheoretisch angelegte Untersuchung, wobei jedoch die praktisch-politischen Aspekte, das Informationsbedürfnis der Leser weitgehend berücksichtigt wurden. Das besondere Gewicht liegt auf dem konkreten Nachweis der durch die herrschenden Macht- und Eigentumsverhältnisse bedingten politischen Einheit von sozialistischem Staat und gesellschaftlichen Organisationen. Gliederung: 1. Partei, Staat und gesellschaftliche Organisationen bei der Errichtung und Entwicklung des Sozialismus in der DDR 2. Die gesellschaftlichen Organisationen in der DDR und ihr Zusammenwirken mit dem sozialistischen Staat 3. Hauptrichtungen des Wirkens der gesellschaftlichen Organisationen ihr Beitrag zur Stärkung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung 4. Rechtsfragen der Tätigkeit der gesellschaftlichen Organisationen 5. Die Haltlosigkeit imperialistischer Angriffe auf die Rolle der gesellschaftlichen Organisationen im politischen System des Sozialismus 6. Die gesellschaftlichen Organisationen in der UdSSR in der Periode des entwickelten Sozialismus;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 259 (NJ DDR 1980, S. 259) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 259 (NJ DDR 1980, S. 259)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit erfüllt. Entsprechend seiner Aufgabenstellung trägt Staatssicherheit die Hauptverantwortung bei der Bekämpfung der Feindtätigkeit. Die Art und Weise sowie Angriffsriehtungen der Feindtätigkeit machen ein konsequentes Ausschöpfen des in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene weist die Strategie der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit folgende wesentliche miteinander verbundene bzw, aufeinander abgestimmte Grundzüge auf: Staatssicherheit das do-, Unbedingte Durchsetzung der Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der bis zu einer Tiefe von reicht und im wesentlichen den Handlungsraum der Grenzüberwachungs Organe der an der Staatsgrenze zur darstellt.

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