Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 257

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 257 (NJ DDR 1980, S. 257); Neue Justiz 6/80 257 Unsere heutige Ausschußsitzung war bereits die zweite zu diesem recht umfassenden Fragenkreis. Die Ergebnisse unserer Untersuchungen und Beratungen wurden dem Ministerium der Justiz als Empfehlungen zur Verfügung gestellt. Außerdem war es auch hier wieder Arbeitsprinzip des Ausschusses, daß er dem Ministerium der Justiz Gelegenheit gab, durch verantwortliche Mitarbeiter an der Tätigkeit seiner Arbeitsgruppen unmittelbar teilzunehmen. Das hat sich auch für die Abgeordneten selbst als nützlich erwiesen. Selbstverständlich legt der Ausschuß seine Untersuchungsergebnisse und seine Auffassung zu Gesetzentwürfen auch dem Plenum der Volkskammer auf deren Tagungen vor. Früher stellte er bei dieser Gelegenheit auch öfter Änderungsanträge zu vorgelegten Gesetzentwürfen. Das ist seltener geworden, seit der Ausschuß seinen Einfluß auf die Vorbereitung von Gesetzentwürfen entscheidend verstärkt hat. Ich halte diese Entwicklungstendenz für positiv und nützlich. Es ist schon deutlich geworden, daß die Vorbereitung von Gesetzentwürfen unlösbar mit der Kontrolle über die Einhaltung des geltenden Rechts verbunden ist, daß sich viele Anregungen für Gesetzesänderungen und auch für Neuregelungen direkt aus der Gesetzeskontrolle ergeben. Wie nimmt nun der Ausschuß seine Kontrollaufgabe wahr? Die Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, auf die unser Arasschuß viel Kraft verwendet, ist nicht nur eine formelle Kontrolle über die strikte Befolgung der gesetzlichen Vorschriften und die Einhaltung unserer sozialistischen Gesetzlichkeit so wichtig das ist und so große Bedeutung dem unverzüglichen und wirksamen Einschreiten gegen jede einwandfrei festgestellte Gesetzesveuletzung auch zükommt. Der Ausschuß und seine Mitglieder sorgen in solchen Fällen auch an Ort und Stelle für die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit und arbeiten in dieser Hinsicht sehr eng mit dem Generalstaatsanwalt und dem Obersten Gericht der DDR zusammen. Der Präsident des Obersten Gerichts ist als Abgeordneter selbst Mitglied unseres Ausschusses. Den ersten Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR hat der Ausschuß gemäß Art. 61 Abs. 3 der Verfassung zur ständigen Mitarbeit herangezogen. Unsere Kontrollen erstrecken sich aber auch auf die gesellschaftliche Wirksamkeit der Gesetze, auf die Probleme, die mit und bei ihrer Verwirklichung auftauchen, auf die Möglichkeiten und Wege zur Erhöhung der Wirksamkeit und Autorität der Gesetze. Daraus ergeben sich dann Überlegungen und Vorschläge für Neuregelungen, für die Ergänzung oder Änderung geltender Rechtsvorschriften. Als ein Beispiel kann man die Untersuchungen nennen, die vom Verfassungs- und Rechtsausschuß sowie von den Ausschüssen für Eingaben der Bürger, für Arbeit und Sozialpolitik und für Haushalt und Finanzen zur besseren Erhaltung, Verwaltung und Bewirtschaftung des Wohnungsfonds durchgeführt wurden. Die danach erarbeiteten gemeinsamen Vorschläge dieser Ausschüsse wurden Bestandteil eines Ministerratsbeschlusses, der Voraussetzungen für die Erhöhung der Instandhaltungs- und Reparaturleistungen der VEB Kommunale Wohnungsverwaltung bzw. der VEB Gebäudewirtschaft schuf. Natürlich kann unser Ausschuß nicht gleichzeitig und gleichmäßig die Einhaltung und Durchführung aller geltenden Gesetze kontrollieren. Das ist auch nicht notwendig, weil auch die anderen Ausschüsse der Volkskammer mit der Kontrolle der Durchführung der Gesetze in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich befaßt sind und weil es darüber hinaus ein ganzes System staatlicher und gesellschaftlicher Organe der Gesetzlichkeitskontrolle gibt, dessen Effektivität weiter erhöht werden sollte. Der Verfassungs- und Rechtsausschuß konzentriert sich bei der Kontrolle über die Durchführung der Gesetze also auf bestimmte Schwerpunkte? Ja, das ist nach der Verfassung und nach der Geschäftsordnung der Volkskammer von 1974 ausschließlich seine eigene Angelegenheit. Natürlich orientiert er sich bei der Festlegung seiner Kontrollschwerpunkte in den Halbjahres- oder Jahresarbeitsplänen an den Hauptaufgaben der Staatspolitik, die sich aus den Beschlüssen der Partei der Arbeiterklasse ergeben. Unter den gegenwärtigen Bedingungen der Verwirklichung der Hauptaufgabe, der notwendigen Leistungssteigerung unserer Volkswirtschaft und der Festigung sozialistischer Verhaltensweisen kommt der Wirksamkeit unseres Rechts im volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozeß, den Fragen der Gewährleistung einer zuverlässigen Ordnung, der verstärkten Entwicklung einer bewußten sozialistischen Einstellung zur Arbeit, der strikten Gewährleistung der Rechte der Bürger und der Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflichten besonders große Bedeutung zu. Deshalb ist diese Frage unter den verschiedensten Aspekten der Ordnung, Disziplin und Sicherheit im Betrieb, in der Genossenschaft, im Wohngebiet, in der Arbeit der staatlichen Organe seit längerer Zeit Gegenstand besonders intensiver Arbeit des Ausschusses auf dem Gebiet der Gesetzeskontrolle. Dabei wird der Rahmen einzelner Gesetze, werden auch die Grenzen einzelner Rechtszweige überschritten, aber gerade diese komplexe Sicht auf die Probleme hat sich als nützlich erwiesen. Bei diesen Kontrollen wirken wir oft auch mit anderen Ausschüssen der Volkskammer zusammen, so etwa bei der Kontrolle von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Handelseinrichtungen mit dem Ausschuß für Handel und Versorgung. - Bei der Bestimmung der Schwerpunkte unserer Kon-trolltätigkeit werden außerdem auch die Erfahrungen der Abgeordneten aus ihrer eigenen Arbeit sowie aktuelle politische Aufgaben berücksichtigt. Beispielsweise haben wir am Jahresende 1979 die Kontrolle der Durchführung des Amnestieerlasses des Staatärates mit einer Kontrolle der Wirksamkeit des Gesetzes über die Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger in das gesellschaftliche Leben von 1977 verbunden. Darüber wurde ja in NJ 1980, Heft 1, berichtet. Ein Hauptanliegen des Ausschusses bei der Gesetzeskontrolle und bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen besteht darin, unser Recht, seine Einhaltung * und seine Verwirklichung auch in dem Sinn stärker zu einer öffentlichen Angelegenheit zu machen, daß immer mehr Bürger sowohl an der Rechtsgestaltung als auch an der Rechtsverwirklichung und an der Kontrolle der Einhaltung der Gesetze aktiv teilnehmen. Das war vor allem bei den Aktivitäten der Fall, die der Ausschuß bereits seit 1975 entwik-kelt hat, um mitzuhelfen, daß die Bewegung für vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu einer wirklichen und wirksamen Massenbewegung wird, und das ist auch jetzt wieder unsere Absicht, wenn wir in den kommenden Monaten unter dem gleichen Aspekt die Wirksamkeit von Stadtr und Gemeindeordnungen überprüfen werden. Wir werden das insbesondere unter dem Gesichtspunkt tun, wie die Einhaltung und Verwirklichung dieser Ordnungen noch stärker zur Angelegenheit der Bürger selbst, ihrer Organisationen und Kollektive werden kann. In diesem Sinne versteht der Verfassungs- und Rechtsausschuß seine Tätigkeit gleichzeitig als einen Bestandteil umfassender rechtspropagandistischer Arbeit, die in diesem Falle vor allem durch das Studium und den Austausch fortgeschrittener Erfahrungen, durch praktische Anleitung erfolgt;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 257 (NJ DDR 1980, S. 257) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 257 (NJ DDR 1980, S. 257)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen. Unter den spezifischen politisch-operativen Bedingungen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Beobachtung angefertig wurden. Sie können zur unobjektiven Darstellung von Sachverhalten und somit zu Schwierigkeiten in der Beweisführung führen. Solche Gefahren gilt es deshalb auszuschließen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X