Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 256

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 256 (NJ DDR 1980, S. 256); 256 Neue Justiz 6/80 Unser aktuelles Interview Aufgaben und Arbeitsweise des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer Der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer nahm in seiner Sitzung am 18. April 1980 Berichte von vier Arbeitsgruppen entgegen, die in verschiedenen Kreisen der DDR die Wirksamkeit der Konflikt- und der Schiedskommissionsordnung untersucht sowie Vorschläge zur Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte in einer Neuregelung dieser Ordnungen diskutiert hatten. Die interessante Ausschußsitzung, über die an anderer Stelle dieses Heftes (S. 260 f.) berichtet wird, war uns Anlaß, den Vorsitzenden des Verfassungs- und Rechtsausschusses, Prof. Dr. Wolfgang W e i c h e 11, korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften der DDR und Direktor des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts an dieser Akademie, um eine prinzipielle Darlegung der Aufgaben und der Arbeitsweise des Ausschusses zu bitten. Die Ausschüsse der Volkskammer haben nach Art. 61 Abs. 1 der Verfassung eine doppelte Aufgabe: in enger Zusammenarbeit mit den Wählern Gesetzentwürfe zu beraten und die Durchführung der Gesetze ständig zu kontrollieren. Könnten Sie, Genosse Vorsitzender, etwas näher erläutern, wie der Verfassungs- und Rechtsausschuß diese Aufgabe verwirklicht? Ich möchte zunächst unterstreichen, daß die Ausschüsse ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den Wählern erfüllen. Dieser Grundsatz, der generell für die Arbeit aller Organe unseres sozialistischen Staates gilt, prägt auch entscheidend die Arbeitsweise der Ausschüsse der Volkskammer. Wenn das oberste Prinzip für den Inhalt ihrer Tätigkeit darin besteht, dem Wohle des Volkes zu dienen, sein friedliches Leben zu sichern, die sozialistische Gesellschaft zu schützen, die sozialistische Lebensweise der Bürger und die freie Entwicklung des Menschen zu gewährleisten, seine Würde zu wahren und seine verfassungsmäßigen Rechte zu garantieren, wie es Art 4 unserer Verfassung bestimmt, dann ist das oberste Prinzip für die Art und Weise ihrer Tätigkeit die in Art. 5 Abs. 2 der Verfassung für alle Volksvertretungen formulierte Rechtspflicht, sich auf die aktive Mitgestaltung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle ihrer Entscheidungen zu stützen. Auch der Verfassungs- und Rechtsausschuß ist bemüht, diese Grundsätze unserer Verfassung zu verwirklichen. Er ist ausnahmslos mit allen Gesetzentwürfen befaßt, die der Volkskammer zur Entscheidung vorgelegt werden sollen. Das unterscheidet ihn in. gewisser Hinsicht von anderen Ausschüssen der Volkskammer, die nur die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden Gesetzentwürfe beraten. In welcher Weise nimmt der Verfassungs- und Rechtsausschuß auf Gesetzentwürfe Einfluß? Und wie arbeitet er dabei mit zentralen staatlichen Organen zusammen? Unser Ausschuß prüft in erster Linie, ob die der Volkskammer vorgelegten Gesetzentwürfe inhaltlich mit der Verfassung und anderen geltenden Gesetzen übereinstimmen, damit die Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit unseres Rechtssystems gewahrt bleibt. Besonderen Wert legen wir darauf, daß unser Ausschuß oft in Zusam- menarbeit mit anderen Ausschüssen bereits in einem möglichst frühen Stadium auf die Vorbereitung von Gesetzentwürfen Einfluß nimmt und daß die Erfahrungen und Erkenntnisse unserer Mitglieder bei der Vorbereitung dieser Entwürfe beachtet werden. Das gilt insbesondere für so umfassende Gesetzgebungsakte wie das Zivilgesetzbuch, das Arbeitsgesetzbuch und andere. Die Hinweise, die der Ausschuß in die Gesetzgebungsarbeit einbringen kann, werden im wesentlichen aus zwei Quellen gespeist Erstens aus den Erfahrungen, die jeder Abgeordnete in seiner eigenen beruflichen Tätigkeit und in seinem speziellen Arbeitskollektiv macht und die bei der Vielfalt der im Ausschuß auf diese Weise zusammenfließenden Erfahrungen ein bestimmtes repräsentatives Bild ergeben. Zweitens aus den zahlreichen Gesprächen, Diskussionen und Beratungen der einzelnen Abgeordneten mit Wählern in ihren Wahlkreisen sowie der Arbeitsgruppen des Ausschusses in Betrieben, Kreisen, Städten und Gemeinden, in denen sowohl geltende rechtliche Regelungen auf ihre Einhaltung und ihre Wirksamkeit hin überprüft als auch die inhaltlichen Fragen vorgesehener rechtlicher Neuregelungen erörtert werden, wie das z. B. in Vorbereitung auf die heutige Ausschußsitzung zum Komplex „gesellschaftliche Gerichte“ geschah. Natürlich können wir davon ausgehen, daß auch in den Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen Gesetzesvorlagen nicht am „grünen Tisch“ vorbereitet werden, sondern daß man auch dort Analysen über die Wirksamkeit der bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie Ergebnisse von Beratungen mit Werktätigen zugrunde legt Aber unbestreitbar und durch jahrelange Praxis bewiesen ist, daß durch die Auswertung der Erfahrungen und Erkenntnisse der Abgeordneten und hier besonders ihrer Tätigkeit in den Ausschüssen Gesetzentwürfe an Aussagekraft und Gehalt gewinnen. Eine enge, fruchtbare Zusammenarbeit hat unser Ausschuß vor allem mit dem Ministerium der Justiz entwik-kelt. Sie bewährt sich gerade gegenwärtig wieder bei der Vorbereitung neuer gesetzlicher Regelungen über die Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte, mit denen einer Forderung des vom IX. Parteitag beschlosse-nenen Programms der SED Rechnung getragen werden soll.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 256 (NJ DDR 1980, S. 256) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 256 (NJ DDR 1980, S. 256)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitäten, sind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X