Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 251

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 251 (NJ DDR 1980, S. 251); Neue Justiz 6/80 251 Die Erhöhung der Bereitschaft und Aktivität der Gesellschaft zur Auseinandersetzung mit Straftaten ist Ausdruck der sich entwickelnden sozialistischen Lebensweise. Sie ist auch ein Faktor, der zu weiteren Erfolgen bei der Zurück-drängung der Kriminalität beiträgt. Erhöhung der staatlichen Autorität auch mittels differenzierter Anwendung des Strafzwangs steht daher der Freiheit nicht entgegen, wie bürgerliche, antikommunistische Ideologen immer wieder glauben machen wollen. Mit der Anwendung des Strafzwangs werden nicht äußerliche, den werktätigen Menschen oktroyierte Mächte zur Geltung gebracht, sondern ihre ureigensten Interessen an einem Leben in Frieden, sozialer Sicherheit und Geborgenheit verwirklicht. Zutiefst fremd ist dem Sozialismus daher die von bürgerlichen Ideologen vertretene Auffassung, daß zur Freiheit notwendig gesellschaftlich abweichendes Verhalten gehöre, daß damit auch der Konflikt zwischen Mensch und Gesellschaft Ausdruck der Freiheit sei. Vor allem für die pluralistischen Gesellschaftskonzeptionen ist der Konflikt zwischen Mensch und Gesellschaft ein notwendiges Attribut der Freiheit. Damit gehört nach diesen Auffassungen auch die Kriminalität zu einer freiheitlichen Gesellschaft. Das ist zum einen die ideologische Widerspiegelung der Tatsache, daß die kapitalistische Gesellschaft gesetzmäßig die Kriminalität produziert. Zum anderen ist der apologetische Charakter dieser Lehren nicht zu übersehen. Sie sollen die Krisen- und Zerfallserschein.ungen des Kapitalismus, zu denen auch die Kriminalität gehört, als „Preis der Freiheit“ rechtfertigen oder doch zumindest beschönigen. Es ist daher kein Zufall, daß in der heutigen kapitalistischen Gesellschaft versöhnlerische und entschuldigende Haltungen gegenüber kriminellen Erscheinungen immer deutlicher hervortreten. Das gilt besonders für kriminelle Handlungen, die im Auftrag oder Interesse der herrschenden Klasse begangen werden. So wird in der BRD trotz Ausweitung des Strafzwangs vom Gesetz her und der Erhöhung der Verurteiltenzahlen der Anteil der tatsächlich verfolgten Straftaten immer geringer (gegenwärtig ein Viertel der festgestellten Straftaten; Anfang der 60er Jahre war es noch ein Drittel). Das Opportunitätsprinzip wird bereits vom Gesetz her immer mehr ausgeweitet. Ermessensentscheidungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei nehmen immer mehr zu. So entläßt die Staatsanwaltschaft etwa die Hälfte der ermittelten Verdächtigen wieder aus der Strafverfolgung. Dabei wird gewährleistet, daß sich die Spitze des Strafzwangs gegen die Arbeiterklasse und die anderen Werktätigen richtet.16 Die Strafverfolgung wird daher unter diesen Bedingungen immer mehr eine Sache des Zufalls und der Willkür. Gesetzlichkeit und Gleichheit der Strafverfolgung werden immer mehr durchlöchert. In der Endkonsequenz führt das stets zu einer Beeinträchtigung dqr Rechte und Interessen der Werktätigen. Sie werden am wenigsten durch das Strafrecht geschützt und am ehesten verfolgt. Besitzende werden bei der Strafverfolgung privilegiert und können sich Sicherheit kaufen. Deutlich ausgeprägt sind Erscheinungen der Kommerzialisierung der Kriminalitätsbekämpfung. Die auffällig liberale Haltung der heutigen bürgerlichen Gesellschaft gegenüber der Kriminalität ist einmal Ausdruck der Ohnmacht und Unfähigkeit dieses Systems, die Kriminalität ernsthaft zu verfolgen. Sie soll andererseits die Kriminalität aber auch in gewisser Weise salonfähig machen, sie in die Gesellschaft integrieren und die Überzeugung verbreiten, daß sie eine für die Gesellschaft notwendige und unumgängliche Erscheinung ist. Ausdruck dessen ist auch die große Publizität, welche die Kriminalität in der kapitalistischen Gesellschaft und ihren Massenmedien genießt. 1 1 Vgl. dazu u. a.: H. Harrland, „Zu einigen Fragen der Strafe und Ihrer Wirksamkeit“, NJ1977, Heft 2, S. 36; J. Streit, Nur ums Strafen geht es nicht, Berlin 1976; J. Streit, „Über, die schöpferische Anwendung des Strafrechts ln der sozialistischen Gesellschaft“, NJ 1977, Heft 17, S. 374; E. BuChholz/H. Dettenborn, „Fähigkeit Bei anderen gelesen Kriminalitätsanstieg in der BRD Der Rubrik „Länderumschau“ in der BRD-Fachzeit-schrift „Die neue Polizei“ (München) 1980, Heft 4, S. 104 /., und Heft 5, S. 137 entnehmen wir folgende Zahlen und Fakten zur Kriminalitätsentwicklung in fünf Bundesländern der BRD im Jahre 1979. Die Zahl der Straftaten ist in Baden-Württemberg im Jahre 1979 um 26 301 Fälle auf 435 231 angestiegen. Die Zuwachsrate lag bei 6,4 Prozent (1978 = 3,7 Prozent). Insgesamt konnten 207 961 Delikte aufgeklärt werden. Dies ergibt eine Aufklärungsquote von 47,8 Prozent Gewalt-, Rauschgift- und Jugendkriminalität sind in den Mittelpunkt der polizeilichen Tätigkeit gerückt Noch stärker als in den Jahren zuvor prägen Eigentumsdelikte die Polizeiliche Kriminalstatistik 1979 des Landes Hessen. Mit 210 013 Fällen haben allein die Diebstahlsdelikte ihren Anteil an der Gesamtkriminalität in Hessen auf 63 Prozent erhöht Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 335 396 Straftaten erfaßt Gegenüber 1978 hat damit die Zahl der registrierten Straftaten um 20 957 Fälle zugenommen. Dies entspricht einer Zunahme von 6,7 Prozent, eine Steigerung, die wesentlich über der Zuwachsrate des Vorjahres von 3,1 Prozent liegt 147 315 Straftaten wurden aufgeklärt; das sind 43,9 Prozent Diebstähle und Sachbeschädigungen, die zusammen 68,5 Prozent der registrierten Kriminalität ausmachen, konnten nur zu 28,1 Prozent aufgeklärt werden. In Nordrhein-Westfalen wurden 1 003 818 Straftaten registriert Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der bekanntgewordenen Fälle um 45 806 = 4,78 Prozent angestiegen. Mit 710 581 Delikten dominiert die Diebstahlskriminalität eindeutig (71 Prozent der Gesamtkriminalität). 413 667 Straftaten konnten aufgeklärt werden. Das sind 41,21 Prozent Der Anteil der Erwachsenen betrug 60 Prozent, der der Jungerwachsenen (18 bis 21 Jahre), 13,8 Prozent, der der Jugendlichen 17,3 Prozent und der der Kinder 8,9 Prozent. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik Bayerns ist die Zahl der Straftaten gegenüber 1978 um rund 22 000 (= 5,1 Prozent) auf insgesamt 461 472 angestiegen. Besonders drastisch ist die Zunahme der Rauschgiftdelikte um 21,4 Prozent In Rheinland-Pfalz hat sich die Gesamtzahl der Straftaten Im Vergleich zu 1978 um 11 310 Fälle auf 173 131 (= 7 Prozent) erhöht Die Rauschgiftkriminalität stieg bei den 21- bis 25jährigen um 34,9 Prozent, bei den über 25jäh-rigen um 32 Prozent. * 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 und Bereitschaft des Straftäters zu künftig verantwortungsbewußtem Handeln“, NJ 1979, Heft 10, S. 440. Vgl. für die Sowjetunion u. a.: 1.1. Karpez, Die Strafe - soziale, juristische und kriminologische Probleme, Berlin 1975. 2 K. Marx/F. Engels, „Manifest der Kommunistischen Partei“, in: Werke, Bd. 4, Berlin 1959, S. 482. 3 K. Marx, „Zur Kritik der Hegelsdien Rechtsphilosophie“, ln: K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 1, Berlin 1961, S. 385. 4 F. Engels, „Zwei Reden in Elberfeld (I)“ ln: K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 2, Berlin 1962, S. 541. 5 Vgl. W. I. Lenin, Werke, Bd. 31, S. 29. 6 Vgl. H. Keil, „Aufgaben der sowjetischen Gerichte bei der Kri-mlnalitätsvorbeugung“, NJ 1977, Heft 13, S. 396. Zum Rückgang der Kriminalität ln der DDR vgl. J. Streit, a. a. O., S. 23 ft. 7 So z. B. A. Freiburg, „Zur Jugendkriminalität ln der DDR“, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 1975, S.490. 8 H. Welzel, Das deutsche Strafrecht, Berlin (West) 1969, S. 239. 9 M. Heck, Das Strafensystem Im Strafgesetzbuch der DDR vom 12. Januar 1968, München 1975, S. 146. 10 Vgl. A. B. Sacharow, „Zu den Ursachen der Kriminalität ln der sozialistischen Gesellschaft“, Sowjetwissenschaft/Gesellschafts-wissenschaftliche Beiträge 1977, Heft 5, S. 516 ff.; vgl. dazu ausführlich: Theoretische Grundlagen der Kriminalitätsbekämpfung, Moskau 1977 (russ.). 11 Vgl. W. I. Lenin, Werke, Bd. 4, S. 394. 12 M. D. SChargorodskl, Die Strafe, Ihre Ziele und Ihre Effektivität, Leningrad 1973, S. 27 f. (russ.). 13 Vgl. A. B. Sacharow, a. a. O., S. 519 f. 14 Vgl. D. A. Kerimow, Philosophische Probleme des ReChts, Berlin 1977, S. 332. 15 Vgl. Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin 1976, S. 43. 16 Vgl. R. Dähn, „Wülkür ln der Strafverfolgungspraxis der BRD“, NJ 1979, Heft 1, S. 29 ff.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, die immer auch die Entscheidung einschließen muß, welche konkrete Straftat der das Ermittlungsverfahren begründendeVerdacht betrifft. Aus der Bestimmung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Offizialisierung des Verdachts des dringenden Verdachts dieser Straftat dienen soll; die Verdachtsgründe, die zum Anlegen des operativen Materials führten, im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Feindes zur Enttarnung der. Diese Qualitätskriterien sind schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der ist ständig von der Einheit der Erfordernisse auszugehen, die sich sowohl aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit sprechen, unterstrichen werden. Den Aufgaben und Maßnahmen der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen.

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