Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 250

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 250 (NJ DDR 1980, S. 250); 250 Neue Justiz 6/80 Ursache nicht nur in den moralisch-psychologischen Defekten einzelner Personen. Der sowjetische Kriminologe A. B. Sacharow wendet sich gegen die Auffassung, daß in der sozialistischen Gesellschaft nicht mehr die soziale Umwelt die bestimmende Rolle bei der Entwicklung und Zurückdrängung der Kriminalität spiele, sondern die Persönlichkeit und ihre individuellen psychophysischen Eigenschaften und Besonderheiten. Dabei hebt er hervor, daß die Ausschaltung der objektiven Bedingungen den Rückgang der Kriminalität bewirkt und nicht die Verlagerung ihrer Ursachen auf die Person.10 Die Kriminalität hat vielfältige materielle und ideelle, äußere und innere Ursachen. Daher können auch die Ursachen nicht personifiziert werden, und der Kampf gegen die Kriminalität kann nicht lediglich in Gestalt der Auseinandersetzung mit dem einzelnen Straftäter geführt werden. Auch unter heutigen Bedingungen gilt die Leninsche Schlußfolgerung, „daß im Kampf gegen das Verbrechen die Änderung der gesellschaftlichen und politischen Institutionen von unermeßlich größerer Bedeutung ist als der Vollzug einzelner Strafen“ .u Der sowjetische Strafrechtler M. D. Schargo-r o d s k i unterstreicht, „daß man für den Kampf gegen die Kriminalität gerade die Umstände erforschen und beseitigen muß“, die Rechtsverletzungen hervorbringen, und daß die Kriminalität niemals nur durch eine Androhung der Strafe und ihre Anwendung liquidiert werden kann.12 Sacharow stellt dazu fest: „Gerade die gleichzeitige Einengung der sozialen und der persönlichkeitsbedingten Ursachen der Kriminalität bewirkt die für die sozialistische Gesellschaft charakteristische rückläufige Tendenz der Kriminalität und ihre endgültige Überwindung in der Perspektive.“13 Es geht darum, die Übereinstimmung zwischen der gesellschaftlichen Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität und der Verfolgung der einzelnen Straftat herzustellen, auch im einzelnen Strafverfahren. Diese Einheit von Kriminalitätsvorbeugung und Strafverfolgung wird z. B. dadurch verwirklicht, daß Maßnahmen zur Vorbeugung von Straftaten oftmals gleichzeitig Maßnahmen zur Aufdeckung von Straftaten sind. So ist sowohl die Vorbeugung von Straftaten zum Nachteil sozialistischen Eigentums als auch die Verfolgung der einzelnen Tat eng verbunden mit der Aufdeckung materieller Verluste, der Untersuchung ihrer Quellen und der Feststellung der dafür Verantwortlichen. Wo Verluste und ihre Ursachen nicht geklärt und die dafür Schuldigen nicht festgestellt werden, bleiben Quellen für die Begehung krimineller Handlungen erhalten, und die Aufdeckung und Verfolgung begangener Straftaten wird erschwert, oftmals sogar unmöglich gemacht. Die Untersuchung über lange Zeit fortgesetzter und deshalb auch mit hohen Schäden verbundener Eigentumsstraftaten zeigt, daß einerseits die Straftaten durch die unterlassene Aufdeckung von Mängeln bei der Verwaltung und Kontrolle des sozialistischen Eigentums überhaupt erst ermöglicht werden, zum anderen aber auch die Aufdeckung erst sehr spät erfolgt, die Feststellung des Umfangs der Straftat und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit deshalb oftmals nur mit erheblichem Aufwand möglich ist. Wo also die. Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen ein hohes Niveau aufweist, können Straftaten bzw. die ihnen zugrunde liegenden und mit ihnen verbundenen Rechtsverletzungen verhindert oder doch zumindest bald und in vollem Umfang aufgedeckt werden. In vielen Strafverfahren wird die Feststellung und Verwirklichung der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit mit Maßnahmen zur Beseitigung von Ursachen und Bedingungen der Straftat verbunden. So werden z. B. in Strafverfahren Maßnahmen der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht,'aber auch Gerichtskritiken und Hinweise (§ 19 StPO) angewendet. Im Strafverfahren wird auch die Gelegenheit genutzt, die Arbeitskollektive in ihren Bemühungen um die Festigung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu unterstützen. Insbesondere wird ihre Verantwortung für den Schutz des sozialistischen Eigentums an konkreten Beispielen sichtbar gemacht. Dazu tragen auch Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit bei, in denen es um den notwendigen Schutz des sozialistischen Eigentums geht. Auch daran wird deutlich, daß die Einheit der individuellen und der gesellschaftlichen Seite der Kriminalitätsbekämpfung im Prinzip nur im Sozialismus möglich ist, denn die kapitalistische Gesellschaft führt den Kampf gegen die Kriminalität praktisch nur gegen den einzelnen. Ihre Programme zur Kriminalitätsvorbeugung laufen letztlich immer auf Maßnahmen zur Verfolgung und Bestrafung des einzelnen Strafrechtsverletzers hinaus. Die kapitalistische Gesellschaft hat aber keinerlei Interesse an einer tiefgründigen Untersuchung und Beseitigung der gesellschaftlichen Ursachen der Kriminalität. Oft genug werden dort Strafverfahren zur Vertuschung der Hintergründe und Zusammenhänge der Straftat genutzt, und die Bestrafung einzelner dient dann als Alibi. Konsequente Strafverfolgung Die Straftat ist nicht nur das Ergebnis des Wirkens gesellschaftlicher Ursachen, sondern zugleich das Ergebnis der verantwortungslosen gesellschaftswidrigen Entscheidung des Straftäters. Je mehr die sozialistische Gesellschaft die Möglichkeiten zu gesellschaftsgemäßem Verhalten auch in schwierigen Situationen ausprägt, je mehr die Menschen die Rechtsvorschriften des sozialistischen Staates freiwillig und aus Überzeugung befolgen, desto schärfer geraten Straftäter mit ihrem sozial negativen Verhalten in Widerspruch zur sozialistischen Gesellschaft. Das verlangt, diese rechtswidrigen Verhaltensweisen konsequent aufzudecken, aufzuklären und zu ahnden, zugleich aber auch die erzieherischen Potenzen der Gesellschaft zur Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten umfassend zu nutzen. Da im Sozialismus die Rechtsnormen die objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung zum Ausdruck bringen und immer umfassender die Übereinstimmung der Interessen zwischen einzelnem, Kollektiv und Gesellschaft verwirklichen, ist nur die Entscheidung zu gesellschaftsgemäßem Verhalten Verwirklichung der Freiheit. Dabei bedeutet die Freiheit des Menschen nicht nur die Herrschaft über die Verhältnisse des Seins, sondern schließt auch die Herrschaft über sich selbst ein. „Die Herrschaft des Menschen über sich selbst besteht im Bereich der Rechtsverwirklichung darin, daß seine Handlungen und sein Verhalten den Erfordernissen des Rechts, der Erreichung gesellschaftlich bedeutsamer Ziele unterworfen werden.“14 Im Gegensatz zur Freiheitsauffassung bürgerlicher Ideologen, die die Freiheit auf eine formale und abstrakte Möglichkeit der Auswahl zwischen Alternativen reduzieren, bestimmt der Freiheitsbegriff des Marxismus-Leninismus die Freiheit inhaltlich. Die sozialistische Gesellschaft und der sozialistische Staat können keine Alternative zu dem im Recht gebotenen gesellschaftsgemäßen Verhalten zulassen. Daher wird im Programm der SED die Forderung erhoben, „Verletzungen des Rechts in gebührender Weise zu ahnden.“15 Immer mehr verbreitet sich die Überzeugung, daß nur ein Verhalten, das den gesellschaftlichen Erfordernissen und den sie ausdrückenden Rechtsnormen entspricht, Ausdruck von Freiheit ist. Diese Einstellung ist eine wichtige Grundlage dafür, daß sich die sozialistische Gesellschaft immer konsequenter und organisierter mit kriminellem Verhalten auseinandersetzt und gegenüber Vergehen und Verbrechen die staatliche Autorität mit den Mitteln des Strafrechts zur Geltung bringt.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 250 (NJ DDR 1980, S. 250) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 250 (NJ DDR 1980, S. 250)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? bei operativ bedeutsamen Personen, die Bearbeitung erkannter Feindtätigkeit oder des Verdachts von Feindtätigkeit in und die Vorkommnisuntersuchung, die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachbezogenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Wege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit ihnen durchgefiihrt. kann auch ohne Verbindung zu feindlichen Stellen und Kräften des imperialistischen Systems begangen werden. Die greift die politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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