Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 249

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 249 (NJ DDR 1980, S. 249); Neue Justiz 6/80 249 erstmals der gegen die Kriminalität gerichteten Entwicklung der Gesellschaft. Fremd ist der Strafe im Sozialismus der Widerspruch, der jeder Strafe in der Ausbeutergesellschaft anhaftet: ihre Anwendung zum Schutz einer Gesellschaft, die selbst die Kriminalität gesetzmäßig hervorbringt und damit zur Konservierung der Kriminalitätsursachen beiträgt. Dagegen besteht zwischen den grundlegenden gesellschaftlichen Verhältnissen des Sozialismus wie dem sozialistischen Eigentum, den sozialistischen Produktionsverhältnissen, der sozialistischen Demokratie, der sozialistischen Lebensweise usw. und der Kriminalität kein gesetzmäßiger Zusammenhang. Die ständige Vervollkommnung dieser Verhältnisse ist ja gerade auf die Aufhebung der Kriminalitätsursachen gerichtet. Sie ist die Grundlage für die allmähliche Aufhebung der Kriminalitätsursachen und die allmähliche Zurückdrängung der Kriminalität. Andererseits ist die Bekämpfung der Kriminalität auch mit den Mitteln der Strafe eine unbedingte Notwendigkeit für das Voranschreiten der sozialistischen Gesellschaft. Auch bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität gilt die marxistisch-leninistische Erkenntnis, daß die Diktatur des Proletariats „ein zäher Kampf gegen die Mächte und Traditionen der alten Gesellschaft“ ist5 Die Aktualität und Richtigkeit der Grundlinie der sozialistischen Gesellschaft bei der Zurückdrängung der Kriminalität ist in der Praxis bewiesen worden. Der Sozialismus ist die erste und einzige Gesellschaftsordnung in der Jahrtausende währenden Geschichte der Menschheit, die durchgreifende und anhaltende Erfolge bei der Verdrängung der Kriminalität aus dem Leben der Gesellschaft erzielt hat. So ging z. B. in der Sowjetunion die Kriminalität bei erheblich gewachsener Bevölkerungszahl in den letzten fünf Jahrzehnten auf 28,6 Prozent und in der DDR seit 1946 auf 25 Prozent zurück.6 Dieses positive Ergebnis verliert auch nicht durch die Tatsache an Bedeutung, daß sich mit der sozialistischen Entwicklung die Bedingungen für die Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität und damit auch die Tendenzen der Kriminalitätsentwicklung selbst ändern. Eine Reihe Bedingungen aus den Anfangsjahren der sozialistischen Revolution, die zu einem raschen und kontinuierlichen Rückgang der Kriminalität führten, haben an Wirkung verloren. Neue Bedingungen entstanden, die bei der gezielten Überwindung der Kriminalitätsursachen zur Geltung gebracht werden müssen. Und nicht zuletzt unterliegt die Entwicklung in den sozialistischen Ländern vielfältigen Einflüssen auch direkt feindlichen Angriffen aus der Welt des Imperialismus. Westliche Publizisten, die sich als Realisten gebärden, meinen, die sozialistischen Länder auf die wirklichen Probleme der Kriminalitätsentwicklung und -bekämpfung aufmerksam machen zu müssen. Dabei greifen sie in Wahrheit die marxistisch-leninistischen Grundpositionen zu Kriminalität und Strafe an und versuchen, Zweifel an deren Richtigkeit und Aktualität zu säen. Die Spitze ihrer Angriffe richten sie gegen die Tatsache, daß die sozialistische Umgestaltung der Gesellschaftsverhältnisse den Rückgang der Kriminalität im Sozialismus bewirkt hat.7 Veränderte Bedingungen der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität heben nicht die objektiv aus dem Wesen des Sozialismus resultierende Tatsache auf, daß die Kriminalität eine dem Sozialismus wesensfremde Erscheinung ist, gegen die sich die Gestaltung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse mit Notwendigkeit richten muß. Es kann keine „Aussöhnung“ des Sozialismus mit der Kriminalität, keine Integration der Kriminalität in das Gesellschaftssystem geben, wie sie für den Kapitalismus charakteristisch ist Nur im Sozialismus kann die Strafe uneingeschränkt als Instrument zur Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität wirksam werden, kann das humanistische Ideal Realität werden, daß die Strafe auch ein Instrument zur Heranführung straffällig gewordener Gesellschaftsmitglie- der an bewußte gesellschaftliche Disziplin ist und die gesellschaftlichen Antagonismen aufgehoben sind. Die Strafe verkörpert hier das Interesse der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Werktätigen am Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Daher entwickelt sich in der sozialistischen Gesellschaft eine optimistische Auffassung zu den Möglichkeiten der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität. Es entstehen auch neue Haltungen zur Strafe, die frei sind von Resignation gegenüber den Möglichkeiten der Strafe, aber auch vom Glauben an die Allmacht der Strafe und vom Strafenfetischismus. Diese prinzipiellen Veränderungen in der Rolle der Strafe versuchen bürgerliche Ideologen zu leugnen oder zu entstellen. Wie die Gesellschaftsbezogenheit der Kriminalität wird auch die Gesellschaftsbezogenheit der Strafe von ihnen in Frage gestellt. Sie verbreiten die Auffassung von einer ewigen, von den Klassen und Gesellschaftsformationen unabhängigen und ihnen gegenüber indifferenten Rolle der Strafe. So schreibt z. B. der BRD-Strafrechtler H. Welzel, Strafe und Schuld hätten die Menschheit „als eines der Urprobleme menschlicher Existenz“ von Anbeginn begleitet.8 In einer 1975 in München erschienenen Arbeit heißt es: „Was Strafe ist, ist nicht von der Gesellschaftsformation abhängig, die sie anwendet, sondern ist aus ihr als Phänomen selbst zu erhellen.“ Demzufolge gäbe es keine „sozialistische Strafe“ 8 Gegen die Strafenkonzeption des Sozialismus, vor allem gegen den progressiven Charakter der Strafe wenden sich bürgerliche Ideologen. Sie akzeptieren die Strafe nur dann, wenn sie von der Ewigkeit der Kriminalität und ihrer Ursachen ausgeht, d. h. wenn sie die kapitalistischen Gesellschaftsverhältnisse schützt. Die bürgerliche Lehre von der Strafe und die dementsprechende Praxis werden dabei als allgemeingültig dargestellt. Der Bruch mit dieser bürgerlichen Straftheorie und -praxis und die Ausarbeitung einer dem gesellschaftlichen Fortschritt und den Interessen der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Werktätigen dienenden theoretischen Lehre von der Strafe und ihre praktische Verwirklichung in den sozialistischen Ländern erscheinen aus dieser Sicht nicht als Fortschritt, sondern als Niedergang. Eine echte Strafe ist nach der Denkart dieser bürgerlichen Ideologen nur die Strafe in der kapitalistischen Gesellschaft, welche die sozialen Grundlagen der Kriminalität unangetastet läßt und auch nicht anstrebt, den Menschen aus der Umklammerung der bürgerlichen Ideologie zu befreien. Diese Auffassungen sind oft mit revanchistischen Ansichten verbunden, nach denen die sozialistische Gesellschaft und ihre Staats- und Rechtsordnung in der DDR nur eine vorübergehende Erscheinung sei, die mit der Lösung der angeblich „offenen deutschen Frage“ beseitigt werde. Die Strafe als individuelle Maßnahme Die Strafe ist eine individuelle Maßnahme zur Bekämpfung der Kriminalität. Sie wendet sich in erster Linie an denjenigen, der eine Straftat begangen hat. Sie wirkt aber auch darüber hinaus auf andere und fördert gesellschaftliche Aktivitäten zur Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen. Die Wirksamkeit der Strafe hängt in vielem davon ab und wird in der öffentlichen Meinung auch oftmals danach beurteilt , wie sie gegenüber dem einzelnen wirkt, ob sie ihn zu gesellschaftsgemäßem Verhalten veranlaßt. Die Strafe hat als eine individuelle Maßnahme nur begrenzte Wirkungsmöglichkeiten. Diese Begrenzung ergibt sich vor allem daraus, daß die Kriminalität nicht nur individuelle, in der Person des Täters liegende Ursachen hat. Zwar sind im Sozialismus die grundlegenden sozialökonomischen Ursachen der Kriminalität (das Privateigentum an den Produktionsmitteln und der daraus resultierende Klassenantagonismus) beseitigt, die Kriminalität hat dennoch ihre;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 249 (NJ DDR 1980, S. 249) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 249 (NJ DDR 1980, S. 249)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist, um den Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Untersuchungshaftanstalt und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Wahrnehmung der Rechte der Verhafteten, insbesondere das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der Leiter widerspiegeln und in einer konstruktiven Arbeit mit den an den Vorgängen zum Ausdruck kommen. Ich muß noch auf ein weiteres Problem aufmerksam machen.

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