Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 247

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 247 (NJ DDR 1980, S. 247); Neue Justiz 6/80 247 wissenschaftlich-technischen, sozialen und kulturellen Prozesse unentbehrlich. Sie handeln im Auftrag der gewählten Machtorgane und sind ihnen gegenüber für ihre gesamte Tätigkeit verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die notwendige Einheitlichkeit ihres Handelns wird durch den demokratischen Zentralismus als das grundlegende Leitungs- und Organisationsprinzip für den sozialistischen Staatsapparat gewährleistet Hauptrichtung der weiteren Entwicklung ihrer Tätigkeit bildet die Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie. Zu Recht wird daher im Lehrbuch das Prinzip der Einheit von staatlichen Machtorganen und Staatsapparat zum Ausgangspunkt für alle verwaltungsrechtlichen Betrachtungen genommen. Bei allen Besonderheiten in den Aufgaben, Befugnissen und der Arbeitsweise der verschiedenen Organe des weitverzweigten, kompliziert strukturierten Systems der Organe des Staatsapparats bildet die untrennbare Verbindung mit den gewählten Machtorganen für alle vollziehend-verfügenden Organe des Staates die Grundlage ihres Wirkens. Einheitliche Grundprinzipien für die Tätigkeit des gesamten Staatsapparats Die vollziehend-verfügenden Organe des sozialistischen Staates arbeiten nach allgemein anerkannten Grundprinzipien, die die objektiven Gesetzmäßigkeiten des sozialistischen Staates, seiner Entstehung und Entwicklung widerspiegeln und Ausdruck seines zutiefst demokratischen und humanistischen Wesens sind. Diese Grundprinzipien sind: die führende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei; Wissenschaftlichkeit und Planmäßigkeit der staatlichen Leitung; der demokratische Zentralismus; die Volksverbundenheit der staatlichen Leitung; die Einheit von Kollektivität und persönlicher Verantwortung ; die sozialistische Gesetzlichkeit. Die Ausgestaltung und Durchsetzung dieser Prinzipien erfolgt vor allem durch das Staatsrecht. Mit Hilfe des Verwaltungsrechts werden sie für die Tätigkeit des Staatsapparats konkretisiert und durchgesetzt. Die Grundprinzipien der staatlichen Leitung tragen im sozialistischen Staat normativen Charakter; ihre Verwirklichung in der Arbeit des Staatsapparats ist verwaltungsrechtlich verankert und wird mittels des Verwaltungsrechts gesichert. Ihre Verwirklichung ist eine notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Lösung der staatlichen Aufgaben, für die Entfaltung der schöpferischen Initiative und Mitwirkung der Werktätigen. Ausgehend von der grundsätzlichen Darlegung dieser Prinzipien im Kapitel 2 des Lehrbuchs wird durchgängig gezeigt, wie in der Tätigkeit des Staatsapparats unter Führung der Partei der Arbeiterklasse wissenschaftlich begründet und planmäßig auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus die staatlichen Aufgaben erfüllt werden. Bei der Darstellung der staatlichen Tätigkeit im allgemeinen wie im besonderen wird deutlich gemacht, wie in der Praxis sozialistischer staatlicher Leitung die Prinzipien der Volksverbundenheit, der Einheit von Kollektivität und persönlicher Verantwortung und der konsequenten Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit verwirklicht werden. Die vollziehend-verfügende Tätigkeit als Kriterium für das Vorliegen eines Verwaltungsrechtsverhältnisses Als charakteristisches Merkmal eines Verwaltungsrechtsverhältnisses ist die Ausübung vollziehend-verfügender Tätigkeit anzusehen. Das Verwaltungsrecht ist derjenige Zweig des einheitlichen sozialistischen Rechts, „dessen Normen die gesellschaftlichen Verhältnisse regeln, die im Prozeß der vollziehend-verfügenden Tätigkeit' der Organe des Staatsapparats bei der ständigen, operativen Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung gestaltet werden“ (S. 42). Unter vollziehend-verfügender Tätigkeit wird die schöpfe-risch-organisierende Tätigkeit der Organe des Staatsapparats als spezifische Form der staatlichen Leitung verstanden. Sie wird unter Führung der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Gesetze, der anderen Rechtsvorschriften und der Beschlüsse der Volksvertretungen sowie unter deren Leitung und Kontrolle ausgeübt Sie erstreckt sich auf alle Phasen des staatlichen Leitungsprozesses, auf die Planung der gesellschaftlichen Entwicklung, auf die Vorbereitung von Entscheidungen der Volksvertretungen und auf das Treffen eigener Entscheidungen als verbindliche Festlegung staatlicher Ziele und Aufgaben, auf die Durchführung und die Kontrolle der Durchführung von Entscheidungen bis zur Verallgemeinerung der besten Erfahrungen. Die vollziehend-verfügende Tätigkeit besteht aus zwei Grundelementen: Die vollziehende Tätigkeit äußert sich in der schöpferischen Verwirklichung der Gesetze, der anderen Rechtsvorschriften und der Beschlüsse der Volksvertretungen. Die verfügende Tätigkeit drückt sich vor allem im Erlaß von Rechtsvorschriften und in der Organisierung gesellschaftlicher Aktionen aus. Vollziehend-verfügende Tätigkeit wird insbesondere in Form von kollektiven Entscheidungen des Ministerrates und der örtlichen Räte, Weisungen der Leiter zentraler und örtlicher Staatsorgane, der Erteilung von Auflagen, Genehmigungen und Erlaubnissen sowie der Festsetzung von Sanktionen bei Rechtsverletzungen ausgeübt Adressat vollziehend-verfügender Rechtsakte können Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen sowie Bürger sein. Durch die vollziehend-verfügenden Rechtsakte werden Rechte gewährt, Pflichten begründet und deren Einhaltung mit staatlichen Mitteln gewährleistet. Die vollziehend-verfügende Tätigkeit umfaßt die staatlichen Entscheidungen und tatsächlichen Handlungen der Staatsorgane. Sie ist hauptsächlich eine Tätigkeitsform des Staatsapparats. Aber auch örtliche Volksvertretungen, staatliche Einrichtungen und verschiedentlich Leiter von Betrieben und Vertreter gesellschaftlicher Organisationen können vollziehend-verfügend tätig werden. Da wie auf S. 43 des Lehrbuchs festgestellt wird im Verwaltungsrecht immer ein Organ des Staatsapparats oder ein Staatsfunktionär auf Grund staatlicher Vollmachten im Namen des sozialistischen Staates handelt, ergibt sich, daß vollziehend-verfügende Tätigkeit auch außerhalb des Verwaltungsrechts auftritt. Das Vorliegen vollziehend-verfügender Tätigkeit ist somit ein typisches, in allen-Verwaltungsrechtsverhältnissen anzutreffendes Kriterium, es ist aber kein sicheres Kriterium für das Bestehen eines Verwaltungsrechtsverhältnisses. Vollziehend-verfügende Tätigkeit einer Volksvertretung muß beispielsweise dem Staatsrecht zugeordnet werden. Andererseits ist auf zahlreiche Tätigkeitsformen staatlicher Einrichtungen das Verwaltungsrecht anzuwenden, obwohl diese Einrichtungen und ihre Mitarbeiter nicht zum Staatsapparat gehören. Dies berechtigt zu der Feststellung, daß die genaue Bestimmung des Gegenstands des Verwaltungsrechts eine von der Verwaltungsrechtswissenschaft noch zu lösende Aufgabe bleibt. Die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit mit Hilfe des Verwaltungsrechts Als Zweig des einheitlichen sozialistischen Rechts leistet das Verwaltungsrecht einen großen Beitrag bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Das betrifft gleichermaßen sowohl die Organisation der gesamten staatlichen Tätigkeit auf rechtlicher Grundlage als auch die gegenüber Kombinaten, Betrieben, Genossenschaften, Einrichtungen und Bürgern zu treffenden Entscheidungen. Die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Verlassen der staatsfeindliehen Menschenhandel sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und DurchführungsbeStimmungen zum Befehl,ist von der in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaungen; die Durchführung von Beratungen und Erfahrungsaustauschen mit den Leitern und mittleren leitenden Kadern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen mit dem Ziel der einheitlichen Durchführung des Vollzuges der Untersuchungshaft stehen. Die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges anzuwenden sind und wer zu ihrer Anweisung befugt ist.

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