Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 240

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 240 (NJ DDR 1980, S. 240); 240 Neue Justiz 5/80 reichend aufgeklärt und zutreffend festgestellt. Es hat die Handlung des Angeklagten rechtlich richtig als Diebstahl zum Nachteil sozialistischen Eigentums nach §§ 158 Abs. 1, 161 StGB beurteilt. Hinsichtlich der Verurteilung des Angeklagten zur Schadenersatzzahlung in Höhe von 3 945,80 M vermag die kreisgerichtliche Entscheidung jedoch nicht zu überzeugen. Der von der Handelsorganisation geforderte Schadenersatz setzt sich neben- dem Wert der entwendeten Sachen (50,40 M) und den Aufwendungen für die Reparatur eines Fensters und einer Tür (40 M im wesentlichen aus Inventurkosten (496,10 M), der Vergütung für zusätzliche Arbeitsleistungen der Mitarbeiter der Kaufhalle (90,30 M) sowie dem Ausfall der Handelsspanne für sieben . Stunden (3 269 M) zusammen. Bei Eigentumsstraftaten in Handelseinrichtungen umfaßt zwar die Schadenersatzpflicht gemäß §§ 336 Abs. 1, 337 Abs. 1 ZGB grundsätzlich auch Inventurkosten und Handelsspannenverluste. Das setzt jedoch Feststellungen voraus, nach denen eine besondere Inventur zur Ermittlung des verursachten Schadens und deshalb die Schließung der Verkaufsstelle, die zu Handelsverlusten führte, erforderlich waren (vgl. Ziff. 5.2. der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zur Rechtsprechung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen vom 14. September 1978 [GBl. I Nr. 34 S. 369]; BG Cottbus, Urteil vom 14. Dezember 1978 - 002 BSB 325/78 - [NJ 1979, S. 282]). Es ist aber auch zü prüfen, ob unter Beachtung der konkreten zeitlichen und örtlichen Bedingungen eine Umsatzminderung überhaupt eingetreten oder ob diese ggf. durch einen erhöhten Umsatz in anderen Verkaufsstellen des geschädigten Handelsbetriebes aufgefangen worden ist (vgl. W. H u r 1 b e c k in NJ 1976, S. 496). In solchen Fällen ist es deshalb unumgänglich, die geschädigte Handelseinrichtung aufzufordern, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen und den gestellten Schadenersatzantrag näher zu begründen. Erst wenn alle Möglichkeiten zur Feststellung der für die Schadenersatzpflicht maßgeblichen Faktoren ausgeschöpft sind, kann über die Höhe des Schadenersatzes entschieden werden. Das wurde im vorliegenden Fall nicht beachtet. Insbesondere hat das Kreisgericht nicht geprüft, inwieweit die durchgeführte Inventur und die dadurch bedingte Schließung der Kaufhalle für die Schadensermittlung notwendig waren. Die Tat wurde von einer Mitarbeiterin der Verkaufsstelle bemerkt, als sie sich umkleiden wollte und dabei die aufgebrochene Tür und das offene Fenster entdeckte. Bei dem Warenbestand wurden weder vor noch nach der Entdeckung dieser Umstände wesentliche Auffälligkeiten festgestellt, die auf eine Wegnahme von Waren hindeuteten. Es wurde lediglich vermutet, daß einige Schachteln Zigaretten in der Boutique fehlen. Angesichts dieser Umstände bestehen hinsichtlich der Notwendigkeit der durchgeführten Inventur, die mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden war und erhebliche Kosten verursachte, starke Bedenken. Dabei ist auch beachtlich, daß das Ergebnis der Inventur eine Plusdifferenz erbracht hat und damit für eine Feststellung des Diebstahlschadens nicht verwertbar war. Das konnte unter Beachtung der erkennbaren Geringfügigkeit der Eigentumsstraftat ohnehin nicht erwartet werden. Ebenso ist zu berücksichtigen, daß ohne ein entsprechendes Erfordernis betriebene Aufwendungen zur Schadensermittlung, die einen durch das Eigentumsdelikt verursachten Schaden wertmäßig bedeutend übersteigen, dem sozialistischen Eigentum zum Nachteil gereichen und mit der Pflicht zum Schutz des sozialistischen Eigentums sowie zur Abwendung von Schäden unvereinbar sind (vgl. §§ 10, 20, 323 ff. ZGB). Inwieweit der geschädigten Handelseinrichtung neben dem durch Diebstahl verursachten Schaden weitere berechtigte Schadenersatzforderungen zustehen, ist deshalb noch sorgfältig zu prüfen. COÄEPIKAHME K. rßPHEP OcBOßoxgceHjie ot cpamn3Ma yc.-iOBMe ajih bo3- HHKHOBeHHH C O EUE El JE M CT IE T e C K O H 3aK0HH0CTH 194 T. rßPHEP/B. XAMÜE/P. MAÜCHEP O paöOTe npaBOBOro KOMM-TCTa 34CeCCHH rCEECpajlE.HOEE ACCa.MÖTCH OOH 197 3. BMTTEHEEK IIpHMeHeHHe ocyacaeHH Ha HcmrraHHe 201 X. JIATKA O Bonpoce cygeÖHMx H3flep*eK b rpaacflancKOM h CeMeÜHOM np0H3B0flCTBe (OKOHHaHHe) 207 Ma Apynix comia JUiCTHHecKHX CTpaH P. A. PyßEHKO HeyKOCHMTCJIMEO IipCTBOpHTI. B 3KM3HB 33K0H o- npoKypa-rype CCCP 210 B. CABMUKMPi Hobmh 3axoH o BepxoBHOM cyae CCCP 213 rocyaapCTBO n npaso b HMnepHajm3Me X.-ß. XAflHTljE PaccoBaa AHCKpHMiiHaqits b oGjiacrn o6pa30-BaHHH h pojib BepxoBHoro cyga CUIA 215 HoBhie npaBOBwe npepnncaHiiH 3. 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On the law of costs ln civil and famlly matters (concluslon) From other socialist countries Roman R u d e n k o : The law on the Procurator’s Office of the USSR must be strlctly implemented Valery S a v 11 s k y : The new law on the Supreme Court of the USSR State and legislation in imperialism Hans-Joachim H e 1 n t z e : Race discrlmination ln the educational Services and the role of the Supreme Court ln the USA New legal provisions Slghart Lörler et al.: Survey of legislation in the Ist quarter of 1980 Herbert p o m p o e s : Guarantee for protective quality of means, procedure and places of work Practical experlences Dieter Messerschmidt / Hermann P e t z o 1 d : Activlties for Order, dlscipllne and safety ln a county-led enterprise Joachim Schlegel : Development of sentences on probatlon ln trafflc offences Elfrlede Schroeter: Court proceedlngs alter Protest against summons Wolfgang S u r k a u : Joint competence for carrylng out proceedlngs for discipll-nary offences Jochen D 1 e t z / Udo Krause; Exchange of experlences and the issue of labour law ln the Held of the arts 194 197 201 207 210 213 215 219 223 226 227 228 228 229 General supervlson of legality by the procurator 233 Jurisdiction on labour, famlly, civil and crimlnal law 234 Übersetzung: Dr. Ernst Adler. Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 240 (NJ DDR 1980, S. 240) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 240 (NJ DDR 1980, S. 240)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt. Auf der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der operativen und Berichterstattung sind diesem Grundsatz unterzuOici. In der ersten Zeit der Zusammenarbeit kommt es in Ergänzung der beim Werbungsgesprach aufgezeigten Grundlegende und der Anforderungen zur Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung ein unabdingbares Erfordernis bei der Durchsetzung aller Vollzugshandlungen und Maßnahmen. Das ergibt sioh, wie bereits dargelegt, einmal daraus, daß die Angehörigen der Linie die gestellten Aufgaben bis zu diesem Zeitpunkt gelöst hatten. Davon ausgehend, wurden unter Beachtung der Entwicklung der politisch-operativen Lage die nächsten Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten offizielle und inoffizielle Beweise zu erarbeiten und ins Verhältnis zu den gestellten Untersuchungszielen und Versionen zu setzen.

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