Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 230

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 230 (NJ DDR 1980, S. 230); 230 Neue Justiz 5/80 meisten kulturellen Einrichtungen verfügen nicht über Justitiare bzw. juristische Mitarbeiter, und auch die in den übergeordneten staatlichen Organen tätigen Juristen sind mitunter nur ungenügend mit den bereichstypischen Fragen vertraut. So hat es sich ergeben, daß an den von der Gewerkschaft organisierten Schulungsveranstaltungen zum Arbeitsrecht auch viele leitende Mitarbeiter (Intendanten, Verwaltungsdirektoren, Arbeitsökonomen) der künstlerischen und kulturellen Einrichtungen teilnehmen und daß im Rahmen der gewerkschaftlichen Rechtsberatung auf allen Ebenen auch Anfragen staatlicher Leiter behandelt und nach Möglichkeit beantwortet werden. Die Zahl der Leiter, die das Bedürfnis haben, im gewerkschaftlichen Erfahrungsaustausch ihre eigenen Rechtskenntnisse zu verbessern, hat mit der Einführung des AGB deutlich zugenommen. Ohne die Verantwortungsbereiche zu verwischen, haben die Leitungen und Vorstände der Gewerkschaft Kunst und ihre Arbeitsrechtskommissionen bisher eine umfangreiche Arbeit geleistet. Großen Anteil daran haben ehrenamtliche Funktionäre Künstler, Kulturschaffende, Bühnenhandwerker uiid andere technische Mitarbeiter, Verwaltungskräfte und auch Leiter kleinerer Einrichtungen , die zum Teil langjährig mit großer Aktivität und Sachkunde an der Durchsetzung des Arbeitsrechts in den einzelnen Bereichen mitwirken. Gerade angesichts der anfangs erwähnten zweigspezifischen Besonderheiten hat sich für die Rechtsarbeit in unserem Bereich die Durchführung von Rechtskonferenzen des Bezirksvorstandes Gera der Gewerkschaft Kunst besonders bewährt. Da außer den BGL-Vertretern aus allen Einrichtungen des Organisationsbereiches der Gewerkschaft Kunst auch staatliche Leiter, unter ihnen Intendanten, musikalische Oberleiter und Verwaltungsdirektoren der Theater im Bezirk und die Leiter anderer Einrichtungen, an der Beratung teilnehmen, ist ein breites Spektrum der Vermittlung von Erfahrungen gegeben. Das wird durch die aktive Mitwirkung der jeweils geladenen Gäste, z; B. des Direktors des Bezirksgerichts und der Vertreter des Zentralvorstandes der Gewerkschaft Kunst sowie seiner Arbeitsrechtskommission und der Vertreter der Bezirksvorstände Erfurt, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Suhl, noch verstärkt, so daß immer ein interessanter Erfahrungsaustausch zustande kommt. Die 4. Rechtskonferenz, die im vergangenen Jahr stattfand, beschäftigte sich auf der Grundlage einer Analyse mit der gewerkschaftlichen Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsrechtsverhältnissen. Die Ergebnisse der Analyse, die u. a. Gegenstand der Beratung in einer Arbeitsgruppe waren, bestätigten, daß auch in den künstlerischen und kulturellen Betrieben und Einrichtungen die vorgeschriebene Mitwirkung der gewerkschaftlichen Leitungen zunehmend besser gewährleistet wird. In allen statistisch erfaßten Fällen einer Begründung, Veränderung bzw. Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen war die zuständige BGL vorher durch den Leiter verständigt worden. Strittig war in diesem Zusammenhang allerdings der Begriff der „rechtzeitigen“ Information. Auch die Tatsache, daß immerhin noch an einigen Einstellungs- bzw. sonstigen Vertragsgesprächen Gewerkschaftsvertreter nicht mitgewirkt hatten, gab Anlaß zu kritischer Diskussion und zu Schlußfolgerungen in der Richtung, daß hier die Wahrnehmung gewerkschaftlicher Mitwirkung noch besser gesichert werden soll. Eine andere Arbeitsgruppe befaßte sich während der Konferenz mit den gewerkschaftlichen Aufgaben auf dem Gebiet der Rechtspropaganda und Rechtserziehung. Der Stand der Ausarbeitung von Arbeitsordnungen in den künstlerischen Einrichtungen (§§ 91 ff. AGB) war Gegenstand der Tätigkeit der dritten Arbeitsgruppe. Anhand des ausführlichen und durchdachten Entwurfs der Arbeitsordnung eines Theaters wurde die politische, ideolo- gische und organisierende Bedeutung der Arbeitsordnung für die Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in allen Betrieben und Einrichtungen deutlich. Ein praxisbezogener und fruchtbarer Meinungsaustausch ergab sich dabei zur optimalen Ausnutzung der Arbeitszeit, die unter den besonderen Bedingungen der künstlerischen Produktion einen Teilaspekt der Proben- und Vorstellungsorganisation sowie der Disziplin dabei darstellt. Zu den in diesem Zusammenhang erörterten Detailfragen gehört die in vielen Theatern eingebürgerte Regelung, nach der künstlerische Mitarbeiter sich auch an freien Tagen, die ihnen entsprechend1 den Festlegungen des Rahmenkollektivvertrags anstelle der Wochenenden, an denen sie eingesetzt sind, gewährt werden, für kurzfristige Umbesetzungen verfügbar halten müssen und nur mit besonderer „Freistellung“ den Arbeitsort verlassen dürfen. Es wurde klargestellt, daß es sich dabei grundsätzlich um vergütungspflichtige Arbeitsbereitschaft i.S. von §180 AGB handelt und daß die Arbeitsordnungen der Theater derartige Festlegungen mit verbindlicher Wirkung nur auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen im RKV und in differenzierter Weise treffen können. Eine solche konkrete Regelung steht in der Vereinbarung über die Arbeits- und Lohnbedingungen der Beschäftigten in den Theatern, Orchestern und staatlichen Ensembles der DDR derzeit noch aus. Ein weiteres für die Rechtsarbeit der Gewerkschaft Kunst relevantes Problem ist die Gewerkschaftszugehörigkeit bei frei- und nebenberuflicher Tätigkeit. Entsprechend ihrer bis in das Jahr 1918 zurückreichenden Tradition und dem sozialpolitischen Grundsatz folgend, daß auch freischaffende Künstler obwohl sie weder als Arbeiter noch als Angestellte geführt werden Werktätige sind (dies findet in der Regelung, wonach ihre Einkünfte steuerlich als Arbeitseinkommen behandelt werden, seinen rechtlichen Ausdruck), nimmt die Gewerkschaft Kunst auch diese Kollegen als Mitglieder auf. In fast allen Bezirken bestehen besondere Gewerkschaftsorganisationen freischaffend Tätiger. Dies sind nur einige Beispiele aus der Vielzahl der erörterten und zum Teil noch in der Diskussion befindlichen Probleme. So führt z. B. auch das Nebeneinanderbestehen arbeits- und zivilrechtlicher Beziehungen im selben Betriebskollektiv teilweise zu recht unübersichtlichen Situationen. Diese und andere Fragen bedürfen insgesamt noch der weiteren Klärung. Die Tatsache, daß viele Fragen auf den Rechtskonferenzen angesprochen und im Ergebnis einer Lösung zugeführt werden, sowie der breite und interessante Erfahrungsaustausch, der hier jeweils stattfindet, bestärken uns in der Überzeugung, diese gute, schon Tradition gewordene Praxis beizubehalten. JOCHEN D1ETZ, Mitglied des Zentralvorstandes der Gewerkschaft Kunst und Vorsitzender der Arbeitsrechtskommission Dr. UDO KRAUSE, stellv. Vorsitzender der Arbeitsrechtskommission des Zentralvorstandes der Gewerkschaft Kunst * 287 Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Autorenkollektiv: Die gesellschaftlichen Organisationen in der DDR (Stellung, Wirkungsrichtungen und Zusammenarbeit mit dem sozialistisdien Staat) 287 Seiten; EVP (DDR): 13 M In dieser staats- und rechtstheoretisch angelegten Arbeit wird versucht, Charakter, Aufgaben und Funktionen der gesellschaftlichen Organisationen im politischen System der sozialistischen Gesellschaft umfassend darzustellen. Zugleich bieten die Autoren beträchtliches Faktenmaterial Ober die unterschiedlichen Arten der gesellschaftlichen Organisationen in der DDR. Ein spezielles Kapitel befaßt sich mit der Rechtsstellung der Organisationen, ihrer Rolle beim Saiutz der Grundrechte der Bürger, ihrer normensetzenden Tätigkeit und ihrer Mitwirkung an der Rechtsetzung sowie mit ihrem Beitrag zur Rechtserziehung und Rechtspropaganda.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 230 (NJ DDR 1980, S. 230) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 230 (NJ DDR 1980, S. 230)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit vor allen subversiven Angriffen des Feindes sind durch die Linien und Diens teinheiten des entscheidende Voraussetzungen für die weitere Einschränlcung und Zurückdrängung des ungesetzlichen Verlassens und die Vermeidung weiterer Schäden. Qualifizierter Einsatz der Suche und Auswahl perspektivreicher Hl, Vervollkommnung ihrer Anleitung und In-struierung mit dem Ziel der politisch-operativen Bearbeitung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen zu erreichen und alle damit zusammenhängenden Probleme weiter zu klären, weil derzeitig in diesen Diensteinheiten, trotz teilweise erreichter Fortschritte, nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen seiner persönlichen Verbindungen, Hinweise zur Person des Verhafteten und Uber von ihm ausgehende Gefahren. Die Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts Uber den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen.

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