Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 223

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 223 (NJ DDR 1980, S. 223); Neue Justiz 5/80 wurden, bildet dieser Vertrag die Grundlage dafür, auch zwischen der DDR und der VR Rumänien Fälle doppelter Staatsbürgerschaft zu beseitigen. Ausgearbeitet von Dr. sc. S1GHART LÖRLER, HEINZ MARTIN, WOLFGANG FETTER, Dr. LIESELOTTE SCHRAMM und Dr. HANS TARN1CK Zu der in dieser Übersicht nicht erwähnten Rahraen-Kranken-hausordnung vom 14. November 1979 (GB1.-Sdr. Nr. 1032) vgl. J. Mandel, „Die rechtliche Regelung des medizinischen Betreuungsverhältnisses in der neuen Rahmen-Krankenhausordnung“, NJ 1980, Heit 3, S. 123. Zur 3. DB zur ASVO - Schutzgüte - vom 24. Januar 1980 (GBl. I Nr. 6 S. 45) vgl. H. Pompoes, „Gewährleistung der Schutzgüte der Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten“, in diesem Heft. Neue Rechtshilfeverträge werden in einem der nächsten Hefte erläutert werden. 1 Vgl. E. HoneCker, Die nächsten Aufgaben der Partei bei der weiteren Durchführung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED, Berlin 1980, S. 42. 2 Vgl. Gesetzgebungsübersicht in NJ 1975, ■ Heft 3, S. 84. 3 Vgl. hierzu G. Klinger, „Neue Kombinatsverordnung - wichtiges Instrument der Wirtschaftsleitung“, NJ 1980, Heft 1, S. 2 fl.; W. Petter/J. Woltz, „Gründung und NamensreCht von Kombinaten und Betrieben“, NJ 1980, Heft 1, S. 4 ft. 4 Vgl. Gesetzgebungsübersicht in NJ 1979, Heft 11, S. 500. 5 Auf dem Konto 417 planen die Betriebe, die keinen Leistungsfonds bilden,- bis zu 10 Prozent des überbotenen Nettogewinns zur Verwendung für Maßnahmen der sozialistischen Rationalisierung sowie zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen bei der Einhaltung bestimmter Voraussetzungen. 6 Vgl. Gesetzgebungsübersicht in NJ 1979, Heft 11, S. 500; G. Ten-ner/E. Wittkopf, „Wirksamer SChutz des Volkseigentums - ein Grundanliegen der neuen Hauptbuchhalterverordnung“, NJ 1980, Heft 1, S. 8 ft. 7 Vgl. Gesetzgebungsübersicht in NJ 1976, Heft 21, S. 642. 8 Vgl. Gesetzgebungsübersicht in NJ 1978, Heft 11, S. 485 f. 9 ND vom lO.Jll. November 1979, S. 3. 10 Vgl. Gesetzgebungsübersicht in NJ 1975, Heft 10, S. 306. 11 Zur AO Nr. 1 vom 5. Januar 1979 (GBl. I Nr. 4 S. 40) vgl. Gesetzgebungsübersicht in NJ 1979, Heft 5, S. 217. 12 Vgl. Gesetz über den Vertrag vom 11. April 1969 zwischen der DDR und der UdSSR zur Regelung von Fragen der doppelten Staatsbürgerschaft vom 24. September 1969 (GBl. I Nr. 10 S. 107). Gewährleistung der Schutzgüte von Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten Oberrichter Dr. HERBERT POMPOES, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts -Bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft gewinnen die Intensivierung und die Rationalisierung, vor allem die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zunehmend an Bedeutung. Mit dem Entwicklungstempo der Produktion auf der Grundlage moderner Wissenschaft und Technik wächst auch die Verantwortung für die Gestaltung sicherer und erschwernisfreier Arbeitsbedingungen. Die Rationalisierung von Arbeitsvorgängen, die Erl eich terung schwerer Arbeit sowie die ständige Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sind somit wichtige gesellschaftliche Aufgabenstellungen. Für die Arbeitssicherheit und Arbeitserleichterung sind Technik und Technologie die Hauptfaktoren, die den Menschen vor Gefährdungen im Arbeitsprozeß zuverlässiger als individuelle Konzentration und Geschicklichkeit zu schützen vermögen. Gemäß § 201 AGB sind die Betriebe die Betriebsleiter für den gesamten Betrieb und die leitenden Mitarbeiter für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich1 verpflichtet, den Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft der Werktätigen vor allem durch die Gestaltung und Erhaltung sicherer, erschwemisfreier sowie die Gesundheit und Leistungsfähigkeit fördernder Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten2 sind gemäß den fortschrittlichen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen und den wachsenden ökonomischen Möglichkeiten zu gestalten und zu erhalten. r~ 223 Grundlegende Anforderungen an die Schutzgüte Die am 1. Oktober 1980 in Kraft tretende 3. DB zur ASVO Schutzgüte vom 24. Januar 1980 (GBl. I Nr. 6 S. 45) enthält wichtige Konkretisierungen der im AGB und in der ASVO gestellten Anforderungen zur Gestaltung sicherer und erschwernisfreier Arbeitsbedingungen. Die neue DB zur Schutzgüte beruht auf der generellen Forderung, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten bereits bei ihrer Herstellung bzw. Einführung in die Produktion oder im Zusammenhang mit Rationalisierungsmaßnahmen so zu gestalten, daß sichere und erschwernisfreie Arbeitsbedingungen ohne die Anwendung zusätzlicher Schutzmaßnahmen gewährleistet werden (§3 Abs. 1 ASVO). Deshalb ist es notwendig, bereits bei der Forschung, Entwicklung, Projektierung und Konstruktion die entsprechenden Grundlagen dafür zu schaffen (§ 1 Abs. 2 der 3. DB zur ASVO). Sichere und erschwernisfreie Technik und Technologie stellen keine zusätzlichen Anforderungen an die Menschen und schließen Unfälle durch fehlerhaftes menschliches Verhalten aus. Daraus ergibt sich die hohe Verantwortung der leitenden Mitarbeiter und der Werktätigen ohne Leitungsfunktion, in der Projektierung und Konstruktion sowie bei der Herstellung von Anlagen, Maschinen und Aggregaten die Anforderungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes möglichst umfassend zu berücksichtigen. Kann aus zwingenden Gründen die Forderung, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten so zu gestalten, daß sichere und erschwernisfreie Arbeitsbedingungen ohne Anwendung zusätzlicher Schutzmaßnahmen gewährleistet sind, nicht eingehalten werden, so müssen technische Mittel zur Gewährleistung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes mit möglichst umfassender und zwangsläufiger Wirkung eingesetzt werden (§ 3 Abs. 2 ASVO). Ist der Schutz vor arbeitsbedingten Gefährdungen aus zwingenden Gründen auch durch technische Maßnahmen nicht oder nur unvollkommen möglich, so sind weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Körperschutzmittel und spezielle Verhaltensregeln) anzuwenden (§ 3 Abs. 3 ASVO). Aufgaben der Leiter zur Gewährleistung der Schutzgüte Ausgehend von den dargelegten Grundanforderungen, haben die Betriebe bei der Gestaltung sicherer und erschwernisfreier Arbeitsbedingungen die in Rechtsvorschriften und betrieblichen Regelungen2 festgelegten Anforderungen zu beachten, d. h. sie haben die Schutzgüte zu gewährleisten. Nach § 1 Abs. 1 der 3. DB zur ASVO ist die Schutzgüte derjenige Teil der Qualität der Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten, der sich auf ihre sichere und erschwernisfreie Gestaltung bezieht. Schutzgüte liegt vor, wenn die zur Durchsetzung der Bestimmungen des § 3 Abs. 1 und 2 ASVO in Rechtsvorschriften und betrieblichen Regelungen festgelegten technischen und technologischen Forderungen erfüllt sind. Die Schutzgüte ist in allen Phasen des sozialistischen Reproduktionsprozesses zu gewährleisten. Das gilt für die Forschung, Entwicklung, Projektierung und Konstruktion ebenso wie für die Abschnitte der Herstellung, Errichtung, Inbetriebnahme und Grundinstandsetzung oder Rekonstruktion von Arbeitsmitteln und Arbeitsstätten. Die Schutzgüte ist ferner bei der Einführung und grundsätzlichen Veränderung von Arbeitsverfahren zu gewährleisten. Bei der Anwendung einschließlich der Instandhaltung der Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten ist die Schutzgüte zu erhalten (§ 1 Abs. 2 der 3. DB zur ASVO). Die Generaldirektoren der Kombinate, die Leiter der den Betrieben übergeordneten Organe sowie die Betriebs-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 223 (NJ DDR 1980, S. 223) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 223 (NJ DDR 1980, S. 223)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Sachverhaltsklärung erlangten Auskünfte, die für die Beweisführung Bedeutung haben, sind in die gesetzlich zulässige strafprozessuale Form zu wandeln. Im Falle des unmittelbaren Hinüberleitens der Befragung im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Täterpersönlichkeit dargestellt wurden - beim Täter zur Entscheidung für die Begehung der Straftat, ihre Fortsetzung, ihre Unterbrechung oder Beendigung führ-ften.

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