Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 222

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 222 (NJ DDR 1980, S. 222); 222 Neue Justiz 5/80 In diesem Zusammenhang muß bemerkt werden, daß alle Schutzrechtshandlungen in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Erfindungs- und Patentwesen zu erfolgen haben. Entsprechende Einzelheiten regelt sowohl die VO als auch die 1. DB. Die 1. DB enthält Ordnungsstrafbestimmungen für den Fall, daß jemand die Festlegungen zur Anmeldung von Schutzrechten nicht einhält oder die festgelegten Anforderungen beim Erwerb von Schutzrechten nicht erfüllt. Mit der 2. VO über die Vorbereitung von Investitionen vom 12. Dezember 1979 (GB1.I 1980 Nr. 1 S. 15) wird die VO über die Vorbereitung von Investitionen vom 13. Juli 1978 (GBl. I Nr. 23 S. 251)8 geändert. Der bisherige Abschnitt über die Begutachtung der Investitionen enthält nun Festlegungen zur „Begutachtung und Prüfung von Investitionen“. Entsprechend den staatlichen Maßnahmen zum Gemeinsamen Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates der DDR über die Erhöhung der Effektivität der Investitionen zur weiteren Stärkung der ökonomischen Leistungsfähigkeit der DDR vom 8. November 1979® wird bei der Staatlichen Plankommission die Zentrale Staatliche Inspektion für Investitionen gebildet, die die Begutachtung der zentral geplanten Investitionsvorhaben übernimmt. Die Begutachtungspflicht wurde auf Investitionsvorhaben mit einem Wertumfang von über 20 Millionen M erweitert. Diese Investitionsvorhaben werden durch die Gutachterstellen der Staatsorgane begutachtet und unterliegen daneben einer zusätzlichen Prüfung durch die Zentrale Staatliche Inspektion für Investitionen. Das Vorliegen des Gutachtens ist künftig bei allen begutachtungspflichtigen Investitionsvorhaben Voraussetzung für die Bestätigung der Aufgabenstellung bzw. der Investitionsvorentscheidung und der Grundsatzentscheidung. Die Zentrale Staatliche Inspektion für Investitionen und die Gutachterstellen der Staatsorgane haben das Recht erhalten, zur Herausarbeitung und Erreichung volkswirtschaftlich effektiver Lösungen, zum sparsamen Einsatz der materiellen und finanziellen Fonds und der Arbeitskräfte, zur Erreichung kurzer Bauzeiten sowie zur Einhaltung der Rechtsvorschriften Forderungen an die zuständigen staatlichen Leiter, die Investitionsauftraggeber und die Investitionsauftragnehmer zu stellen, die diese durchzusetzen haben. Werden ihre Forderungen nicht erfüllt, haben die Gutachterstellen wie bisher das Recht, Einspruch gegen die Investitionsentscheidungen einzulegen. Die Zentrale Staatliche Inspektion für Investitionen kann Investitionsauftraggebern und Investitionsauftragnehmern Auflagen erteilen. Neu in die VO aufgenommen wurde die Aufgabe der Zentralen Staatlichen Inspektion für Investitionen, die Gutachterstellen anzuleiten und Arbeitsrichtlinien für die Begutachtung von Investitionen herauszugeben. Eine Reihe weiterer Rechtsvorschriften regelt Fragen, die unmittelbar für die Bürger Bedeutung haben. Mit der AO zur Änderung der Richtlinien über die Besteuerung des Arbeitseinkommens vom 21. Dezember 1979 (GBl. I 1980 Nr. 2 S. 22) wird festgelegt, daß Werktätigen, die am 30. November 1979 eine Steuerermäßigung wegen Unterhalts von Angehörigen erhalten haben, diese Steuerermäßigung weiter gewährt wird, auch wenn die Einkommensgrenze von 300 M (bei zwei Eltemteilen 600 M) monatlich durch Rentenerhöhung überschritten wird. Diese personengebundene Weitergewährung der Steuerermäßigung setzt allerdings voraus, daß der Angehörige trotz eingetretener Rentenerhöhung auch weiterhin unterstützt wird. Des weiteren erfolgt mit dieser AO eine Anpassung der Steuerermäßigung für Beschädigte die inhaltlich nicht verändert wird an die AO über die Anerkennung als Beschädigte und Ausgabe von Beschädigtenausweisen vom 10. Juni 1971 (GBl. II Nr. 56 S. 493) und die AO Nr. 2 dazu -Umtausch der Beschädigtenausweise vom 18. Juli 1979 (GBl. I Nr. 33 S. 315) in bezug auf die Eingruppierung in die Gruppe der Schwerstbeschädigten, die eines ständigen Begleiters bedürfen. Die AO über steuerliche Vergünstigungen für Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit vom 7. Februar 1980 (GBl. I Nr. 8 S. 69) gilt für Bürger, die außerhalb einer hauptberuflichen Tätigkeit bzw. als Rentner oder Hausfrau vorwiegend für die Bevölkerung solche Reparatur-, Dienst- und Versorgungsleistungen ausführen, die in der Anlage zur AO aufgeführt sind. Die aus diesen Leistungen erzielten Einnahmen sind bis 3 000 M jährlich steuerfrei, Einnahmen von 3 000 M bis 10 000 M jährlich werden mit 20 Prozent besteuert, und ab 10 000 M jährlich erfolgt die Besteuerung unter den in der AO genannten Voraussetzungen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) vom 18. September 1970 (GBl.-Sdr. Nr. 670), wobei die Einkünfte aus der hauptberuflichen Tätigkeit bei der Festsetzung der Einkommensteuer außer Betracht bleiben. Soweit in Rechtsvorschriften bereits weitergehende Vergünstigungen für die Besteuerung aus nebenberuflichen Einkommen bestehen, gelten diese weiter. Die mit dieser AO eingeführte steuerliche Vergünstigung gilt nur für die in der Anlage zur AO aufgeführten Tätigkeiten. So fallen gemäß Ziff. 12 alle Reparaturleistuh-gen (z. B. Baureparaturen) darunter, die Werktätige für andere Bürger ausführen, dagegen aber nicht Neubaulei-slungen, die nach dem Einkommensteuergesetz zu versteuern wären. Mit der AO Nr. 2 über den öffentlichen Fernsprech-dienst Fernsprechordnung vom 6. Februar 1980 (GBl. I Nr. 8 S. 67) werden einige Bestimmungen der AO Nr. 1 vom 21. November 1974 (GBl. I 1975 Nr. 14 S. 254)10 präzisiert. So bestimmt sich das Rechtsverhältnis zwischen der Deutschen Post und dem Fernsprechteilnehmer über die Nutzung der Fernsprecheinrichtungen (Teilnehmerverhältnis) nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen. Das unbefristete Teilnehmerverhältnis beginnt, sobald die Deutsche Post den Antrag des Teilnehmers schriftlich genehmigt hat, und es endet durch fristgemäße Kündigung durch den Teilnehmer oder durch den Widerruf der Genehmigung durch die Deutsche Post. Die AO nennt die Voraussetzungen, unter denen die Genehmigung widerrufen werden kann und welche Rechtsfolgen mit dem Widerruf einer Genehmigung bzw. einer Kündigung durch den Teilnehmer verbunden sind. Gegen den Widerruf der Genehmigung kann Beschwerde eingelegt werden. Für alle bis zum 1. März 1980 bestehenden Teilnehmerverhältnisse gilt die o. g. Genehmigung als erteilt. * Die 3. VO über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung StVO ) vom 18. Februar 1980 (GBl. I Nr. 8 S. 57) ändert § 47 Abs. 8 StVO und legt fest, daß die Angehörigen der Deutschen Volkspolizei befugt sind, bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß § 47 Abs. 1 StVO eine Verwarnung mit Ordnungsgeld von 1 M bis 20 M auszusprechen. Dies entspricht der Änderung des OWG durch das 3. StÄG. Ebenfalls der Anpassung an. das geänderte OWG entspricht die AO Nr. 2 über den Fischfang in der Fischereizone, den Territorialgewässern und inneren Seegewässern der DDR Fischereiordnung vom 3. Januar 1980 (GBl. I Nr. 4 S. 39).11 Danach kann nunmehr in den festgelegten Fällen Ordnungsstrafe bis zu 500 M und Ordnungsgeld bis zu 20 M erhoben werden. Im Gesetzblatt Teil II sind die Bekanntmachung zu den Übereinkommen 77, 78, 103, 124, 138 und 142 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. September 1979 (GBl. II Nr. 2 S. 33) sowie die Texte dieser sechs Übereinkommen veröffentlicht. Sie betreffen die ärztliche Untersuchung von Kindern und Jugendlichen auf ihre Eignung zu einer bestimmten Arbeit, die ärztliche Untersuchung von Jugendlichen auf ihre Eignung für Untertagearbeiten, den Schutz arbeitender Mütter, die Entwicklung der Berufsberatung und Berufsbildung sowie die Abschaffung der Kinderarbeit Bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung wurde seitens der DDR die Erklärung abgegeben, daß dieses Mindestalter, das im betreffenden Übereinkommen mit 15 Jahren angegeben ist, in der DDR 16 Jahre beträgt. Mit der Bekanntmachung zum Vertrag vom 20. April 1979 zwischen der DDR und der SR Rumänien zur Beseitigung bestehender und Verhinderung künftiger Fälle doppelter Staatsbürgerschaft vom 4. Februar 1980 (GBl. II Nr. 3 S. 49) wird der Text des Vertrages veröffentlicht und mitgeteilt, daß dieser Vertrag am 14. Februar 1980 in Kraft getreten ist Nachdem bereits mit der Sowjetunion12 und anderen Staaten entsprechende Verträge abgeschlossen;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane sowie in deren Auftrag handelnde Personen, die auf der Grundlage bestehender Rechtsvorschriften beauftragt sind, Maßnahmen der Grenzsicherung insbesondere im Grenzgebiet durchzusetzen. Den werden zugeordnet: Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der begangen werden. Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Finzelberg, Erfordernisse und Wege der weiteren Qualifizierung der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Strafverfahren und Vorkommnisuntersuchungen gegen Angehörige der und Angehörige der Grenztruppen der nach der beziehungsweise nach Berlin begangen wurden, ergeben sich besondere Anforderungen an den Prozeß der Beweisführung durch die Linie. Dies wird vor allem durch die strafrechtliche Einschätzung von komplizierten Sachverhalten, die Realisierung operativer Überprüfungen und Beweisführungsmaßnahmen sowie durch die Sicherung und Würdigung von Beweismitteln unter-stützt.

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