Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 221

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 221 (NJ DDR 1980, S. 221); Neue Justiz 5/80 221 fertigen, und regelt die Registrierpflicht für Zuwendungen an Geld- und Sachwerten ab 1 000 M. Sachwerte, die in staatlichen Organen oder Einrichtungen nicht verwendet werden können, sind zum Zeitwert zu verkaufen. Göldzu-wendungen sind grundsätzlich in der Haushaltsrechnung zu erfassen. Soweit solche Geldzuwendungen vom Erblasser mit einer Auflage für ihre Verwendung verbunden wurden, hat die Abwicklung über das Verwahrkonto und der Nachweis in der Verwahrgeldrechnung zu erfolgen. Bei Zuwendungen aus dem Ausland sind die zoll- und devisenrechtlichen Bestimmungen der DDR zu beachten. Die Ordnungsmäßigkeit der Erfassung, Verwaltung und Verwendung von Zuwendungen ist durch den Leiter für Haushaltswirtschaft des staatlichen Organs bzw. der Einrichtung zu kontrollieren. Die Vervollkommnung der Leitung und Planung der Volkswirtschaft erfordert auch die Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit auf dem Gebiet der Industrie- und Verbraucherpreise. Der Beschluß des Ministerrates über die Leitung und Organisation der Arbeit auf dem Gebiet der Preise vom 14. Februar 1980 (GBl. I Nr. 8 S. 58) soll gewährleisten, daß die Preise auch weiterhin fest in der Hand des sozialistischen Staates bleiben und daß der Verwaltungsaufwand für die Preisarbeit reduziert wird. Neben der im Beschluß festgelegten Verantwortung des Ministerrates, des Leiters des Amtes für Preise und der Industrieminister auf dem Gebiet der Preise wird vor allem die Verantwortung der Generaldirektoren der Kombinate auf diesem Gebiet erhöht, um entsprechend den in der KombinatsVO geregelten Anforderungen die staatliche Preispolitik in den Kombinaten straffer durchzusetzen. Dabei wird das bewährte Prinzip der staatlichen Bestätigung der Industrie-und Verbraucherpreise in vollem Umfang beibehalten. Über die Durchführung planmäßiger Industriepreisänderungen entscheidet wie bisher der Ministerrat. Die beschlossenen Änderungen der Industriepreise werden jeweils mit dem Volkswirtschaftsplan wirksam. Die zentrale staatliche Bestätigung der Industriepreise für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse, die für das Kosten- und Preisniveau der Volkswirtschaft bestimmend sind, nimmt der Ministerrat vor. Die Bestätigung der Industriepreise für Erzeugnisse aus dem Staatsplan Wissenschaft und Technik sowie weitere wichtige Erzeugnisse aus den übrigen Plänen Wissenschaft und Technik, die den wissenschaftlich-technischen Fortschritt bestimmen, erfolgt durch den Leiter des Amtes für Preise. Die Industrieminister bestätigen die Industriepreise für volkswirtschaftlich wichtige Zulieferungen zwischen den Kombinaten ihres Verantwortungsbereichs. Für neue und weiterentwickelte Konsumgüter, die für den Lebensstandard der Bevölkerung von Bedeutung sind, werden die Verbraucherpreise ausschließlich durch den Ministerrat und den Leiter des Amtes für Preise bestätigt. Für die restlichen Erzeugnisse legen die Generaldirektoren der Kombinate die Preise in Übereinstimmung mit dem Amt für Preise fest. Dabei erfolgt die staatliche Bestätigung durch das Amt für Preise. Die bisher bestehende Regelung, wonach die Generaldirektoren der Kombinate nur für die Industriepreise und die Generaldirektoren der zentralen handelsleitenden Organe für die Verbraucherpreise Verantwortung trugen, wird aufgehoben. Die Generaldirektoren der Kombinate tragen jetzt allein die Verantwortung für die Vorbereitung der staatlichen Bestätigung der Industrie- und Verbraucherpreise. Mit der VO über die staatlichen Kontrollvollmachten und Aufgaben des Leiters der Abteilung Preise in volkseigenen Kombinaten vom 14. Februar 1980 (GBl. I Nr. 8 S. 63) werden durch die Vervollkommnung der staatlichen Kontrolle auf dem Gebiet der Preise die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit die Generaldirektoren ihre höhere Verantwortung auf diesem Gebiet wahrnehmen können. Dazu werden den Leitern der Abteilungen Preise der den Ministerien direkt unterstellten Kombinate staatliche Kontrollvollmachten für die Durchsetzung der Gesetzlichkeit auf dem Gebiet der Preise übertragen. Die Kontrollen sind verstärkt auf die Erschließung von Kostenreserven zur ständigen Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Nutzen und die Ausnutzung der Preise zur Senkung der Selbstkosten zu konzentrieren. Aus den Kontrollen und Analysen sind Schlußfolgerungen und Vorschläge zur Erhöhung der Wirksamkeit der Preise im Reproduktionsprozeß für die Erschließung von Leistungsund Effektivitätsreserven und für die Erhöhung der Leistungskraft der Kombinate abzuleiten. Die Leiter der Abteilungen Preise haben u. a. das Recht, bei Verstößen gegen die Preisbestimmungen den Direktoren der Kombinatsbetriebe Auflagen zur Herstellung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erteilen. Bei schwerwiegenden Verstößen ist der Leiter des Amtes für Preise unmittelbar zu unterrichten. Gleichzeitig ist diese Information dem Generaldirektor und dem zuständigen Minister zu übergeben. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen sind außerdem die zuständigen staatlichen Organe zu unterrichten. Der Leiter der Abteilung Preise nimmt die ihm obliegenden Kontrollbefugnisse auch gegenüber nicht dem Kombinat angehörenden Betrieben wahr, wenn dem Kombinat die staatliche Funktion als Preiskoordinierungsorgan für Erzeugnisse dieser Betriebe in Rechtsvorschriften übertragen wurde. Weitere Rechtsvorschriften für die Volkswirtschaft betreffen die Gebiete Wissenschaft und Technik sowie Investitionen. Mit der VO über die Arbeit mit Schutzrechten SchutzrechtsVO vom 31. Januar 1980 (GBl. I Nr. 7 S. 49) werden die Aufgaben, Rechte und Pflichten der zentralen Staatsorgane, der volkseigenen Kombinate und volkseigenen Betriebe sowie der wirtschaftsleitenden und staatlichen Organe auf dem Gebiet der Schutzrechte neu geregelt. Im Mittelpunkt der VO stehen die diesbezüglichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der neu gebildeten Kombinate und der volkeigenen Betriebe. Die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane konzentrieren sich in ihrer anleitenden und kontrollierenden Tätigkeit auf das Hervorbringen schutzfähiger Ergebnisse, die Sicherung eines wirksamen Rechtsschutzes für Erfindungen, für Ergebnisse der industriellen Formgestaltung und Warenkennzeichen in der DDR und für die umfassende Verwertung der geschützten wissenschaftlich-technischen Ergebnisse in der DDR und in anderen Staaten. Die Kombinate haben bei der Vorbereitung und Durchführung der Pläne zu gewährleisten, daß planmäßig schutzfähige Erzeugnisse hervorgebracht werden und daß die schöpferische Arbeit der Erfinder und Urheber von industriellen Mustern gefördert und unterstützt wird. Sie haben zu sichern, daß Schutzrechte zur Entwicklung eines langfristigen stabilen und effektiven Exports von Erzeugnissen und wissenschaftlich-technischen Ergebnissen genutzt werden. Sie sind verantwortlich für die einheitliche Leitung der schutzrechtlichen Arbeit im Kombinat und für deren regelmäßige Analyse sowie für die Erarbeitung von Schutzrechtskonzeptionen. Sofern die Kombinate den Ministerien direkt unterstellt sind, sind sie für die konzeptionelle Vorbereitung der schutzrechtlichen Arbeit im Rahmen der internationalen wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit sowie für eine straffe Leitung der in diesem Rahmen durchzuführenden schutzrechtlichen Maßnahmen verantwortlich. Dazu existiert im Kombinat ein Büro für Schutzrechte. Die Kombinate sind verpflichtet, ihre eigenen wissenschaftlich-technischen Ergebnisse unverzüglich auf Schutzfähigkeit zu prüfen. Akademien, Hoch- und Fachschulen der DDR können zur Einschätzung der volkswirtschaftlichen Bedeutsamkeit schutzfähig erscheinender wissenschaftlich-technischer Ergebnisse Stellungnahmen der fachlich zuständigen Kombinate einholen. Jede Rechtshandlung in anderen Staaten zum Erwerb, zur Aufrechterhaltung, zur Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten sowie im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit störenden Schutzrechten bedarf einer Entscheidung des zuständigen Leiters. Einzelheiten der Zuständigkeit und sonstige Voraussetzungen für die Vornahme derartiger Schutzrechtshandlungen werden in der I. DB zur SchutzrechtsVO Schutzrechtshandlungen in anderen Staaten vom 31. Januar 1980 (GBL I Nr. 7 S. 53) geregelt. Danach treffen u. a. die Generaldirektoren der den Ministerien direkt unterstellten Kombinate für ihr Kombinat die für Schutzrechtshandlungen erforderliche Entscheidung.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 221 (NJ DDR 1980, S. 221) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 221 (NJ DDR 1980, S. 221)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Feindes zur Enttarnung der. Diese Qualitätskriterien sind schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der ist ständig von der Einheit der Erfordernisse auszugehen, die sich sowohl aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, vorbeugendes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Einrichtungen zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie zur vorbeugenden Beseitigung begünstigender Bedingungen und Umstände und der Verhinderung bzw, Einschränkung negativer Auswirkungen der Straftat ist es notwendig, eine zügige Klärung des Sachverhaltes zu gewährleisten.

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