Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 220

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 220 (NJ DDR 1980, S. 220); 220 Neue Justiz 5/80 fertigter Bedarfsforderung, die bereits die nunmehr außer Kraft gesetzte BilanzierungsVO vom 20. Mai 1971 (GBl. II Nr. 50 S. 377) vorsah, ist beibehalten worden (§34). Die Ordnungsstrafbestimmungen wurden durch die Aufnahme von zwei weiteren Tatbeständen (Einsatz bilanzierter materieller Fonds für nicht geplante Vorhaben und Vornahme von Lieferungen oder Leistungen entgegen staatlichen Planauflagen oder ohne Wirtschaftsverträge entgegen den Rechtsvorschriften) ergänzt. Mit der AO über die Transportbedarfsermittlung und Transportbilanzierung TransportbilanzAO (TBAO) vom 4. Dezember 1979 (GBl. I 1980 Nr. 7 S. 54) wird die Verfahrensweise der Ermittlung und Planung des Transportbedarfs für den Gütertransport im Binnenverkehr einschließlich der Exporttransporte sowie die Bilanzierung der Transportraumkapazitäten zur Ausarbeitung des Fünfjahrplanes 1981 bis 1985 sowie der Jahresvolkswirtschaftspläne geregelt. Bei der Ermittlung und Planung des Transportbedarfs ist von den Betrieben auf der Grundlage ihrer Absatzplanung vom Versandprinzip auszugehen. Die TBAO legt fest, daß die Betriebe im Rahmen ihrer Planung einen betrieblichen Transportplan auszuarbeiten haben. Dieser Transportplan muß den Bedarf für die Verkehrsträger sowie die Kapazitätsbilanz des Werkverkehrs mit Kraftfahrzeugen enthalten. . * Die Rechtsvorschriften, die auf dem Gebiet des Finanzwesens erlassen wurden, dienen vor allem der Festigung der Finanzdisziplin. Die AO über die Kontoführung der volkseigenen Wirtschaft KontoführungsAO VEW vom 21. November 1979 (GB1.-Sdr. Nr. 1027) berücksichtigt vor allem die Weiterentwicklung der Rechte und Pflichten der volkseigenen Kombinate, die in der VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe vom 8. November 1979 (GBl. I Nr. 38 S. 355)3 sowie in der Finanzierungsrichtlinie für die volkseigene Wirtschaft vom 21. August 1979 (GBl. I Nr. 28 S. 253)4 ihren Niederschlag gefunden hat. Danach hat z. B. der Generaldirektor das Recht, über die Höhe der durch die Kombinatsbetriebe an das Kombinat abzuführenden Gewinne zu entscheiden. Hierzu wird das Bankkonto „Zentralisierter Nettogewinn“ beim Kombinat eingeführt. Neu ist auch das Bankkonto „Außerplanmäßige Rationalisierungsinvestitionen“, das sowohl vom Kombinat als auch von den Betrieben zu führen ist. Auf diesem Bankkonto sind die finanziellen Mittel für Rationalisierungsinvestitionen nachzuweisen, die über die staatliche Plankennziffer „Investitionen (materielles Volumen)“ ohne Inanspruchnahme staatlich bilanzierter Fonds aus dem Leistungsfonds bzw. dem Konto 417 verwendet werden.5 Dadurch, daß diese finanziellen Mittel getrennt von denen für planmäßige Investitionen geführt werden diese Mittel werden wie bisher auf dem Bankkonto „Investitionsfonds“ ausgewiesen , wird die Kontrolle über den planmäßigen Einsatz der Investitionen erleichtert Auf der Grundlage der neuen HauptbuchhalterVO vom 7. Juni 1979 (GBl. I Nr. 18 S. 156)6 wurde die spezielle AO über die gesellschaftliche Verantwortung, die Vollmachten und Pflichten des Hauptbuchhalters im sozialistischen Konsumgüterbinnenhandel vom 14. Februar 1980 (GBl. I Nr. 9 S. 75) erlassen. Die gesellschaftliche Verantwortung und die allgemeinen Festlegungen über die Befugnisse des Hauptbuchhalters im Konsumgüterbinnenhandel entsprechen denen des Hauptbuchhalters in den anderen Bereichen der Volkswirtschaft. Der Hauptbuchhalter ist der Direktor für Rechnungsführung und Finanzkontrolle. Seine Stellung in der Leitung des zentralen bzw. bezirklichen wirtschaftsleitenden Organs bzw. des Kombinats, des zentralen koordinierenden Organs sowie des Betriebes im Konsumgüterbinnenhandel entspricht der eines Bereichs- bzw. Fachdirektors. Die Hauptbuchhalter sind verpflichtet, die Kontrolle über die Einhaltung der staatlichen Plan- und Finanzdisziplin, der Ordnung bei der Verwaltung und Mehrung des sozialistischen Eigentums sowie über die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit konsequent wahrzunehmen. Eine wichtige spezielle Aufgabe des Hauptbuchhalters des Betriebes im Konsumgüterbinnenhandel besteht in der Kontrolle der ordnungs- und termingemäßen Übergabe von Primärdokumenten und anderen Unterlagen an die VEBs Organisations- und Abrechnungszentrum (VEB OAZ) sowie deren Weiterverarbeitung und die Rückgabe auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und der abgeschlossenen Wirtschaftsverträge in den VEBs OAZ. Für den Hauptbuchhalter des übergeordneten Organs besteht insbesondere die Pflicht, die Hauptbuchhalter der unterstellten Betriebe regelmäßig anzuleiten, ihre Tätigkeit zu kontrollieren und den Erfahrungsaustausch zu organisieren sowie in den Betrieben die Ordnungsmäßigkeit der Jahresbilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnung zu prüfen und zu bestätigen. Der Hauptbuchhalter des koordinierenden Organs hat im Handelszweig die Tätigkeit der Hauptbuchhalter der bezirklichen Organe und der VEBs OAZ zu koordinieren, anzuleiten, zu unterstützen und zu kontrollieren. Die AO über die Wahrnehmung der Aufgaben des Hauptbuchhalters in volkseigenen Betrieben, die nach vereinfachtem Verfahren planen und abrechnen, vom 21. Dezember 1979 (GBL I Nr. 3 S. 27) gilt für solche Betriebe, in denen kein Hauptbuchhalter berufen ist. (Welche Betriebe im reduzierten Umfang planen und abrechnen, ist in den Grundsätzen der o. g. Planungsordnung geregelt.) In diesen Betrieben ist der Direktor dafür verantwortlich, daß eine konsequente Kontrolle über die Einhaltung der staatlichen Plan- und Finanzdisziplin erfolgt, insbesondere bei der ordnungs- und wahrheitsgemäßen Abrechnung des Reproduktionsprozesses und über die Einhaltung der in der AO übef die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit bei Zahlungen durch volkseigene Betriebe, Kombinate und WB Zahlungsordnung VEW vom 24. Juni 1976 (GBl. I Nr. 25 S. 349)7 festgelegten Anforderungen für Plandisziplin, Ordnung, Sicherheit und Sparsamkeit beim Umgang mit finanziellen Mitteln. Der Direktor hat zu sichern, daß eine von der Verantwortung für die ökonomischen Prozesse unabhängige Kontrolle erfolgt, und zwar durch von ihm beauftragte Mitarbeiter des Betriebes im Rahmen ihres Aufgabengebiets bzw. auf vertraglicher Basis durch den VEB Rechnungsführung und Wirtschaftsberatung (Kontrollverantwortliche). Der Direktor hat in einer Ordnung festzulegen, welche Kontrollaufgaben die Kontrollverantwortlichen wahrzunehmen haben. Für die mit der Kontrolle beauftragten Mitarbeiter des Betriebes sind die Aufgaben in die Funktionspläne (§ 73 Abs. 2 AGB) aufzunehmen. Mit dem VEB Rechnungsführung und. Wirtschaftsberatung ist über die von ihm wahrzunehmenden Kontrollaufgaben ein Vertrag abzuschließen. Die Kontrollverantwortlichen haben das Recht, in dem zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Umfang von den leitenden und den anderen Mitarbeitern des Betriebes Auskünfte zu verlangen und in Unterlagen einzusehen. Sie haben die Pflicht, bei Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit den Direktor des Betriebes zu informieren und die umgehende Herstellung des gesetzlichen Zustandes zu fordern. Erfolgt dies nicht binnen eines Monats, hat der Kontrollverantwortliche den Leiter des übergeordneten Organs zu informieren, der innerhalb eines Monats die notwendigen Entscheidungen zu treffen hat Die Kontrollverantwortlichen arbeiten eng mit der Staatlichen Finanzrevision und der zuständigen Bankfiliale zusammen, und sie haben die Arbeit der gesellschaftlichen Kontrollorgane, insbesondere der Organe der Arbeiter-und-Bauem-Inspektion, zu unterstützen. Der Leiter bzw. der Hauptbuchhalter des dem Betrieb übergeordneten Organs hat den Direktor des Betriebes bei der Festlegung und Abgrenzung der Kontrollaufgaben sowie bei der Qualifizierung der mit Kontrollfunktionen beauftragten Mitarbeiter des Betriebes zu unterstützen. Mit der AO über die Erfassung, Verwaltung und Verwendung von Zuwendungen an staatliche Organe und staatliche Einrichtungen vom 29. Dezember 1979 (GBl. I 1980 Nr. 3 S. 28) wurde einheitlich geregelt, wie bei Vermögenszugängen aus Schenkungen, testamentarischer Erbfolge und Vermächtnissen von Bürgern oder Institutionen des In- und Auslandes zugunsten von staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen der DDR zu verfahren ist. Die AO verpflichtet den Leiter des staatlichen Organs oder der Einrichtung bzw. den von ihm bevollmächtigten Vertreter, über die Erfassung von Zuwendungen und die damit verbundenen Auflagen für die Verwendung ein Protokoll zu;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der Unterbindung nichtgenehmigter Veröffentlichungen in westlichen Verlagen, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei der Bekämpfung der Verbreitung feindlich-negativer Schriften und Manuskripte, die Hetze gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet.

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