Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 22

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 22 (NJ DDR 1980, S. 22); 22 Neue Justiz 1/80 Aus der Arbeit der Vereinigung der Juristen der DDR Entlarvung des faschistischen Charakters des Verfassungsentwurfs des Pinochet-Regimes Der Terror des faschistischen Pinochet-Regimes und die massenhafte Verletzung elementarer Menschenrechte lösen nicht nur immer wieder neue Kampfaktionen der Werktätigen in Chile selbst aus, sondern fordern in zunehmendem Maße auch die Solidarität der demokratischen Weltöffentlichkeit heraus (vgl. z. B. die Artikel in NJ 1979, Heft 3, S. 118 f. und in Heft 10, S. 448 ff.). Von der solidarischen Haltung der Juristen der DDR zeugt ein vielbeachtetes internationales Kolloquium, das kürzlich die Vereinigung der Juristen der DDR gemeinsam mit dem DDR-Komitee für Menschenrechte durchführte. Namhafte Persönlichkeiten u. a. Sergio, Insunza (ehern. Justizminister der Unidad-Popular-Regierung Chiles), Prof. Dr. Bernhard Graefrath, Prof. em. Dr. Dr. h. c. Peter A. Steiniger und Prof. Dr. Harry Wünsche entlarvten die Versuche Pinochets, mit einer neuen Verfassung den Faschismus im Andenland zu zementieren. Die Position der Juristen der DDR zu diesem gefährlichen Vorhaben bringen die Juristenvereinigung und das DDR-Komitee für Menschenrechte in der nachfolgenden Erklärung zum Ausdruck. D. Red. Erklärung Die Vereinigung der Juristen der DDR und das DDR-Komitee für Menschenrechte veranstalteten am 20. November 1979 im Internationalen Pressezentrum in Berlin ein Kolloquium über das Verfassungsprojekt der Machthaber Chiles. Daran nahmen namhafte Repräsentanten der Rechtswissenschaft, gesellschaftlicher Organisationen und als Gäste in der DDR im Exil lebende Chilenen teil. In Referaten und Diskussionsbeiträgen unterzogen die Teilnehmer den Entwurf einer juristisch-politischen Analyse. Im Ergebnis wurde der Plan einer Pseudo-Verfassung als Versuch gewertet, das seit 1973 bestehende Unterdrük-kungssystem zu perfektionieren, die Diktatur zu verewigen und den repressiven Praktiken den Schein von konstitutioneller Legalität zu verleihen. Es wurde bewiesen, daß der Entwurf von Anfang bis Ende vom Ungeist des Faschismus geprägt ist. Der Verfassungsentwurf sichert die ökonomische und politische Macht der mit dem internationalen Monopolkapital verbündeten nationalen Oligarchie, die ihre Positionen im Jahre 1973 durch die Regierung der Unidad Populär gefährdet sah und gibt die natürlichen Reich-tümer des Landes dem Zugriff der multinationalen Konzerne preis. Unter demagogischer Berufung auf die nationale Souveränität soll die Zerstörung des Selbstbestimmungsrechts des chilenischen Volkes als unabänderlich juristisch sanktioniert werden. Im Zentrum des Entwurfs stehen Bestimmungen, die darauf zielen, die politische und ökonomische Rechtlosigkeit der Arbeiterklasse, ihrer Parteien und Organisationen zu zementieren. So gibt Artikel 8, der u. a. politische und ideologische Auseinandersetzungen kriminalisiert, die Handhabe, mit repressiven Mitteln gegen die Gewerkschaften, die in Chile eine lange Tradition haben, vorzugehen. Bestätigt werden die in den letzten 6 Jahren er- lassenen gewerkschaftsfeindlichen Dekrete der Junta, die die Klassenorganisation der Werktätigen unter permanentem Ausnahmezustand halten. Das faschistische Wesen der Verfassung äußert sich darin, daß schon von ihrem Wortlaut her die herkömmlichen Institutionen der bürgerlichen Demokratie ausgehöhlt oder beseitigt werden. Die bisherigen Versuche des Pinochet-Regimes, eine Kontinuität zur Verfassung von 1925 vorzutäuschen, erweisen sich damit als endgültig gescheitert. Zwar proklamiert der Entwurf eine Reihe von bürgerlich-demokratischen Rechten und Freiheiten, doch werden sie durch ergänzende Bestimmungen so erheblich eingeschränkt, daß der Entwurf im Ergebnis als eine Charta der Verweigerung grundlegender Menschenrechte bezeichnet werden muß, Weit ausgebaut werden die Möglichkeiten, große Gruppen der Bevölkerung aus Gründen der Weltanschauung zu ächten und geradezu zu „Parias“ dr Gesellschaft zu erklären. Zu diesem Zweck soll ein Verfassungsgericht ermächtigt werden, neben Freiheitsstrafen Tätigkeitsverbote für viele staatliche und gesellschaftliche Ämter bis zur Dauer von 10 Jahren zu verhängen. In diesem Zusammenhang wurde auf die Konstruktion fünf unterschiedlicher Formen des Ausnahmezustands mit grundrechtsvernichtender Konsequenz verwiesen. Dem Parlament, dem aus zwei Kammern bestehenden Nationalkongreß, kommt im Verfassungsgefüge die Funktion zu, die faschistische Diktatur nach außen hin mit einem demokratischen Feigenblatt zu dekorieren. Durch einen elitären Bildungszensus wird die Masse des Volkes vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Charakteristisch für den Verfassungsentwurf ist die außerordentliche Machtkonzentration beim Präsidenten, der in seiner Person die faschistische Diktatur verkörpert. Die Kombination von Präsidialmacht und reaktionärer Militärgewalt in der Repräsentation durch den Nationalen Sicherheitsrat stellt den eigentlichen Kern dieses Verfassungselaborats dar. Die Kompetenzen des überwiegend aus Militärs bestehenden Nationalen Sicherheitsrates gipfeln in dem Recht, alle 10 Jahre die „nationalen Ziele“ verbindlich festzulegen. Das Kolloquium befaßte sich abschließend mit den Besonderheiten des chilenischen Faschismus. Hervorgehoben wurden seine Abhängigkeit vom USA-Imperialismus und die dominierende Rolle der reaktionären Führung der Streitkräfte, die konstitutionell als vierte Gewalt ausgewiesen werden. Die chilenische Variante des Faschismus stellt sich dar als imperialistische Antwort auf das Streben nach nationaler und sozialer Selbstbestimmung der Völker auf dem amerikanischen Subkontinent. Die Junta-Doktrin der „institutioneilen Ordnung“, abgeleitet aus Konzepten der USA-Globalstrategie und durch den Entwurf zur chilenischen Staatsdoktrin erhoben, macht das mit dem Großkapital verbundene Militär zum Garanten einer historisch überlebten volksfeindlichen Ordnung. Der damit in Verbindung stehende, im Verfassungsentwurf verankerte „innere Krieg“ offenbart den Willen der Machthaber, das Volk mit Terror und Gewalt in imperialistischer Botmäßigkeit zu halten. Die Veranstalter betrachten diese analytischen Thesen zum Verfassungsentwurf Pinochets als Bestandteil und Beitrag der weltweiten Aktion zur Entlarvung und Isolierung des faschistischen Regimes in Chile. Sie betonen einmütig die Notwendigkeit, die demokratische Weltöffentlichkeit gegen den geplanten neuerlichen Anschlag auf die Lebensinteressen des chilenischen Volkes zu mobilisieren. Berlin, den 30. November 1979;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 22 (NJ DDR 1980, S. 22) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 22 (NJ DDR 1980, S. 22)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des erhöhten Vorgangsanfalls, noch konsequenter angestrebt werden.

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