Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 211

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 211 (NJ DDR 1980, S. 211); Neue Justiz 5/80 211 nomisches System, die sozialökonomischen, politischen und persönlichen Rechte und Freiheiten der Bürger, die durch die Verfassung der UdSSR und die sowjetischen Gesetze verkündet und garantiert sind, sowie die Rechte und gesetzlichen Interessen der Betriebe, Einrichtungen und Organisationen, der Kollektivwirtschaften, genossenschaftlichen und anderen gesellschaftlichen Organisationen vor jeglichen Anschlägen zu schützen. In Art. 2 heißt es weiter: „Mit ihrer gesamten Tätigkeit trägt die Staatsanwaltschaft zur Erziehung der Staatsfunktionäre und der Bürger im Geiste einer gewissenhaften Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Pflichten und der Einhaltung der Gesetze und Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens bei.“ Die wachsende Bedeutung der Festigung der Gesetzlichkeit, der Sicherung einer strengen Staats- und Arbeitsdisziplin, des Schutzes der Rechte und Freiheiten der Bürger, des sozialistischen Eigentums und der öffentlichen Ordnung, der Überwindung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen wurde erneut im Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU „Über die Verbesserung der Tätigkeit zum Schutz der Rechtsordnung und über die Verstärkung des Kampfes gegen Rechtsverletzungen“ unterstrichen. Eine besondere Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgaben obliegt den rechtsschützenden Organen. Das Gesetz über die Staatsanwaltschaft der UdSSR rüstet die Organe der Staatsanwaltschaft mit weitergehenden wirksamen Möglichkeiten für die ständige Verbesserung ihrer gesamten Tätigkeit aus und entspricht damit den Forderungen der Partei, die von den rechtsschützenden Organen „noch mehr Initiative, Prinzipienfestigkeit und Unversöhnlichkeit im Kampf gegen jegliche Verletzungen der sowjetischen Rechtsordnung erwartet“. Wichtige Aufgaben für die Organe der Staatsanwaltschaft ergeben sich aus dem Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU „Über die weitere Verbesserung der ideologischen Arbeit und der politischen Erziehung“ vom 26. April 1979.2' In ihm wird die Notwendigkeit hervorgehoben, beharrlich für die Festigung der Arbeits- und Staatsdisziplin, für Sparsamkeit und sorgsamen Umgang mit dem Volksvermögen, gegen Mißwirtschaft, Verschwendung, Ressortgeist und lokale Engstirnigkeit, Mißbrauch der Dienststellung, Bestechlichkeit, Bürokratismus und herzloses Verhalten gegen den Menschen, gegen Trunksucht, Rowdytum und Schmarotzertum zu kämpfen.3 Der Kampf gegen diese dem Sozialismus feindlichen Relikte der Vergangenheit nahm in der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft immer einen bedeutenden Platz ein. Das Gesetz über die Staatsanwaltschaft der UdSSR kennzeichnet in Art. 3 als eine der Hauptrichtungen der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit den Kampf gegen Verletzungen der Gesetze zum Schutz des sozialistischen Eigentums. Diese Aufgaben müssen im Zentrum der Aufmerksamkeit ausnahmslos aller Staatsanwälte stehen. Die Wahrung der Gesetzlichkeit in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten ist eine notwendige Bedingung der Organisiertheit und Disziplin, der Erhöhung der Verantwortung jedes Staatsfunktionärs für die ihm übertragene Aufgabe. Die Verantwortung der Staatsanwälte besteht darin, die Aufsicht über die Gesetzlichkeit in der Wirtschaftstätigkeit zu verstärken. In den Fällen, die ein Eingreifen der Staatsanwaltschaft verlangen, müssen die Staatsanwälte initiativreich und entschlossen jeglichen Gesetzesverletzungen im Wirtschaftsmechanismus Einhalt gebieten. Als eine der Hauptrichtungen der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft der UdSSR nennt das Gesetz in Art. 3 den Kampf gegen die Kriminalität, die Aufklärung von Straftaten sowie die Gewährleistung der Unabwendbarkeit der Verantwortlichkeit für jede Straftat. Ausgehend davon wurden die Vollmachten der Staatsanwälte bei der Aufsicht über die Durchführung der Gesetze durch die Ermitt-lungs- und Voruntersuchungsorgane in Art. 29 des Gesetzes erweitert.4 Große Aufmerksamkeit wurde dem Rechtsstatus des Untersuchungsapparats der Staatsanwaltschaft gewidmet (Art. 18). Die Untersuchungsführer der Organe der Staatsanwaltschaft spielen gemeinsam mit anderen Untersuchungsführern eine wichtige Rolle bei der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtsordnung sowie bei der Beseitigung der Kriminalität und der sie hervorbringenden Ursachen. Bereits seit vielen Jahren leistet der Untersuchungsapparat der Staatsanwaltschaft eine große Arbeit zu seiner Vervollkommnung und zur Einführung wissenschaftlicher Methoden der Untersuchung von Straftaten. Die gesetzliche Regelung wichtiger Aufgaben, die die Untersuchungsführer der Staatsanwaltschaft betreffen, muß eine positive Rolle bei der Verbesserung der Qualität der Untersuchungen' und bei der Vorbeugung von Straftaten spielen. Die Staatsanwälte müssen die Aufsicht über die Voruntersuchung und die Leitung der Tätigkeit der Untersuchungsführer so organisieren, daß sie den gegenwärtigen Anforderungen voll entspricht Große Bedeutung hat das Zusammenwirken der Organe der Staatsanwaltschaft mit den Sowjets der Volksdeputierten, mit anderen Staatsorganen, mit den Organen der Volkskontrolle, mit den gesellschaftlichen Organisationen und den Arbeitskollektiven sowie die Ausarbeitung von Maßnahmen zur Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen gemeinsam mit anderen Staatsorganen. Was die Koordinierung der Tätigkeit der rechtsschützenden Organe betrifft, so ist zu erwähnen, daß die Staatsanwaltschaft der UdSSR entsprechend Art. 14 Abs. 7 des Gesetzes gemeinsam mit anderen interessierten Ministerien und Ämtern und in Übereinstimmung mit der Zentralverwaltung für Statistik der UdSSR System und Methode der Erfassung und statistischen Ausweisung der Kriminalität sowie der Aufdeckung und Verfolgung der Straftaten ausarbeitet. Dies gibt der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, unabhängig von der Unterstellung der Untersuchungsführer unmittelbar auf die Untersuchungspraxis mit dem Ziel der richtigen und einheitlichen Anwendung der Gesetze einzuwirken und zugleich den Stand der Kriminalität richtig einzuschätzen. Das Gesetz bestimmt (Art. 4), daß sich die Organe der Staatsanwaltschaft bei der Festigung der Rechtsordnung auf die aktive Hilfe der Bürger stützen. Darin liegen die Kraft und der Demokratismus der Organe der Staatsanwaltschaft. Das ist das „Wundermittel“, wie es W. I, Lenin nannte, mit dessen Hilfe man unseren Staatsapparat sofort „verzehnfachen“ kann.5 Damit kann man auch den Hinweis Lenins verwirklichen, wonach Erfolge im Kampf gegen Bürokratismus, Schlendrian und Bestechlichkeit nur erreicht werden, wenn die Volksmassen selbst mithelfen.6 Es muß hervorgehoben werden, daß die Organe der Staatsanwaltschaft in Übereinstimmung mit der Verfassung der UdSSR (Art. 168) ihre Vollmachten unabhängig von jeglichen örtlichen Organen ausüben und nur dem Generalstaatsanwalt der UdSSR unterstehen (Art. 4 des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der UdSSR). Das Gesetz verpflichtet die Staatsanwälte in Art. 10, Hinweise, Vorschläge und Beschwerden von Bürgern in der vom Gesetz vorgesehenen Weise zu behandeln und Maßnahmen zur Wiederherstellung ihrer verletzten Rechte und zum Schutz ihrer, gesetzlichen Interessen zu ergreifen. Auf dem XXV. Parteitag der KPdSU sagte L. I. Breshnew: „Während wir für die weitestgehende Entwicklung der Persönlichkeit und der Rechte der Bürger Sorge tragen, schenken wir gleichzeitig den Problemen der Festigung der gesellschaftlichen Disziplin und der Einhaltung aller Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft durch alle Bürger die notwendige Beachtung.“ 7 Die Staatsanwälte müssen sich in der Arbeit stets und konsequent von diesem Hinweis leiten lassen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 211 (NJ DDR 1980, S. 211) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 211 (NJ DDR 1980, S. 211)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß Ermittlungshandlungen, wie zum Beispiel bestimmte Untersuchungsexperinente, zur Nachtzeit durchgeführt und gesichert werden müssen. Diese Orte sind deshalb durch verdeckt oder offen dislozierte Sicherungskräfte zu sichern, in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der Erkenntnisse über die Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Gegners ist der Geheimnisschutz in den-nächsten Jahren weiter zu festigen und zu vervollkommnen.

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