Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 201

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 201 (NJ DDR 1980, S. 201); Neue Justiz 5/80 201 Ablehnung insbesondere gegenüber dem Paragraphen des Resolutionsentwurfs zum Ausdruck, der vom Bestehen rechtlich verbindlicher Prinzipien und Normen für die neuen internationalen Wirtschaftsbeziehungen ausgeht. Dabei wurde ganz deutlich, daß diese Staaten der Umgestaltung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen auf gerechter und demokratischer Grundlage stärksten Widerstand entgegensetzen werden. Der von der philippinischen Delegation unterbreitete Resolutionsentwurf läßt außer acht, daß die Aufforderung an den UN-Generalsekretär, eine Studie über die progressive Entwicklung von Prinzipien und Normen des internationalen Wirtschaftsrechts anzufertigen, der Arbeit anderer UN-Organe vorgreift. Innerhalb der UN-Kommis-sion für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) besteht z. B. eine spezielle Arbeitsgruppe26, die sich mit rechtlichen Fragen einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung beschäftigt. Eine solche Doppelgleisigkeit erhöht keinesfalls die Effektivität der Arbeit der UNO. Bei der Abstimmung über den Resolutionsentwurf, für den im Rechtsausschuß 79 Staaten stimmten, waren aus diesem Grunde viele Staaten darunter auch die sozialistischen Staaten gezwungen, Stimmenthaltung zu üben. Die imperialistischen Staaten stimmten gegen die' Resolution. * Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß es trotz des verstärkten Widerstandes imperialistischer Kreise, die an einer kontinuierlichen progressiven Weiterentwicklung des Völkerrechts wenig Interesse haben, gelungen ist, die Tätigkeit des Rechtsausschusses an den grundlegenden Erfordernissen unserer Zeit zu orientieren. Auf wichtigen Gebieten der Arbeit dieses Ausschusses haben sich die Kräfte des Friedens und der Entspannung durchsetzen können. * Zur Arbeit des Rechtsausschusses aut der 29. bis 33. Tagung der UN-Vollversammlung vgl. NJ 197S, Heft 7, S. 187 fl.; NJ 1976, Heft 8, S. 228 fl.; NJ 1977, Heft 8, S. 224 fl.; NJ 1978, Heft 4, S. 145 fl.; NJ 1979, Heft 4, S. 157 ff. 1 Leonid Breshnew antwortet auf Lebensfragen der Völker (Interview für die „Prawda“), ND vom 14. Januar 1980, S. 3. 2 Außenpolitische Korrespondenz 1979, Nr. 40, S. 315. 3 Doc. A/34/41. 4 Deutscher Text in: UNO-Bilanz 1976/77 (Deutsche Außenpolitik, Sonderheft 1977), S. 151 f. Vgl. dazu auch H. Kröger, „Weltvertrag über Gewaltverzicht eine dringende Aufgabe der UNO“, in: UNO-Bilanz 1978/79 (Deutsche Außenpolitik, Sonderheft 1979), S. 33 ff. 5 A/C. 6/34/SR. 17-24. 6 A/C. 6/34/SR. 20. 7 A/34/PV. 61. 8 DOC. A/34/37. 9 A/C. 6/34/SR. 4-10. 10 A/C. 6/34/SR. 9. 11 A/C. 6/34/SR. 7. 12 A/C. 6/34/L. 20. 13 A/34/39. 14 GBl. der DDR H 1977 Nr. 5 S. 62. 15 A/34/33. 16 A/34/10. 17 A/CN. 4/301. S. 69 f. 18 A/C. 6/34/SR. 43, S. 7 f. 19 A/C. 6/34/SR. 43, S. 8. 20 Vgl. A/C. 2/L. 1474. 21 Vgl. A/C. 6/31/L. 7. 22 A/C. 6/34/L. 7. 23 Resolutionen 3201 (S-VI) und 3102 (S-VI). Deutscher Text in: Deutsche Außenpolitik 1974, Heft 5, S. 1238 ff. und 1255 ff. 24 Resolution 3281 (XXIX). Deutscher Text in: UNO-Bilanz 1974/75 (Deutsche Außenpolitik, Sonderheft 1975), S. 181 fl. 25 A/C. 6/34/L. 17/Rev. 1. 26 Vgl. A/34/17. Anwendung und Ausgestaltung der Verurteilung auf Bewährung Oberrichter Dr. SIEGFRIED WITTENBECK, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Am 20. März 1980 befaßte sich das Plenum des Obersten Gerichts auf seiner 15. Tagung mit Problemen der Anwendung und Ausgestaltung der Verurteilung auf Bewährung. Es nahm dazu einen Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts entgegen und bestätigte ihn als Arbeitsgrundlage für die Gerichte. Mit der anleitenden Orientierung für die Gerichte verfolgt die Plenartagung das Ziel, den Anwendungsbereich der Verurteilung auf Bewährung weiter zu präzisieren. . Die Bewährungsverurteilung ist eine der am häufigsten angewandten Strafarten. Die Abgrenzung zwischen ihr und den Strafen mit Freiheitsentzug stellt den Richter in der täglichen Praxis immer wieder vor schwierige Aufgaben, deren richtige Lösung sowohl für den Angeklagten als auch für die Gesellschaft von großer Bedeutung ist. Schließlich geht es darum, bei der Anwendung der Verurteilung auf Bewährung eine hohe erzieherische Wirksamkeit zu sichern, zumal sie wie keine andere Strafart mit den Aktivitäten der gesellschaftlichen Kräfte, insbesondere der Arbeitskollektive, zur Vorbeugung von Straftaten und zur Erziehung von Rechtsverletzern verknüpft ist. Das Oberste Gericht hat sich in den letzten Jahren wiederholt mit Problemen der Strafzumessung befaßt.1 Die Orientierungen, die zur Anwendung und Ausgestaltung der Bewährungsverurteilung gegeben werden, müssen deshalb immer im Zusammenhang mit vorangegangenen Leitungsmaßnahmen gesehen und umgesetzt wer- den. Des weiteren ist zu beachten* daß es auf dem Gebiet der Strafzumessung keine für alle Zeiten gültigen, unveränderlichen Bewertungsmaßstäbe geben kann; die Strafzumessungsgrundsätze sind deshalb unter Berücksichtigung des Standes der gesellschaftlichen Entwicklung sowie der quantitativen und qualitativen Veränderungen in der Struktur der Kriminalität zu konkretisieren. Die 15. Plenartagung des Obersten Gerichts, die sich mit einer Strafart und ihren Wechselwirkungen und Abgrenzungsfragen zu anderen Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit befaßte, ist ein weiterer Schritt zur allseitigen Durchsetzung von Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit bei der Strafzumessung. § 61 StGB legt fest, daß die Gerichte bei der Strafzumessung die Grundsätze sozialistischer Gerechtigkeit zu verwirklichen haben, denn die „Differenz in der Beurteilung, die weit davon entfernt ist, indifferent zu sein, entscheidet über das Schicksal von Tausenden von Menschen und über den moralischen Ton der Gesellschaft.“2 Auf der Grundlage der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED hat die Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung weiter an gesellschaftlicher Wirksamkeit und Breite gewonnen. Gewachsen sind vor allem die Aktivitäten von Arbeitskollektiven, Ordnung, Sicherheit und Disziplin zu erhöhen und wirksam zur Erziehung und Wiedereingliederung von Rechtsverletzern beizutragen. Die richtige Anwendung der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit ordnet sich in diesen gesamtgesellschaftlichen Pro-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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