Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 20

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 20 (NJ DDR 1980, S. 20); 20 Neue Justiz 1/80 Unser aktuelles Interview Zur Staatsbürgerschaftsdoktrin der BRD Ende Mai 1979 veranstaltete die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen (IVDJ) in Brüssel ein Kolloquium zur Staatsbürgerschaftsdoktrin der BRD. An ihm beteiligten sich namhafte Rechtswissenschaftler aus mehreren europäischen Ländern, darunter Prof. Dr. Robert Charvin, Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Nizza (Frankreich); Prof. Dr. Joray Cuth, Juristische Fakultät der Universität Bratislava (CSSR); Dozent Dr. habil. Lech Janicki, stellvertretender Direktor des Westinstituts Poznan (Polen); Prof. em. Fritz Münch, Heidelberg (BRD); Prof. Dr. Roger Pinto, Professor für Völkerrecht an der Universität Paris (Frankreich); Prof. Dr. Helmut Ridder, Justus-Liebig-Universität Gießen (BRD); Prof. Dr. Gerhard Riege, Friedrich-Schiller-Universität Jena (DDR); Prof. Dr. Fran$ois Rigaux, Katholische Universität Leuven (Belgien) und Prof. Dr. Jean Salmon, Präsident der Fakultät für Rechtswissenschaften und Soziologie der Freien Universität Brüssel (Belgien). Die Aktualität der in Brüssel behandelten Thematik veranlaßte die Redaktion der „Neuen Justiz“, Prof. Dr. Salmon als Vizepräsidenten der IVDJ um die Beantwortung folgender Fragen zu bitten; Welche Gründe haben die IVDJ veranlaßt, sich mit der Staatsbürgerschaftsdoktrin der BRD zu befassen? Ich habe der IVDJ die Behandlung dieses Gegenstandes vorgeschlagen, weil mir schien, daß zu dieser Frage eine eingehende wissenschaftliche Untersuchung in einem angemessenen Rahmen erforderlich sei: im Kreis demokratischer Juristen aus Ost und West. Dieser Vorschlag wurde aufgegriffen und führte zu dem Kolloquium in Brüssel. Eine der ersten Fragen, die das Kolloquium zu klären versuchte, war der Inhalt der Begriffe. Es wurde sichtbar, daß man die Begriffe „Staatsangehörigkeit“ und „Staatsbürgerschaft“, die synonym erscheinen („nationalite“ in französisch), auf der einen Seite und den Begriff der Zugehörigkeit zu einer „Nation“, den man in Anspruch nimmt, wenn man die BRD und die DDR als Teile einer Nation darstellt, auf der anderen Seite nicht miteinander verwechseln darf. Art. 116 des Grundgesetzes der BRD (GG) gesteht die deutsche Staatsangehörigkeit all denjenigen zu, welche diese Staatsangehörigkeit auf dem Gebiet des Deutschen Reiches in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 besaßen. Dies wirft nicht nur für die DDR Probleme auf, sondern ebenso auch für jetzt polnische oder sowjetische Gebiete. Doch Art. 116 GG geht weiter. Er schließt auch die „Flüchtlinge oder Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit“ sowie die Volksdeutschen ein, was von einigen Teilnehmern des Kolloquiums als ethnischer Expansionismus bezeichnet wurde. Die BRD behauptet immer noch, mit dem Deutschen Reich identisch oder dessen Fortsetzung zu sein. Ist diese Darstellung nicht anachronistisch und falsch im Lichte der historischen und juristischen Fakten? Einige Teilnehmer des Kolloquiums haben das logische Fundament der in der BRD vertretenen Theorien kritisiert, die auf die Behauptung abzielen, das Reich habe von 1945 bis 1949 überlebt, und die BRD sei seine legitime Fortsetzung (Integritätstheorie, Dualitätstheorie, Dachtheorie). Diese Theorien treten in Wirklichkeit als juristische Konstruktionen auf, die dazu bestimmt sind, die Weigerung zu rechtfertigen, die politische, ökonomische und gesellschaftliche Teilung Deutschlands und die personelle Wirkung der nach 1945 eingetretenen Grenzveränderungen anzuerkennen. Insbesondere der von einigen Teilnehmern vertretenen These, das Reich sei 1945 „okkupiert“ gewesen, da es nicht „annektiert“ war, wurde die Tatsache entgegengehalten, daß die Alliierten die völkerrechtlichen Abkommen über die Okkupation nicht anwandten und daß die faktische Teilung durch die Gründung der BRD und der DDR bewirkt wurde, deren Eigenschaft als vollberechtigte Völkerrechtssubjekte fortschreitend Gegenstand einer allgemeinen Anerkennung durch Verträge, die Aufnahme in die UNO und die Schlußakte der Konferenz von Helsinki war. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß die BRD in ihrer Gesetzgebung zur Staatsangehörigkeit auch Bürger anderer Staaten, z. B. der DDR, Polens und der CSSR, erfaßt? Ist dies mit dem Völkerrecht vereinbar? Die Mehrheit der Teilnehmer des Kolloquiums sah in dem Staatsangehörigkeitsrecht der BRD eine Verletzung der Prinzipien des allgemeinen Völkerrechts, da es ein wahrhaft „öffentliches Einkaufsangebot“ gegenüber der Bevölkerung eines souveränen Staates, eine Anstiftung zu massenhaftem Abtrünnigwerden und damit ein Angriff auf die gesamte Bevölkerung, eine Verletzung der Achtung seiner Souveränität und Integrität ist. Es handelt sich um eine offensichtliche Zuwiderhandlung gegenüber dem Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates. Das Staatsangehörigkeitsrecht der BRD widerspricht nach Ansicht der meisten Teilnehmer des Kolloquiums auch den von der BRD mit den sozialistischen Staaten geschlossenen Verträgen, vor allem den Bestimmungen des Grundlagenvertrages zwischen der DDR und der BRD. Es wurde insbesondere hervorgehoben: 1. Die vom Bundesverfassungsgericht der BRD vorgenommene Interpretation, der Vertrag sei so auszulegen,;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 20 (NJ DDR 1980, S. 20) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 20 (NJ DDR 1980, S. 20)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer? noch nicht den ständig steigenden operativen Erfordernissen entspricht. Der Einsatz des Systems ist sinnvoll mit dem Einsatz anderer operativer und operativ-technischer Kräfte, Mittel und Methoden des IfS zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und ihres Schutzes vor Gefahren und Störungen. Durch die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist der Schutz des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft und ihren Bürgern durch Wiedergutmachung und Bewährung sowie auf die Überwindung des durch die hervorgerufenen Schadens oder Gefahrenzustandes oder auf die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes gerichtet. verdienen in der politisch-operativen Arbeit einschließlich der Utitersuchunoscrbeit und die im Straf- verfahren nicht miteinander identisch. Dio Unterschiede zwisehen ihnen werden vor allem durch die unterschiedliche Erlangung der Beweismittel hervorgerufen.

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