Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 198

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 198 (NJ DDR 1980, S. 198); 198 Neue Justiz 5/80 rend 14 Staaten dagegen stimmten und 13 sich def Stimme enthielten. Da während dieser Sitzung der Vollversammlung gleichzeitig der Rechtsausschuß tagte, konnte eine Reihe von Delegierten nicht an der Abstimmung in der Vollversammlung teilnehmen. Deshalb erklärten 21 Delegationen anschließend dem UN-Sekretariat, daß sie für die Resolution gestimmt hätten, wenn sie in der Vollversammlung anwesend gewesen wären.7 Bei der Abstimmung konnten die USA ihre Absicht, daß alle NATO-Staaten geschlossen gegen die Resolution stimmen, nicht durchsetzen. Während sich Griechenland nachdrücklich für die Ausarbeitung eines Weltvertrags über Gewaltverzicht aussprach und demzufolge für die Resolution stimmte, enthielten sich die Türkei und Portugal der Stimme. Durch ihr Votum gegen die Ausarbeitung eines Weltvertrags über Gewaltverzicht haben die USA und einige andere NATO-Länder ein weiteres Mal gezeigt, welchen Kurs sie in den internationalen Beziehungen steuern möchten. Aufdeckung und Beseitigung der Ursachen des internationalen Terrorismus In der Debatte des Rechtsausschusses zum Bericht des „ad-hoc-Ausschusses über internationalen Terrorismus“8 wurde von den sozialistischen Staaten sowie der großen Mehrheit der Entwicklungsländer übereinstimmend positiv eingeschätzt, daß sich der ad-hoc-Ausschuß erstmalig vorrangig mit den Ursachen des internationalen Terrorismus beschäftigt hat. Indien und 11 weitere nichtpaktgebundene Staaten hatten dazu im ad-hoc-Ausschuß eine Studie vorgelegt, in der u. a. Kolonialismus, Rassismus, Aggression, Besetzung ausländischer Territorien, Faschismus, Neofaschismus, Expansionspolitik und Hegemonismus sowie Ursachen wirtschaftlicher und sozialer Natur aufgeführt sind. Damit wurde insbesondere auf den Staatsterrorismus als die gefährlichste Form des internationalen Terrorismus hingewiesen. Die Vertreter der sozialistischen Staaten und der Entwicklungsländer verurteilten in ihren Stellungnahmen zum Bericht erneut jegliche Akte des internationalen Terrorismus, da solche Akte gegen den Prozeß der Entspannung und die friedliche internationale Zusammenarbeit gerichtet sind. Sie unterstrichen die Notwendigkeit, die Ursachen für den internationalen Terrorismus weiterhin aufzudecken und zu beseitigen. Ebenso wie die sozialistischen Staaten stellten zahlreiche Redner aus den Entwicklungsländern klar, daß der bewaffnete Kampf der nationalen Befreiungsbewegungen gegen kolonialistische, rassistische und andere Formen der Fremdherrschaft nichts mit Terrorismus zu tun hat und daß künftige Maßnahmen gegen den internationalen Terrorismus in keiner Weise den Kampf der nationalen Befreiungsbewegungen beeinträchtigen dürfen.9 Die Delegierten der kapitalistischen Staaten ignorierten in ihren Stellungnahmen die Frage der Ursachen des internationalen Terrorismus und damit auch das dazu im ad-hoc-Ausschuß vorgelegte Arbeitspapier. Im Rechtsausschuß wurden die vom ad-hoc-Ausschuß angenommenen Empfehlungen „für praktische Maßnahmen für eine Zusammenarbeit zur baldigen Überwindung des Problems des internationalen Terrorismus“ ausführlich erörtert. Die Vertreter der UdSSR, der DDR und anderer Staaten wiesen darauf hin, daß es nicht nur darauf ankommt, bestehenden internationalen Konventionen gegen den Terrorismus beizutreten, sondern daß es vor allem notwendig ist, die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für die Verhinderung und strenge Bestrafung von Terrorakten zu schaffen.10 In diesem Zusammenhang wurde erneut die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, daß einige westliche Staaten unterschiedliche Maßnahmen bei der Verfolgung von Terrorakten praktizieren und gefähr- liche Terroristen, insbesondere Flugzeugentführer, nicht an sozialistische Staaten ausliefern.11 Am 3. Dezember 1979 wurde von Afghanistan und 15 weiteren Koautoren im Rechtsausschuß ein Resolutionsentwurf eingebracht; er betrifft „Maßnahmen zur Verhinderung von internationalem Terrorismus, der das Leben unschuldiger Menschen bedroht oder vernichtet oder menschliche Grundfreiheiten gefährdet, sowie zur Untersuchung der Ursachen derjenigen Formen von Terrorismus und Gewaltakten, die aus Elend, Enttäuschung, Leid und Verzweiflung resultieren und manche Menschen beim Versuch der Herbeiführung radikaler Veränderungen zum Opfer von Menschenleben einschließlich ihres eigenen veranlassen“.12 In diesem Resolutionsentwurf werden alle Staaten u. a. aufgefordert, sowohl allein als auch in Zusammenarbeit mit anderen Staaten sowie relevanten ÜN-Organen zur fortschreitenden Beseitigung der dem internationalen Terrorismus zugrunde liegenden Ursachen beizutragen; entsprechend ihrer völkerrechtlichen Pflicht sich nicht an Terrorakten gegen andere Staaten zu beteiligen oder solche Akte vom eigenen Territorium aus nicht zu dulden; auf nationaler Ebene alle angemessenen Maßnahmen zur schnellen und endgültigen Beseitigung des internationalen Terrorismus zu gewährleisten, wie z. B. die Harmonisierung der nationalen Gesetzgebung mit internationalen Konventionen, die Erfüllung übernommener internationaler Verpflichtungen und andere Maßnahmen; mit anderen Staaten enger zusammenzuarbeiten, insbesondere durch den Austausch von relevanten Informationen über die Verhinderung und Bekämpfung von Terrorakten sowie durch den Abschluß von speziellen Verträgen oder die Aufnahme spezieller Bestimmungen in bilaterale Verträge über die Auslieferung oder Verfolgung internationaler Terroristen. Diejenigen Staaten, die noch nicht Mitglied der bestehenden internationalen Konventionen zur Bekämpfung der verschiedenen Aspekte des internationalen Terrorismus sind, werden aufgefordert, diesen beizutreten. Darüber hinaus werden sowohl die UN-Vollversamm-lung als auch der UN-Sicherheitsrat ersucht, allen Situationen, die internationalen Terrorismus hervorrufen und den Frieden und die internationale Sicherheit gefährden können (wie z. B. Kolonialismus, Rassismus und Fremdherrschaft), besondere Aufmerksamkeit zu schenken, um erforderlichenfalls entsprechende Maßnahmen gemäß der UN-Charta (einschlifeßlich der in Kapitel VII festgelegten Maßnahmen bei Bedrohung des Friedens, bei Friedensbrüchen und Angriffshandlungen) anzuwenden. Der UN-Generalsekretär wird u. a. beauftragt, die Realisierung der Empfehlungen des ad-hoc-Ausschusses zu verfolgen und der 36. Tagung der UN-Vollversammlung dazu einen Bericht vorzulegen. Dieser Resolutionsentwurf wurde am 4. Dezember 1979 vom Rechtsausschuß mit 96 Stimmen (darunter die sozialistischen Staaten und die große Mehrheit der Entwicklungsländer) gegen die Stimme Israels sowie bei 20 Stimmenthaltungen (darunter die NATO-Staaten, Neuseeland und Japan) angenommen. In der Sitzung der UN-Vollversammlung am 17. Dezember 1979 stimmten 118 Staaten für die Resolution 34/145, kein Staat stimmte dagegen, 22 Länder enthielten sich der Stimme. Die NATO-Staaten verweigerten der Resolution ihre Zustimmung, weil in ihr das unveräußerliche Recht auf Selbstbestimmung- und Unabhängigkeit aller Völker unter kolonialen und rassistischen Regimes und anderen Formen der Fremdherrschaft unterstrichen, die Rechtmäßigkeit des Kampfes der nationalen Befreiungsbewegungen betont sowie die Fortsetzung von repressiven und terroristischen Akten durch koloniale, rassistische und fremde Regimes ausdrücklich verurteilt wird.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 198 (NJ DDR 1980, S. 198) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 198 (NJ DDR 1980, S. 198)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Befragungen und Vernehmungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Vernehmungstaktik, zusammengeführt und genutzt. Die enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Hauptabteilung mit dem Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit bestimmen die Verantwortung der Linie Untersuchung für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Hauptverantvvortunc der Linie Untersuchung besteht darin, in konsequenter Durchsetzung der Sicherheitspolitik der Partei der achtziger Oahre gemessen werden müssen. die Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges stets klassenmäßigen Inhalt besitzt und darauf gerichtet sein muß, die Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei entsprechen, Hur so kann der Tschekist seinen Klassenauftrag erfüllen. Besondere Bedeutung hat das Prinzip der Parteilichkeit als Orientierungsgrundlage für den zu vollziehenden Erkenntnisprozeß in der Bearbeitung von feindlich tätigen Personen und Dienststellen in Vorgängen, bei ihrer Aufklärung, Entlarvung und Liquidierung. Der Geheime Mitarbeiter im besonderen Einsatz Geheime Mitarbeiter inr besonderen Einsatz sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland sowie staatsfeindliche Hetze bewirken. Die trägt innerhalb der politisch-ideologischen Diversion und der psychologischen Kriegführung des Gegners einen ausgeprägt subversiven Charakter.

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