Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 194

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 194 (NJ DDR 1980, S. 194); 194 Neue Justiz 5/80 Befreiung vom Faschismus - Voraussetzung für die Herausbildung sozialistischer Gesetzlichkeit Prof. Dr. KURT GÖRNER, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Der welthistorische Sieg der Sowjetunion über den Hitlerfaschismus schuf für die Arbeiterklasse und alle demokratischen Kräfte nicht nur die Möglichkeit, erstmals auf deutschem Gebiet einen demokratischen Staat aüfzubauen und grundlegende gesellschaftliche Umgestaltungen einzuleiten1, sondern auch die Voraussetzungen für eine demo-, kratische Rechtsordnung und Gesetzlichkeit. Das war von historischer Tragweite, weil bis dahin in Deutschland als Instrumente der Macht des Kapitals und der Reaktion die bürgerliche Rechtsordnung und Klassenjustiz herrschten.2 So machtvoll und raffiniert die Bourgeoisie und die preußisch-deutsche Reaktion im Interesse der Erhaltung ihrer Macht auch das System der bürgerlichen Rechtsordnung und Gesetzlichkeit ausgebaut hatten in der Klassenauseinandersetzung mit den Arbeitern und anderen Werktätigen wurde es zugleich zum Hemmnis; daraus entstand die Tendenz der Bourgeoisie, die „eigene Gesetzlichkeit zu zerschlagen“ .3 Das hatte in den Jahren von 1933 bis 1945 mit besonderer Grausamkeit und Brutalität die faschistisch-imperialistische Diktatur des Monopolkapitals im faschistischen Deutschland bestätigt. Alle Freiheiten und Rechte der Werktätigen waren beseitigt. Das Strafensystem war drakonisch verschärft worden, und die Todesstrafe war an der Tagesordnung. Gerichtlicher und außergerichtlicher Terror waren fester Bestandteil der faschistischen Herrschaft. Es herrschten Rechts- und Justizwillkür. Beseitigung faschistischer Gesetze und Gestaltung einer demokratischen Rechtsordnung Aus dieser Situation ergab sich die historische Notwendigkeit, mit dem faschistischen Regime auch dessen Rechtsnormen und Justizorgane zu beseitigen. Dem trugen die Arbeiterklasse und ihre Partei in ihrer Konzeption für den antifaschistisch-demokratischen Neuaufbau Rechnung; sie forderten eine demokratische Neugestaltung der Rechtsordnung und der Justiz.4 Das stand zugleich im Einklang mit den im Potsdamer Abkommen festgelegten Grundsätzen, faschistische Gesetze zu beseitigen, Kriegs- und Naziverbrecher zu bestrafen und das Gerichtswesen „entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz“ neu zu gestalten.5 Die Aufgabe der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten antifaschistischen Kräfte bestand darin, eine antifaschistisch-demokratische Rechtsordnung und Gesetzlichkeit zu schaffen, die im weiteren Verlauf der revolutionären gesellschaftlichen Umgestaltung zur sozialistischen Gesetzlichkeit hinüberwachsen konnte. Das mußte mit den objektiven gesellschaftlichen Gesetzen übereinstimmen, so daß gerade deshalb sowohl von den Staatsorganen als auch von den Bürgern die strikte Achtung und Einhaltung der Rechtsnormen und ihre volle Verwirklichung gefordert werden konnten.® Die Herausbildung der demokratischen Gesetzlichkeit und des antifaschistisch-demokratischen Rechts war eng mit den revolutionären antifaschistischen Umgestaltungen verbunden; sie war selbst Bestandteil dieses Prozesses. Der Aufbau und die Tätigkeit antifaschistisch-demokratischer Justizorgane mit Staatsanwälten und Richtern aus der Arbeiterklasse wurden zur Grundlage einer demokratischen Rechtspflege, die einen bedeutsamen Beitrag zur Herausbildung der demokratischen Gesetzlichkeit leistete.7 Unter den Bedingungen der antifaschistischen Neugestaltung in der damaligen sowjetischen Besatzungszone entstand zunächst eine Rechtsordnung, die ihrem Wesen und ihren Formen nach Übergangscharakter trug, in der aber mit der Festigung der antifaschistischen Ordnung das neue, revolutionär-demokratische Recht den Gesamtcharakter des Rechts bestimmte. Es gab zu dieser Zeit die Gesetzgebung der demokratischen Staatsorgane in den Ländern der damaligen sowjetischen Besatzungszone, der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) und des Alliierten Kontrollrats.8 Rechtsnormen aus der Zeit vor 1945 wurden nur angewandt, wenn ihr Inhalt dem antifaschistisch-demokratischen Aufbau nicht widersprach. Die Funktionäre der neuen Staatsorgane hatten sofort erklärt, daß sie alles nazistische Recht für aufgehoben betrachten und nicht mehr anwenden werden.2 Die SMAD und auch der Kontrollrat hoben faschistische Gesetze ausdrücklich auf.10 Mit der Aufhebung dieser Normen wurde ein erster Schritt getan, um die alte, bürgerlich-imperialistische Rechtsordnung zu beseitigen und das bürgerliche Recht und die bürgerliche Ideologie zu überwinden. Die antifaschistischen Umgestaltungen (Bodenreform, Entmachtung der Kriegs- und Naziverbrecher und Schaffung des Volkseigentums, Schul- und Bildungsreform, Justizreform) waren Aktionen der Volksmassen, die untrennbar mit der revolutionären Tätigkeit der neuen Staatsorgane und ihrer Rechtsetzung verbunden waren. Diese Rechtsnormen z. B. zur Bodenreform gaben dem revolutionären Streben der Werktätigen Ziel und Anleitung zur Durchführung der Aktionen; sie wurden dabei maßgeblich durch die SMAD unterstützt, die wichtige Rechtsnormen für den demokratischen Neuaufbau in allen Bereichen erließ und damit der deutschen Arbeiterklasse internationalistische Klassenhilfe erwies.11 Die Rechtsnormen zum Aufbau und zur Gestaltung des Volkseigentums, für die ersten Pläne zur Entwicklung der Wirtschaft, für die Regelung der Arbeitsverhältnisse, für die Ausbildung und den Schutz der Jugend dienten der planmäßigen Gestaltung des wirtschaftlichen und kulturellen Neuaufbaus. Über das neue Recht und dessen Durchsetzung wurden die Arbeiter und alle anderen Werktätigen angehalten, zur Wahrnehmung ihrer eigenen Interessen den historischen Fortschritt zu verwirklichen. Das antifaschistische Recht und seine konsequente Durchsetzung sicherte die Bestrafung von Kriegs- und Naziverbrechem12, von Schiebern und Spekulanten, von anderen Tätern schwerer Verbrechen und auch die Bekämpfung der vielfältigen Vergehen der alltäglichen Kriminalität. Dies war für die Festigung geordneter demokratischer Verhältnisse, für Ordnung und Sicherheit von großer Bedeutung. Der Beitrag der Werktätigen an der Herausbildung einer demokratischen Rechtsordnung Die bewußtesten Kräfte der Arbeiterklasse und der gesamten Bevölkerung hatten vom Mai 1945 an mitgeholfen, die Bodenreform zu verwirklichen und die Ernte zu schützen, Naziverbrechen aufzudecken, Volkskontrollen durch-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 194 (NJ DDR 1980, S. 194) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 194 (NJ DDR 1980, S. 194)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit MdI-Publikat ionsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit MdI-Publikat ionsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Nutzung des Gesetzes zur Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen zwei zu beachtende Gesichtspunkte: Zum einen sind die Mitarbeiter Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Forderungen gemäß Satz und gemäß gestellt. Beide Befugnisse können grundsätzlich wie folgt voneinander abgegrenzt werden. Forderungen gemäß Satz sind auf die Durchsetzung rechtlicher Bestimmungen im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung Pflichten und Befugnisse des Volkspolizisten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung. Die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten Mdl-Publikat ionsabteilung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X