Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 161

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 161 (NJ DDR 1980, S. 161); Neue Justiz 4/80 161 dann entstehen, wenn einem jungen Menschen zu wenig bewußt gemacht wurde, daß unsere Ideale nur im Kampf, in der Arbeit verwirklicht wurden und verwirklicht werden können. Ein solcher Jugendlicher empfindet dann zwischen dem bisher Gelernten und den tatsächlichen Problemen im Betrieb einen Bruch. Wird ihm nicht rechtzeitig geholfen, diesen Widerspruch geistig richtig zu verarbeiten, kann es dazu kommen, daß er auch von einer selbstgewählten und gewünschten Arbeit enttäuscht ist und individualistisch-eigenwillige Wege sucht, um aus dieser Lage herauszukommen. Oft haben Eigentumsdelikte Jugendlicher ihre Ursache in einer noch ungenügenden Fähigkeit, die Bedürfnisse nach ihren finanziellen Möglichkeiten einzurichten. Dazu kommt eine noch ungenügend gefestigte Einstellung in der Hinsicht, daß der Umfang der Befriedigung der Bedürfnisse nur durch eigene Arbeit, durch eigene Leistung bestimmt werden kann. In solchen Fällen handelt es sich um mangelnde Fähigkeit zur Selbstdisziplin und Einordnung in die gesellschaftlichen Notwendigkeiten und weniger um eine schlechte Einstellung zu bestimmten Bereichen des Lebens schlechthin. Nicht selten sind auch solche Fälle, in denen ein jugendlicher Eigentumstäter es sehr wohl für richtig hält, daß das Eigentum anderer durch das Verbot zu stehlen geschützt wird (er also die Norm anerkennt), jedoch bei der von einer Gruppe begangenen Straftat nicht als Feigling, als Außenseiter gelten wollte. Das zu berücksichtigen, ist insbesondere auch für eine wirksame erzieherische Gestaltung des Strafverfahrens und den weiteren Erziehungsprozeß von Bedeutung. Hier wird es nicht in erster Linie darauf ankommen, dem Jugendlichen die Verwerflichkeit des Diebstahls und dessen Folgen klar zu machen (weil darüber eigentlich keine Unklarheit besteht), sondern bei ihm auf die Herausbildung richtiger Vorstellungen von Mut hinzuwirken.8 Nicht wenige Straftaten Jugendlicher resultieren also aus Konflikten, die nicht aus grundsätzlich verfestigten negativen Einstellungen erwachsen. Deshalb ist es notwendig, in jedem Einzelfall differenziert auch differenziert bei Erst- und Rückfalltätern und individuell festzustellen und in der Beurteilung der Täterpersönlichkeit zu unterscheiden: aus welchem Konflikt die Straftat erwuchs bzw. welchen Konflikt der Jugendliche mit der Tat lösen wollte; aus welchen Einstellungen, Haltungen, ideologischen Positionen heraus er sich entschied, zur Lösung des Konflikts den Weg einer Straftat zu wählen; ob diese sozial negativen Einstellungen bei dem jugendlichen Straftäter bereits dominierend, bestimmend waren oder ob sie nur zeitweise Oberhand gewonnen hatten; ob diese Einstellungen bereits so tief verfestigt waren (auf Grund immer wiederkehrender sozial-negativer Verhaltensweisen), daß von einer antisozial gerichteten Persönlichkeit gesprochen werden muß; ob sich der Jugendliche selbst zunehmend unter gegnerischem ideologischem Einfluß auf solche Positionen begeben und sich bewußt darin verfestigt hatte. Gleiches äußeres Tatgeschehen (z. B. eine Wegnahme, Zerstörung oder Gewalttätigkeit) kann in seiner sozialen ideologischen Qualität sehr verschiedene Grundlagen haben und muß folglich sehr verschieden beurteilt werden. Diese Überlegungen weisen darauf hin, wie wichtig es ist, den Umfang der Aufklärung der Schuld und der damit zusammenhängenden Ursachen und Bedingungen der Straftat nicht allein von der objektiven, äußeren Schwere ' der Tat (Schaden) oder der Verfahrensart abhängig zu machen etwa in dem Sinne, daß bei leichteren Straftaten stets ein geringerer Aufwand erforderlich wäre als bei schweren Straftaten. In den vom Strafverfahren gesetzten Grenzen ist der Aufwand für die Aufklärung von Ur- Walter Mach 30. Januar 1911 8. März 1980 Mit Walter Mach verliert die Justiz der DDR einen Genossen, dessen Leben vom Kampf um die Sache der Arbeiterklasse erfüllt war. Seit 1932 Mitglied der Kommunistischen Partei Deutschlands, leistete Walter Mach aktiv illegale Parteiarbeit gegen Faschismus, Imperialismus und Krieg. Deshalb wurde er 1934 von den Faschisten wegen Vorbereitung zum Hochverrat verurteilt und nach Verbüßung der Strafhaft in das Konzentrationslager Sachsenhausen überführt. Nach der Zerschlagung des Hitlerfaschismus gehörte Walter Mach zu den Aktivisten der ersten Stunde. Seine berufliche Entwicklung in der Justiz begann 1947 als Amtsanwalt in Magdeburg. Er besuchte einen Volksrichterlehrgang und wurde 1949 zum Staatsanwalt ernannt. Diese Funktion übte er von 1950 bis Ende 1970 im Bezirk Halle aus. Ab 1952 hatte er leitende Funktionen in der Staatsanwaltschaft inne. So war er u. a. Abteilungsleiter, Stellvertreter des Bezirksstaatsanwalts und Staatsanwalt des Bezirks Halle. In all diesen Jahren hat er wesentlich zur Entwicklung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung beigetragen. Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Berufsleben im Jahre 1971 blieb Walter Mach aktiv. Als Mitglied der Zentralleitung und Vorsitzender des Komitees Antifaschistischer Widerstandskämpfer im Bezirk Halle erfüllte er bis zu seinem Tode umfangreiche gesellschaftliche Pflichten. Leidenschaftlich setzte er sich mit seinen reichen Kampf- und Lebenserfahrungen für die klassenmäßige Erziehung der jungen Generation ein. Die großen Verdienste Walter Machs wurden mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Gold und anderen hohen staatlichen Auszeichnungen gewürdigt. Wir werden unserem Genossen Walter Mach stets ein ehrendes Andenken bewahren. Sachen und Bedingungen insbesondere durch die Besonderheiten der Persönlichkeit des Straftäters sowie der entsprechenden Außendeterminanten bestimmt. So kann bei einem Straftäter eine vom objektiven Schaden her gesehene schwerere Straftat durchaus eine persönlichkeitsfremde negative Leistung sein, während bei einem anderen Täter eine erstmalige Straftat mit geringerer Schwere bereits auf den Beginn einer Fehlentwicklung hindeuten kann, so daß im letzteren Fall nicht nur auf die Tat zu reagieren ist, sondern über das strafrechtliche Wirken hinaus u. U. besondere Maßnahmen zur Persönlichkeitskorrektur notwendig werden. Besondere Auffälligkeiten oder Probleme in der Persönlichkeitsentwicklung des jugendlichen Straftäters sollten Veranlassung sein, diesen Umständen der jugendlichen Täterpersönlichkeit, die uns die Tat erklärbar machen, im Rahmen des § 65 Abs. 3 StGB besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Daraus können sich auch Schlußfolgerungen für das konkrete Ziel des Strafverfahrens bzw. für die Auswahl und erzieherisch wirksame Ausgestaltung der anzuwendenden Maßnahmen ergeben. 1 2 3 4 5 6 1 G. Sarge, „Einige Gedanken zur Rechtsprechung bei Straftaten Jugendlicher“, NJ 1979, Heft 2, S. 55. 2 Vgl. hierzu Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, Berlin 1978, S. 275 ff. und 443. 3 Ähnlich äußert sich hierzu W. N. Kudrjawzew („Sozlalpsycho-loglsche Aspekte des gesellschaftswidrigen Verhaltens“, Sowjetwissenschaft, Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge 1974, Hefte, S. 606). 4 Im Einzelfall können sich Jedoch aus einem schweren Eigentumsverbrechen oder aus einer vorsätzlichen Tötungshandlung auch Rückschlüsse auf die Einstellung des Täters zum Eigentum bzw. zum Leben anderer ergeben. 5 Dieser Grundgedanke ist eine Kernaussage der sowjetischen Monografie „Die Persönlichkeit des Straftäters“, die ln Staat und Recht 1976, Heft 11, S. 1215 ff. (vgl. insbes. S. 1218) besprochen wurde. 6 Vgl. A. I. Dolgowa, „Die kriminologische Bedeutung der Erforschung der Persönlichkeit des Straftäters“, Sowjetskoje gossu-darstwo 1 prawo 1973, Heft 6, S. 90 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 161 (NJ DDR 1980, S. 161) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 161 (NJ DDR 1980, S. 161)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den strafrechtlich relevanten Handlungen veranlaßt werden soll. Ausgehend von den aus den Arten des Abschlusses Operativer Vorgänge und den Bearbeitungsgrundsätzen resultierenden Anwendungsgebieten strafprozessualer Prüfungshandlungen ist es notwendig, im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Feindes zur Enttarnung der. Diese Qualitätskriterien sind schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zuständigen operativen Diensteinheiten hinsichtlich der Abstimmung von Maßnahmen und des Informationsaustausches auf der Grundlage von durch meine zuständigen Stellvertreter bestätigten gemeinsamen Konzeptionen Vereinbarungen.

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