Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 157

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 157 (NJ DDR 1980, S. 157); Neue J ustiz 4/80 157 daß eine solche überlange Verfahrensdauer gegen die Menschenrechte verstoße. Durch die Anforderung und Erstattung von Gutachten werden die Bearbeitungsfristen in Strafsachen nicht unwesentlich beeinflußt. Die gründliche Vorbereitung und Erstattung eines psychiatrischen Gutachtens erfordert selbstverständlich einen angemessenen Zeitraum. Diesen Zeitraum unter den jeweils gegebenen Umständen so kurz wie möglich zu halten ist ein Gebot sozialistischer Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit. Voraussetzungen für die Beiziehung von Gutachten In dem erwähnten Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 7. Februar 1973 wird ausdrücklich darauf orientiert, daß psychiatrische Gutachten von den Gerichten nur dann anzufordem sind, wenn wegen begründeter Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit zur Prüfung und Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten spezielle Kenntnisse eines Sachverständigen erforderlich sind.2 Wir verkennen dabei nicht, daß die Entscheidung über die Beiziehung eines psychiatrischen Gutachtens im Einzelfall für den Juristen schwierig sein kann. Deshalb verweisen wir auch erneut darauf, daß die Gerichte vor der Anforderung eines Gutachtens berechtigt sind, Sachverständige zu konsultieren. Von dieser Möglichkeit sollte stärker Gebrauch gemacht werden. Konsultationen dienen der Klärung von Vorfragen (z. B. ob bestimmte Symptome Erscheinungsformen einer Geisteskrankheit sein können, wie bereits bekannte ärztliche Unterlagen hinsichtlich der Zurechnungsfähigkeit zu bewerten sind oder wie ein Schädel-Him-Trauma mit bestimmter Vorgeschichte und bestimmten Folgen zu beurteilen ist). Dabei berät der Sachverständige die Justizorgane, um ihnen die Entscheidung über die Beiziehung eines Gutachtens zu erleichtern und sie ggf. bei der Ausarbeitung der Fragestellung an den Sachverständigen zu unterstützen. Der Psychiater nimmt als Sachkundiger zu den aufgeworfenen Problemen Stellung, ohne über die Zurechnungsfähigkeit ein Urteil abzugeben. In die Konsultationen können Erkenntnisse aus dem Studium der Akten einbezogen werden. Die teilweise praktizierte Methode der „Vorbegutachtung“ ist u. E. übzulehnen. Darunter ist eine kurze Untersuchung des Angeklagten durch den Psychiater zu verstehen, nach der sich der Gutachter (ggf. nach kurzem Aktenstudium) vorab schriftlich zur Zurechnungsfähigkeit äußert. Dabei besteht die Gefahr einer oberflächlichen und damit unwissenschaftlichen Beurteilung, weil dem Gutachter auf Grund der ihm zur Verfügung stehenden nur kurzen Zeit wesentliche Gesichtspunkte verborgen bleiben können (z. B. Hinweise auf Konfliktsituationen, schwerwiegend abnorme Entwicklungen). Die Arbeit des Gutachters wird durch die exakte Fragestellung des Gerichts erleichtert. Hierbei kommt es insbesondere darauf an, daß die Gerichte darlegen, aus welchen Gründen sich Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten ergeben. Unseres Erachtens haben sich die differenzierter gewordenen Fragestellungen zur Begutachtung wenig bewährt, da sie im wesentlichen doch nur das fragen, was der erfahrene Gutachter von vornherein als seine Aufgabe ansieht. Wesentlicher ist die Schilderung der konkreten Gründe aus der Entwicklung des Beschuldigten, den Zeugenaussagen, dem Auftreten des Beschuldigten, dem Tatablauf usw., die das Gericht zur Beiziehung eines Gutachtens veranlaßten. Rationelle Gestaltung des Gutachtens Die Bearbeitungszeit wird wesentlich von der Gestaltung des Gutachtens selbst bestimmt. Die überzeugende und konzentrierte Abfassung des Gutachtens hängt selbstver- Auszeichnungen In Anerkennung außerordentlicher Verdienste in der Arbeiterbewegung, bei der schöpferischen Anwendung des Marxismus-Leninismus und im Kampf für Frieden und Völkerfreundschaft wurde Prof. em. Dr. sc. Dr. h. c. Peter A. Steiniger, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin, Präsident der Liga für die Vereinten Nationen in der DDR, der Karl-Marx-Orden verliehen. In Anerkennung hervorragender Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR erhielt Hans Lischke, Oberrichter am Obersten Gericht, den Vaterländischen Verdienstorden in Silber. In Anerkennung hervorragender Verdienste bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR, bei der Förderung der Frauen, um die Erhaltung des Friedens, um die Freundschaft und Solidarität mit den Müttern und Frauen der Welt wurden mit der Clara-Zetkin-Medaille geehrt: Eva-Maria Benkendorf, ' Oberrichter am Bezirksgericht Potsdam, Dr. Hiltrud Kamin, wiss. Mitarbeiter an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Lisbeth Müller, Richter am Kreisgericht Rostock-Stadt, Johanna Passon, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Schwerin. stündlich in erster Linie von der Qualifikation des Gutachters, den im jeweiligen Bereich gegebenen diagnostischen Möglichkeiten und vielen anderen Faktoren, sicherlich aber auch von der Einsicht ab, daß die rationelle und in angemessener Frist abgeschlossene Begutachtung wesentlich zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit beiträgt Die Länge eines Gutachtens wird von der Anzahl, Vielfalt und Kompliziertheit der Probleme bestimmt Die ausdrückliche Begrenzung aller Gutachten auf eine bestimmte Seitenzahl ist deshalb nicht möglich. Entscheidend ist die Qualität und die unter den gegebenen Bedingungen rationelle, tatbezogene und verständliche Darlegung der Auffassungen. Diese Anforderungen gelten auch für den Fall der Bejahung der Zurechnungsfähigkeit Die Forderung, in diesen Fällen lediglich ein Kurzgutachten von etwa einer Seite zu fertigen, ist abzulehnen, weil das Gutachten als Beweismittel der Nachprüfungspflicht des. Gerichts entzogen wäre. Für den Fall der Anordnung einer Zweitbegutachtung wäre eine Auseinandersetzung mit dem Ersfgutachten nicht möglich. Die Erfahrungen der Gerichte und der Gerichtspsychiater haben gezeigt daß einfache Gutachten durchaus auf 10 bis 15 Seiten (l'Azeilig) untergebracht werden können. In komplizierten Fällen können Gutachten auf 15 bis 20 und nur ausnahmsweise auf mehr Seiten erstattet werden. Solche Ausnahmen können nur bei außergewöhnlichen Schwierigkeiten in der Beurteilung der Person und Sache, bei rechtlich besonders komplizierten oder bei Verfahren mit weitreichenden gesellschaftlichen Konsequenzen akzeptiert werden. In solchen extremen Fällen sollte der Sachverständige dem Gericht seinen Standpunkt zum notwendigen Umfang des Gutachtens darlegen. Viele Gutachten werden gegenwärtig diesen Anforderungen an Qualität und Rationalität noch nicht gerecht.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 157 (NJ DDR 1980, S. 157) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 157 (NJ DDR 1980, S. 157)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxls von Ermittlungsverfahren. Die Einleitung eines ErmittlunqsVerfahrens ist ein bedeutender Akt staatlicher Machtausübuno durchdas Ministerium für Staats- sicherheit. In Verbindung mit der in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen geregelt. Regelungen aus dem Arbeitsgesetzbuch finden keine Anwendung. Mit Abschluß dieser Vereinbarung ist Genosse auf Grund der ihm im Rahmen der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit entsprechend den Rechtsvorschriften ist eine Erfassung als aktiv Wehrdienst leistender Bürger oder eine Planung für die personelle Ergänzung Staatssicherheit anzustreben.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X