Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 155

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 155 (NJ DDR 1980, S. 155); Neue Justiz 4/80 155 tungstätigkeit auch täglich mit ihnen gearbeitet wird. Wo allerdings der Auftrag, eine neue Arbeitsordnung zu schaffen, nur formal erfüllt worden ist, werden wesentliche Möglichkeiten des AGB zur Gestaltung effektiver Arbeitsverhältnisse nicht ausgesehöpft. Mit der Entscheidung von Streitfällen auf dem Gebiet des Neuererrechts leisten die Konfliktkommissdenen und die Gerichte einen wichtigen Beitrag zur Überwindung Störender Einflüsse auf che qualitative Weiterentwicklung der Neuererbewegung. Viele Streitfälle haben ihre Ursache in einer ungenügenden Arbeit der Betriebe mit den Neuerem und in unzureichenden Kenntnissen über das Neuererrecht bei einigen Leitern. Die zu entscheidenden Streitfälle betreffen kaum Neuerervereinbarungen, sondern überwiegend Neuerervorschläge. Streit besteht häufig zu der Frage, ob die im Vorschlag enthaltene Leistung zu den Arbeitsaufgaben des Werktätigen gehört. Das Plenum des Obersten Gerichts wird sich Ende dieses Jahres erneut mit der gerichtlichen Tätigkeit bei der Entscheidung von Streitfällen auf dem Gebiet des Neuererrechts beschäftigen und herangereifte Fragen beantworten. Die Anzahl der Streitfälle auf dem Gebiet der Schadenersatzleistungen der Betriebe hat sich verringert. Hier wirkt sich offenbar vor allem die Neuregelung des AGB aus, daß bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Betriebe grundsätzlich schadenersatzpflichtig sind, ohne daß das Vorliegen von Pflichtverletzungen der Betriebe im Gesundheits- und Arbeitsschutz zu prüfen ist. Zur gewerkschaftlichen Prozeßvertretung und Mitwirkung Eine umfangreiche Arbeit leisten die gewerkschaftlichen Vorstände und Leitungen zur Wahrnehmung ihres Rechts auf Prozeßvertretung von Gewerkschaftsmitgliedern und auf Mitwirkung in den arbeitsrechtlichen Verfahren. Die Anzahl der gewerkschaftlichen Aktivitäten ist von Jahr zu Jahr gestiegen. In etwa 68 Prozent aller von den Gerichten erster Instanz erledigten Arbeitsrechtssachen haben Gewerkschaftsfunktionäre als Prozeßvertreter oder in anderer Form mitgewirkt. Diese Aktivitäten verteilen sich zu etwa 35 Prozent auf Prozeßvertretungen und zu etwa 65 Prozent auf gewerkschaftliche Mitwirkung. Auch hier ist die Situation in den einzelnen Bezirken noch unterschiedlich. Vor allem im Hinblick auf die Übernahme von Prozeßvertretungen werden objektiv bestehende Möglichkeiten noch nicht ganz ausgeschöpft. Die Gerichte schätzen ein, daß es vor allem dort gute Fortschritte gibt, wo die Prozeßvertretergruppen entsprechend der vom Sekretariat des Bundesvorstandes des FDGB am 1. August 1979 beschlossenen „Ordnung über die gewerkschaftliche Prozeßvertretung und Mitwirkung im arbeitsrechtlichen Verfahren“ 6 wirksam werden. Die Zusammenarbeit der Gewerkschaften und der Gerichte qualitativ weiterentwickeln * § Die Sekretariate der Bezirks- und Kreisvorstände des FDGB werden im Jahre 1980 über die Wirksamkeit des AGB in ihrem Organisationsbereich beraten. Aufgabe der Direktoren der Bezirks- bzw. Kreisgerichte ist es, diese Beratungen durch Berichte über Erfahrungen aus ihrer Tätigkeit und über die gewerkschaftliche Mitwirkung in Arbedtsrechtssachen sowie über die Anwendung des sozialistischen Arbeitsrechts in den Betrieben, die sie gemäß § 301 Abs. 3 AGB vor den FDGB-Vorständen ihres Territoriums zu geben haben, entsprechend vorzubereiten. Auf diese Weise ist es möglich, zu Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit zu kommen, die eine qualitative Weiterentwicklung verkörpern. Für die Entfaltung der gewerkschaftlichen Arbeit auf der Grundlage der oben genannten Ordnung vom 1. August 1979 ist von großer Bedeutung, daß die Kreisgerichte den Kreisvorständen des FDGB über die anhängigen Verfahren in der Weise Informationen vermitteln, daß eine verstärkte Übernahme von gewerkschaftlichen Prozeßvertretungen gefördert wird. Ein Betätigungsfeld für die Richter erschließt sich durch die Teilnahme an der Schulung der Prozeßvertretergruppen, die als ständige Arbeitsgruppen der Rechtskommissionen der Kreisvorstände des FDGB bis zum Ende des ersten Halbjahrs 1980 ihre Tätigkeit aufgenommen haben werden. Schließlich gilt es, die Ergebnisse der Wahlen der Konfliktkommissionen auszuwerten. Mit der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie im Produktionsprozeß wird ihre erzieherische Rolle und ihre Wirksamkeit in den Arbeitskollektiven zunehmen. Demgemäß wächst auch das Bedürfnis nach qualifizierter Anleitung, die interessanter zu gestalten ist' und vor allem die erstmals gewählten Mitglieder der Konfliktkommissionen erreichen muß. , Die Auswertung der Beratung des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB über den Informationsbericht des Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR wird bekräftigen: Die Gerichte und die Gewerkschaften sind aktive Verbündete bei der Verwirklichung des AGB und bei der Wahrnehmung der gewerkschaftlichen Rechte. 1 H. Helntze, „Ein Gewerkschaftskongreß von weitreichender Bedeutung“, NJ 1977, Heft 12, S. 349 fl. 2 H. Toeplitz, „Zu einigen Aufgaben der Gerichte in Vorbereitung auf das Inkrafttreten des AGB“, NJ 1977, Heft 18, S. 625 fl 3 W. Strasberg, „Zur Anwendung des AGB in der Rechtsprechung als Beitrag zur Verwirklichung der WirtsChafts- und Sozialpolitik“, NJ 1979, Heft 6, S. 200. 4 St. Otte, „Ein Gesetz, das wirksam hilft, neue Initiativen zu fördern“, Tribüne Nr. 30 vom 12. Februar 1980, S. 3. 5 Vgl. Programm der SED, Berlin 1976, S. 43. 6 Informationsblatt des FDGB 1979, Nr. 6, S. 1 fl.; Arbeit und Arbeitsrecht 1979, Heft 11, S. 503 fl.; vgl. hierzu auch R. Kranke, „Neue Ordnung über die gewerkschaftliche Interessenvertretung im arbeitsrechtlichen Verfahren“, NJ 1979, Heft 9, S. 398 f. * S. Fußnoten zum Artikel Melzer/Fally-Sell 20 Abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 189, 194. 21 Abgedruckt in: Das Potsdamer Abkommen, a. a. O., S. 271, 273. 22 Abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 252. 23 Abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 272. 24 Abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 620. 25 Vgl. Rehbein/Keil/Kirchberg/SChmädiCke/Wehner, „Zur verkehrspolitischen Entwicklung der DDR“, Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte, Teil 11/1972, S. 184 fl. 26 Abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 493. 27 Abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O-, S. 219. Vgl. auch A. Dorner/O. Rennert, „Zur Entwicklung des Binnenhandels während der antifaschistischdemokratischen Umwälzung auf dem Gebiet der heutigen DDR“, Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte, Teil 11/1977, S. 15 fl. 28 Beide Befehle sind abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 128, 144. 29 Abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 145. 30 AbgedruCkt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 565.' 31 Beide Befehle sind abgedruckt in: Um ein antifaschistischdemokratisches Deutschland, a. a. O., S. 328, 504. 32 Ausführlich hierzu: R. Helm, „Entwicklung eines neuen Arbeitsrechts für eine neue Gesellschaftsordnung“, NJ 1975, Heft 9, S. 261 fl. Vgl. auch R. Helm, Anwalt des Volkes, Berlin 1978, S. 150. 33 Vgl.: Marxistisch-leninistische Partei und sozialistischer Staat, Berlin 1978, S. 57. 34 Abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 347. 35 AbgedruCkt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 585. 36 Vgl. Beschluß vom 20. April 1948 (ZVOB1. S. 176) und AO über das Inkrafttreten von Verordnungen und Anordnungen der DWK vom 27. April 1948 (ZVOB1. S. 139). 37 Vgl. Erklärung des Obersten Chefs der SMAD vom 10. Oktober 1949, in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 799. 38 Vgl. K. Görner, „Die revolutionär-demokratische Gesetzlichkeit im Kampf für die Schaffung der Arbeiter-und-Bauern-Macht“, Staat und Recht 1975, Heft 4, S. 558 fl. (564 fl.). 39 Vgl. Dokumente zur Außenpolitik der Regierung der DDR, Bd. I, Berlin 1954, S. 303 fl.; Bd. H, S. 274.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Vorschriften der und die Gewährleistung des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz vor vorsätzlichem gegen diese strafprozessualen Grundsätze gerichtetem Handeln.

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