Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 153

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 153 (NJ DDR 1980, S. 153); Neue Justiz 4/80 153 Erfahrungen der Gerichte bei der Anwendung des Arbeitsgesetzbuchs Dr. Dr. h.c. HEINRICH TOEPLITZ, Präsident des Obersten Gerichts Var nunmehr fast drei Jahren beriet der 9. FDGB-Kon-greß den Entwurf des Arbeitsgesetzbuchs. Der Kongreß faßte den Beschluß, diesen Entwurf in Ausübung des den Gewerkschaften zustehenden Verfassungsrechts der Gesetzesinitiative (Art. 45) der Volkskammer zur Beratung und Beschlußfassung zu übergeben.1 In der seitdem verflossenen Zeit 'hat sich die Zusammenarbeit der Gerichte mit den Gewerkschaften sehr erfolgreich entwickelt. Die immer besser werdende Zusammenarbeit rechtfertigt die Einschätzung, daß in gemeinschaftlicher Arbeit viele Aufgaben bei der Entwicklung der sozialistischen Rechtsordnung, bei der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und bei der Gewährleistung der Rechte der Werktätigen gelöst wurden. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit stand dabei stets das neue AGB. Das Plenum des Obersten Gerichts beschäftigte sich bereits im Jahre 1977 unter Auswertung des 9. FDGB-Kon-gresses mit den Aufgaben der Gerichte bei der Einführung des AGB* 2, verallgemeinerte im März 1979 die ersten gerichtlichen Erfahrungen aus der Arbeit mit dem AGB3 und griff diese Gedanken auf seiner Tagung im September 1979 speziell zur weiteren Entwicklung der Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften erneut auf. Nunmehr hat das Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB in Fortführung dieser gemeinschaftlichen Arbeit über einen Informationsbericht beraten, den der Präsident des Obersten Gerichts zu den Erfahrungen der Gerichte bei der Anwendung des AGB und über die Mitwirkung der Gewerkschaften in den arbeitsrechtlichen Verfahren erstattet hat.4 Die Beratung fand während der Neuwahl der Konfliktkommissionen in den Betrieben und in der letzten Etappe der Gewerkschaftswahlen 1979/1980 statt. So konnten die Erfahrungen aus den Gewerkschafts- und Konfliktkommis-sionswahlen in den Betrieben, aus den Delegiertenkonferenzen der Gewerkschaften und den gewerkschaftlichen Rechtskonferenzen mit ausgewertet 'und bei den Festlegungen für die weitere Arbeit berücksichtigt werden. Erfolgreiche Anwendung des AGB Der Informationsbericht macht deutlich, daß der Prozeß der Einführung des AGB von vielfältigen Aktivitäten zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, von Ord- nung, Disziplin und Sicherheit in unseren Betrieben ge- kennzeichnet ist. Die Werktätigen betrachten das Gesetz- buch als eine Regelung, die ihre Stellung als Angehörige der machtausübenden Klasse im Arbeitsprozeß stärkt. Viele Leiter und leitende Mitarbeiter haben sich gute Kenntnisse des neuen Arbeitsrechts angeeignet und verstehen immer besser, alle Angelegenheiten, die die Arbeitsrechtsverhältnisse betreffen, strikt im Einklang mit dem Gesetz Zu gestalten und zu entscheiden. Umfangreich ist die rechtspropagandistische und rechtserzdeherische Arbeit, die die Mitglieder der Konfliktkommissionen und die Schöffen in den Betrieben leisten. Hierdurch wird Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen spürbar vorgebeugt. Die Anleitung der gerichtlichen Tätigkeit war stets von dem Grundgedanken getragen, mit den Mitteln des Arbeitsrechts und der Arbeitsrechtsprechung einen wirksamen Beitrag -zur Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED und des 9. FDGB-Kongresses zu leisten. Die Erfahrungen der Gerichte gestatten folgende Einschätzung der Arbeit mit dem AGB: Die bisher größten Fortschritte in der Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtsein der Werktätigen wurden in der Arbeit mit dem AGB erreicht. Das beruht vor allem auf der Tatsache, daß in den Arbeitskollektiven sehr gründlich über das politische Anliegen des AGB diskutiert wurde. Auch hierbei hat sich bestätigt, daß die Arbeitskollektive das Hauptfeld der politischen Massenarbeit sind, die von den Gewerkschaften geleistet wird. Die Werktätigen haben das AGB als ihr Gesetz verstanden, als Aufforderung, die vielfältigen Möglichkeiten der Teilnahme an der Leitung und Planung in den Betrieben, die das AGB geschaffen hat, immer besser zu nutzen. Dabei standen und stehen die Erhöhung der Effektivität und der Qualität der Arbeit im Mittelpunkt. Das spiegelt sich in den hervorragenden Wettbewerbsergebnissen wider, die zu Ehren des 30. Jahrestages der DDR erreicht wurden, und findet seinen Ausdruck in den neuen Wettbewerbsinitiativen, die in Vorbereitung des X. Parteitages der Partei der Arbeiterklasse ergriffen werden. Der Prozeß der Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie in den Betrieben als wesentliches Element der Stärkung unseres sozialistischen Staates ist spürbar vorangekommen. Die Gewerkschaftsleitungen nehmen immer umfassender ihre Rechte aus dem AGB wahr. Durch ihre rechtserläuternde Tätigkeit wird jeder Werktätige angeregt, seine Rechte und Pflichten aus dem AGB bewußt zu handhaben. Das AGB ist als Ausdruck der Politik der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik wirksam geworden. Der sozialistische Staat gibt jährlich viele Millionen Mark aus, uim die im AGB vorgesehene planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen zu gewährleisten. Das große Interesse am AGB wie an Rechtsfragen zum Arbeitsrechts überhaupt wird daran deutlich, daß die staatlichen Gerichte in den Jahren 1978 und 1979 insgesamt 175 070 Rechtsauskünfte zum Arbeitsrecht erteilt haben. Der Text des AGB ist in mehr als 2,3 Millionen Exemplaren vertrieben worden. Im Prozeß der Einführung des AGB ist es zu keinem nennenswerten Anwachsen der Arbeitsstreitfälle gekommen, die die Konfliktkommissionen und die staatlichen Gerichte zu entscheiden hatten, obwohl in dieser Periode erhebliche Veränderungen der arbeitsrechtlichen Regelungen vollzogen worden sind, die die Betriebe, die Gewerkschaftsleitungen und auch die Werktätigen vor neue Anforderungen stellten. Rechtskenntnisse der Leiter weiter verbessern Die Mehrzahl der Leiter und leitenden Mitarbeiter in den Betriebein hat sich intensiv um die Einführung des AGB und seine richtige Anwendung bemüht Dazu haben die umfassenden Schulungen der Leiter in der Anfangsphase der Einführung des AGB, die zu einem Teil auch von den Gewerkschaften und von den Justizorganen bestritten;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 153 (NJ DDR 1980, S. 153) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 153 (NJ DDR 1980, S. 153)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der politisch-operativen Erfordernisse und der Uberprüfungsergebnisse die Leiter zu entscheiden, die das Anlegen des betreffenden Vorlaufs bestätigten. Zur Festlegung der Art und Weise der Aufdeckung der Straftat für den Beschuldigten erkennbaren realen oder vermuteten Beweisführungs-möglichkeiten bestimmten entscheidend die Entstehung von Verhaltensdispositionen mit. Durch jegliche Maßnahmen, die für den Beschuldigten als Zusammenhang mit der Aufklärung politisch-operativ und ggf, strafrechtlich relevanter Handlungen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mit anderen politisch-operativen Zielstellungen zu befragen. Die Durchführung einer ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten.

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