Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 152

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 152 (NJ DDR 1980, S. 152); 152 Neue Justiz 4/80 Abschließend seien die Rechtsakte zur Sicherung und kontinuierlichen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bevölkerung genannt. Sie gewährleisteten die politischen, sozialen und ökonomischen Rechte der Industrie- und Landarbeiter, der Angestellten und anderer Werktätigen. So fixierte insbesondere der SMAD-Befehl Nr. 253 vom 17. August 1946 das Prinzip der gleichen Entlohnung für gleiche Arbeitsleistung, unabhängig von Geschlecht und Alter. Materielle Stimuli im Interesse der Steigerung der Produktion und der Erhöhung der Arbeitsproduktivität legte der SMAD-Befehl Nr. 234 vom 9. Oktober 1947 fest.31 Er enthielt bedeutsame Grundsätze zur Lohnpolitik, zur Qualifizierung der Werktätigen, zur Urlaubsregelung sowie zum Gesundheits- und Arbeitsschutz. Weitere Befehle betrafen die Schaffung einer einheitlichen und demokratischen Sozialversicherung, die Gewährleistung staatlicher Sozialleistungen und die Wiederherstellung einer besonderen Arbeitsgerichtsbarkeit. Insgesamt wurde damit entscheidend die Herausbildung eines neuen Arbeitsrechts gefördert.32 Übergang der Gesetzgebungsfunktion von der SMAD auf demokratische deutsche Staatsorgane * So Die Keime des Sozialismus, die sich in der antifaschistischdemokratischen Umwälzung herausbildeten, drückten sich auch in der Rechtsentwicklung aus. Die verschiedensten Befehle der SMAD und viele Rechtsakte der demokratischen deutschen Staatsorgane verkörperten mehr oder weniger ausgeprägt sozialistische Elemente in unserem Recht. Sie gründeten sich auf das Volkseigentum, die Anfänge der planmäßigen Volkswirtschaftsentwicklung im Interesse der Gesellschaft und den bestimmenden Einfluß, den die Vertreter der Arbeiterklasse und ihrer revolutionären Partei in den demokratischen Staatsorganen ausübten. Verbunden mit der Durchsetzung der Hegemonie der Arbeiterklasse und der Führungstätigkeit ihrer Partei33, der stetigen Festigung ihres Bündnisses mit den nichtproletarischen Klassen und Schichten unseres Volkes, dem demokratischen Staatsaufbau und der Entwicklung der Demokratie auf der Basis der Konsolidierung und Entwicklung des Volkseigentums und der Planwirtschaft, konnte die sowjetische Besatzungsmacht immer mehr von der eigenen Verwaltung zur Aufsicht und Kontrolle übergehen. So verlagerte sich das Schwergewicht der rechtsetzenden Tätigkeit wie oben bereits erwähnt zunehmend auf die demokratischen deutschen Staatsorgane. Mit der Wahl demokratischer Vertretungskörperschaften im Herbst 1946 und der Annahme von Länderverfassungen ging die Rechtsetzungsbefugnis gemäß SMAD-Befehl Nr. 332 vom 27. November 1946 an die verfassungsmäßigen Organe der Länder, die Landtage und die Landesregierungen, über.34 Gesetzgebungsbefugnis für die gesamte sowjetische Besatzungszone erhielt erstmalig die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) im Rahmen ihrer Erweiterung als zentrale deutsche staatliche Institution durch SMAD-Befehl Nr. 32 vom 12. Februar 1948.35 Am 20. April 1948 bestätigte die SMAD den Antrag der DWK auf Gewährung des Rechts zum Erlaß verbindlicher Verordnungen und Anordnungen; die DWK erhielt damit Rechtsetzungsbefugnis. Die Verordnungen, Anordnungen, Beschlüsse, Richtlinien und anderen Bestimmungen der DWK wurden innerhalb der sowjetischen Besatzungszone allgemeinverbindliches Recht.36 Als nach der Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 alle Macht- und Verwaltungsbefugnisse der SMAD an die verfassungsmäßigen Organe der DDR übergingen, schloß das auch die Rechtsetzungshoheit ein. Die SMAD wurde aufgelöst, und es wurde eine Sowjetische Kontrollkommission (SKK) gebildet, deren Aufgabe die Kontrolle über die Erfüllung des Potsdamer Abkommens und anderer Vier- mächtebeschlüsse war.37 Noch galt aber die Gesetzgebung der SMAD und die des AKR weiter; sie war weiterhin Bestandteil unserer Rechtsordnung, und ihre Prinzipien fanden Eingang in die Gesetzgebung unseres sozialistischen Arbeiter-und-Bauern-Staates.38 Im Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Regierungen der DDR und der UdSSR gab die Regierung der UdSSR am 25. März 1954 ihren Beschluß bekannt, „mit der Deutschen Demokratischen Republik die gleichen Beziehungen wie mit anderen souveränen Staaten aufzunehmen“ und damit grundsätzlich die bis dahin noch wirkenden Erscheinungen des Besatzungsstatus auf dem Territorium der DDR zu beseitigen. Die juristische Konsequenz aus dieser Erklärung war der Beschluß der Regierung der UdSSR vom 7. August 1954, alle Befehle und Anordnungen aufzuheben, die von der SMAD und der SKK in Deutschland in den Jahren nach 1945 erlassen worden waren.39 Die Errichtung der politischen Macht der von der Arbeiterklasse geführten Werktätigen in der DDR, die Verwirklichung der Volkssouveränität und die Durchsetzung der ökonomischen Macht der Werktätigen in Gestalt des sozialistischen Volkseigentums fand in neuen Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften Ausdruck; sie revolutionierten das gesamte Rechtssystem. Ein wesentliches Element der Herausbildung des sozialistischen Rechts waren auch die Befehle der SMAD, der sowjetischen Klassengenossen, die unser Volk vom Faschismus befreiten. 1 11 1 Vgl. Geschichte der SED, Abriß, Berlin 1978, S. 74; Staatsreeht der DDR, I,ehrbuch, Berlin 1977, S. 49. 2 Vgl. Das Potsdamer Abkommen, Dokumentensammlung, -2. Aufl., Berlin 1979, S. 21 ff. und 218 fl. 3 VgL Erklärung ln Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika, der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik vom 5. Juni 1945, in: Das Potsdamer Abkommen, a. a. O., S. 33 fl. 4 Vgl. FeststeUung seitens der Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken sowie der Provisorischen Regierung der Französischen Republik über das Kon-trollverfahren ln Deutschland vom 5. Juni 1945, ln: Das Potsdamer Abkommen, a. a. O., S. 41 f. 5 Vgl. Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, Dokumente aus den Jahren 1945-1949, Berlin 1968, S. 53. Mit Befehl Nr. 5 der SMAD vom 5. Juli 1945 wurden Dienststellen des Chefs der SMAD ln den fünf Ländern der sowjetischen Besatzungszone geschaffen. 6 Vgl. K.-H. Schöneburg, „Staats- und Rechtstheorie der Arbeiterklasse ln der antifaschistisch-demokratischen Umwälzung 1945 bis 1949“, Staat und Recht 1979, Heft 9, S. 815. 7 Vgl. Grundriß der deutschen Geschichte (Von den Anfängen der Geschichte des deutschen Volkes bis zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik - Klassenkampf, Tradition, Sozialismus), Berlin 1979, S. 497 und S. 582 f.; Geschichte der SED, a. a. O., S. 94 f. 8 Zum Werden des antifaschistisch-demokratischen Rechts vgl. H. Benjamin u. a Zur Geschichte der Rechtspflege der DDR 1945-1949, Berlin 1976, S. 190 fl. 9 Zum Charakter der übernommenen Normativakte vgl. Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch, Berlin 1975, S. 349. 10 H. Benjamin u. a., a. a. O., S. 21. 11 Diese Rechtsakte sind z. T. abgedruckt ln: Das Potsdamer Abkommen, a. a. O., S. 263 ff. 12 Diese Rechtsakte sind abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 156, 161, 162, 315. 13 Abgedruckt ln: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 489. Zum SMAD-Befehl Nr. 201 und zu seiner Durchführung ausführlich H. Benjamin u. a„ a. a. O., S. 223 fl. 14 Abgedruckt in: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 54. 15 Hierzu ausführlich H. Benjamin u. a., a. a. O., S. 64 ff. Vgl. auch: „8. Mai 1945: Geburtsstunde einer antifaschistisch-demokratischen Justiz (Interview mit Prof. Dr. Hilde Benjamin)“, NJ 1975, Heft 9, S. 252 fl. 16 Abgedruckt ln: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 100. 17 Abgedruckt ln: Um ein antifaschistisch-demokratisches Deutschland, a. a. O., S. 183. 18 Vgl. dazu I. Melzer/D. Seil, „Leitung und Planung der volkseigenen Industrie beim Aufbau der Grundlagen des Sozialismus in der DDR“, Staat und Recht 1974, Heft 5, S. 804 fl.; J. Roesler, Die Herausbildung der sozialistischen Planwirtschaft ln der DDR, Berlin 1978, S. 2 fl. 19 Vgl. H. Barthel, Die wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen der DDR (Zur Wirtschaftsentwicklung auf dem Gebiet der DDR 1945-1949/50), Berlin 1979, S. 55 fl. Fortsetzung auf S. 155;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 152 (NJ DDR 1980, S. 152) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 152 (NJ DDR 1980, S. 152)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

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