Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 147

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 147 (NJ DDR 1980, S. 147); Neue Justiz 4/80 147 jedem Bürger bei der Anwendung der Gesetze; Unabwendbarkeit der Verantwortlichkeit für die Verletzung der Gesetze. Gehen wir kurz auf einige dieser Bedingungen ein. Die Vollständigkeit der gesetzlichen Regelung der gesellschaftlichen Beziehungen ist die Grundlage für die konsequente Verwirklichung des Prinzips der Gesetzlichkeit. Wenn wichtige Elemente des Verhaltens der Bürger, Funktionäre oder Kollektive nicht durch Rechtsnormen geregelt sind bzw. diese Normen nicht aktualisiert, nicht einheitlich sind, werden unvermeidlich Bedingungen für zufällige Entscheidungen, für das „Ermessen“, das möglicherweise nicht den Interessen des gesamten Volkes entspricht, geschaffen. Die Grundmodelle des menschlichen Verhaltens müssen im System der Rechtsnormen oder Moralnormen normativ verankert sein. Die rechtliche Fixierung sichert dem Bürger und dem Kollektiv eine besondere Klarheit und Bestimmtheit in ihren Handlungen sowie Sicherheit bei der Erreichung der notwendigen Ergebnisse. Dazu trägt auch die Stabilität der rechtlichen Regelung bei, die eine relative Beständigkeit (lange Geltungsdauer) der Gesetze, die Stabilität ihrer praktischen Anwendung und die Kontinuität der Arbeitsmethoden der rechtsanwendenden Organe unabhängig von der Absetzbarkeit konkreter Funktionäre umfaßt. Sie bringt bei den Bürgern und den Kollektiven die feste Überzeugung hervor, daß die betreffenden Verhaltensregeln die objektiven Forderungen des sozialen Lebens widerspiegeln und unbedingt eingehalten werden müssen. Gesetzlichkeit setzt voraus, daß allen Bürgern die gleichen Rechte eingeräumt und einheitliche Forderungen an sie gestellt werden, d. h. sie setzt die Verwirklichung des Prinzips der Gleichheit vor dem Gesetz voraus. Natürlich trägt seine Verwirklichung dazu bei, daß sich im Bewußtsein der Menschen solche wichtigen sozialen Werte festigen, wie Autorität des Rechts und des Staates, soziale Gerechtigkeit, Stabilität der Rechtsordnung u. a. m. Die neue Verfassung der UdSSR von 1977 verankert in einer Reihe von Artikeln konsequent und mit großer Vollständigkeit dieses Prinzip, das nicht nur politische und rechtliche, sondern auch sozialpsychologische Bedeutung hat. „Für jeden Menschen“) sagte L. I. Breshnew, „ist das Bewußtsein wichtig, daß er die gleichen Rechte wie die anderen Mitglieder der Gesellschaft hat und daß er stets auf eine gerechte, ihn respektierende Behandlung, auf die Sorge des Staates sowie die Hilfe und Unterstützung des Kollektivs bauen kann.“4 Dieses Bewußtsein wirkt sich zweifellos sehr positiv auf das Verhalten des Menschen aus. Es muß betont werden, daß das sozialistische Recht nicht nur die juristische Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz sichert, sondern auch bestrebt ist, die Regelung der gesellschaftlichen Beziehungen so zu organisieren, daß die Erreichung der unter den gegebenen Bedingungen maximal möglichen tatsächlichen Gleichheit der Menschen gefördert wird. In unserem Lande ist z. B. die völlige Gleichberechtigung von Mann und Frau, von Personen mit unterschiedlicher Nationalität, Sprache, Bildung usw. gesichert. Soziale Unterschiede aber bestehen noch. In Anbetracht dessen, daß die völlige tatsächliche Gleichheit der Menschen auf wirtschaftlichem Gebiet nur bei Verteilung der materiellen Güter nach den Bedürfnissen der Menschen gesichert werden kann, schrieb W. I. Lenin: „Gerechtigkeit und Gleichheit kann die erste Phase des Kommunismus noch nicht bringen ,“5 Die Gesellschaft ist nicht imstande, mit einem Schlag die „Ungerechtigkeit zu beseitigen, die in der Verteilung der Konsumtionsmittel .nach der Arbeitsleistung' (und nicht nach den Bedürfnissen) besteht“.6 Diese Aufgabe wird mit dem Aufbau des vollen Kommunismus verwirklicht Das Recht der Gesellschaft des entwickelten Sozialismus strebt konsequent die Realisierung dieser Auf- gabe an, indem es den Ausgleich der noch vorhandenen sozialen Unterschiede und die Annäherung aller Klassen, sozialen Gruppen und Schichten unserer Gesellschaft fördert. Das Regime der sozialistischen Gesetzlichkeit setzt weiterhin feste Garantien für die Einhaltung der subjektiven Rechte und Interessen der Bürger voraus. Es genügt nicht, das eine oder andere Gesetz zu proklamieren, sondern es muß ein „Mechanismus“ geschaffen werden, der die Durchsetzung des Gesetzes und die Realisierung der in ihm enthaltenen Vorschriften sichert. Diese Vorschriften können z. B. die Formen der Mitwirkung der Bevölkerung an der Leitung, ein bestimmtes Verfahren des Schutzes ihrer Rechte, das Verfahren des Einspruchs gegen unrichtige Handlungen von Funktionären usw. vorsehen. Dann wird das in der Norm beschriebene Verhaltensmodell als Fixierung der dem Bürger und dem Kollektiv durch den Staat gesicherten realen Möglichkeiten verstanden werden. Eine Besonderheit der Verfassungsgesetzgebung und der laufenden Gesetzgebung der sozialistischen Länder besteht darin, daß sie stabile sozialökonomische, organisatorische, rechtliche und andere Garantien der Rechte und Freiheiten der Bürger enthalten. Die Hauptgarantie dieser Rechte und Freiheiten ist die Stärke und erfolgreiche Entwicklung der Länder der sozialistischen Gemeinschaft sowie die weitere Festigung der sozialistischen Gesellschaft und des Staates. Sozialistische und bürgerliche Gesetzlichkeit Eine Reihe von Definitionen der sozialistischen Gesetzlichkeit zusammenfassend, schrieb der bekannte sowjetische Jurist S. S. Alexejew: „Gesetzlichkeit ist nichts anderes als realisiertes Recht: das Recht unter dem Blickpunkt der Forderungen, die seine Allgemeinheit ausdrücken (Gleichheit aller vor dem Gesetz, Stabilität der rechtlichen Regelung, Garantie der subjektiven Rechte u. a. m).“7 Alle diese Aspekte, der sozialistischen Gesetzlichkeit sind nicht abstrakt, sie haben Klasseninhalt. Der grundlegende Unterschied zwischen der sozialistischen Gesetzlichkeit und der bürgerlichen Gesetzlichkeit besteht natürlich nicht nur darin, daß dieses Prinzip im Sozialismus real verwirklicht und in der bürgerlichen Gesellschaft verletzt wird. Das Wichtigste ist der Inhalt der Gesetze. In den kapitalistischen Ländern sind die Gesetze gegen die Interessen der Mehrheit der Gesellschaftsmitglieder gerichtet. Dem sozialistischen Staat hingegen ist „nicht bloß das Prinzip der Gesetzlichkeit eigen, sondern die Idee der Anwendung der Gesetzlichkeit im Interesse der Werktätigen, des Aufbaus des Sozialismus und Kommunismus ; ihm ist nicht bloß die Gleichberechtigung eigen, sondern die Gleichheit der Rechte und Pflichten der Bürger bei Garantie ihrer tatsächlichen Nutzung für alle Bürger usw.“8 Mit anderen Worten, die sozialistische Gesetzlichkeit ist nicht nur ein formales Rechtsprinzip, sondern eine inhaltliche Kategorie, die das demokratische Wesen der sozialistischen Gesellschaftsordnung widerspiegelt. Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtskultur Soziologische Forschungen weisen aus, daß die Notwendigkeit des Rechts und der Gesetzlichkeit von der sowjetischen Bevölkerung weitgehend erkannt wird. Die Bürger sind am Regime der Gesetzlichkeit, an der Stabilität der Rechtsordnung, der Gleichheit aller vor dem Gesetz usw. interessiert. Das Prinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit wurde ein wichtiger sozialer Wert in unserem Lande. Da dieses Prinzip ebenso wie die anderen Werte des sozialistischen Rechts in der Gesamtheit der Rechtsnormen enthalten ist und die ganze praktische Tätigkeit der rechtsanwendenden Organe durchdringt, prägt es sich nicht nur auf der Grundlage der allgemeinen Bestimmungen des Ge-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Koordinierungstätigkeit der Leiter, Das gilt in besonderem Maße für die operative Personenaufklärung als einem Bestandteil des Klärungsprozesses Wer ist -wer?.

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