Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 144

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 144 (NJ DDR 1980, S. 144); 144 Neue Justiz 3/80 zwar aus einem positiven Motiv zur Fahrt entschloß, jedoch die Möglichkeit hatte, die von ihm gefahrene Geschwindigkeit wesentlich herabzusetzen. Damit wäre das Unfallrisiko geringer geworden. Außerdem hätte er das Fahrzeug dem Fahrer des Lkw anvertrauen können, der nicht unter Einfluß von Alkohol stand. Er hat sich jedoch aus der Situation heraus dazu verleiten lassen, dieses Fahrzeug über eine längere Strecke zu steuern, anstatt nach dem Anspringen des Motors den Platz hinter dem Steuer zu räumen. Damit wird deutlich, daß das schuldmindernde Motiv nicht einen solchen Stellenwert erlangen kann, daß rücksichtsloses Handeln von vornherein auszuschließen ist. Die vorstehende Entscheidung steht somit nicht im Widerspruch zu dem genannten Urteil vom 27. April 1972. Sie nimmt zu weiteren, differenziert zu wertenden Verhaltensweisen unter Schuldaspekten Stellung und konkretisiert die Orientierung, die im Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zu einigen Fragen der gerichtlichen Tätigkeit in Verkehrsstrafsachen vom 15. März 1978 enthalten ist. Das Urteil hebt die Notwendigkeit hervor, nicht nur zpischen zwei Alternativen zu wählen, nämlich zwischen Vorliegen oder Nichtvorliegen von Rücksichtslosigkeit. Es entspricht der Realität des Lebens, daß der Grad der Schuld sehr unterschiedlich in Abhängigkeit von den konkreten Bedingungen der Tat zu bewerten ist. Das vorstehende ifrteil trägt damit den vielfältigen Zusammenhängen strafrechtlich relevanten Verhaltens Rechnung und macht zugleich die Grenzen der Anwendung von Strafen ohne Freiheitsentzug deutlich, die bei der wirksamen Bekämpfung von Verkehrsdelikten, die unter Alkoholeinfluß begangen werden, zu beachten sind. Da gerade derartige Verhaltensweisen häufig Verkehrs-unfälle verursachen, bedarf es des konsequenten Vorgehens auch mit strafrechtlichen Mitteln. Deshalb dürfen keine zu geringen Maßstäbe an das Vorliegen der Voraussetzungen des § 62 Abs. 3 StGB im Zusammenhang mit einer positiven Motivation für das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluß gestellt werden. Diese Fälle werden daher Ausnahmen darstellen. Oberrichter Dr. JOACHIM SCHLEGEL, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts § 274 SfPO. Für den Einspruch gegen einen Strafbefehl ist eine Be-schränkung des Rechtsmittels nur auf die Verpflichtung zur Schadenersatzleistung gesetzlich vorgesehen. In allen anderen Fällen hat das Gericht im Einspruchsverfahren eine vollständig neue Entscheidung zu treffen. BG Potsdam, Urteil vom 30. März 1979 - II BSB 161/79. Das Kreisgericht sprach in seinem Strafbefehl gegen den Angeklagten eine Geldstrafe aus und zog seinen Pkw ein. Auf den gegen diesen Strafbefehl gerichteten Einspruch des Angeklagten änderte das Kreisgerichts mit Urteil die im Strafbefehl getroffene Entscheidung dahin ab, daß von der Einziehung des Pkw abgesehen wurde. Gegen dieses Urteil des Kreisgerichts richtet sich der Protest des Staatsanwalts, der Erfolg hatte. Aus der Begründung: Das Urteil des Kreisgerichts widerspricht dem Gesetz, weil es keine im Schuld- und Strafausspruch vollständige Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten enthält. Das Kreisgericht hat über den Einspruch nur insoweit entschieden, als er sich gegen die Zusatzstrafe der Einziehung des Pkw richtet. Die Möglichkeit der Beschränkung des Einspruchs, wie sie für die Rechtsmittel des Protests und der Berufung gesetzlich zulässig ist, besteht im Strafbefehlsverfahren nur hinsichtlich der in einem Strafbefehl ausgesprochenen Verpflichtung zur Schadenersatzleistung (§274 Abs. 3 StPO). In allen anderen Fällen des Einspruchs gegen den Strafbefehl ist eine vollständig neue Entscheidung zu treffen. COÄEP5KAHME X.-E. eEme Peajn.HOi.Ti, b r/IP: oopaiiobauiie npaBö, a He npHBHJieruH 98 B. MA3EP V. KoH(tepeHipia By30B h Kacae-rca Hac I 100 E. 3MrEPT/K. UMTEP TbOpqecKOe ocyntecTiuiCHHe jieHiiHCKoro njiaHa ko:uiektmim3ahmm b pa3BHTnn npaßa cejn,CKOro xossi&CTBa TOP 102 n. TEPIf ConpeMCHHaa pojit MCK;iyHapo;(HO-npaboijoro jioro-Bopa 108 E. ByxrOJIbq/X. flETTEHBOPH yqCT ciiocoGhücth h rOTOBHOcra npecTynHHKa k oTBercTBeHHOiwy noBcjemiio b öyjyme.M IIpH Ha3Ha-HeHHH HaKa33HH3 109 M3 paßoTM AccoHifaipiH iophctob r,'lP OÖLiiecTucHHOe cjiymaHMC: 3a yfliiiiCTBO 3phcra TeiibManna He MOIKCT 61.1Tb flaBHOCTH! 112 rocyaapcTBo h npaBO b HMiiepHaiiH tMe A. HOCT/B. XEJIbUEP nojiht 11 qecKah iiHTerpaumi npn HOMonpi ropHCflHKHHM (O pojiH cyga EBponeäCKOro coodmecTBa) 114 H3 gpyrax coHiiajniCTHHecKHX crpaH JI. POHTEP/C. 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Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 144 (NJ DDR 1980, S. 144) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 144 (NJ DDR 1980, S. 144)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Magdeburg und Frankfurt Oder gemacht. Bewährte Methoden der Befähigung der mittleren leitenden Kader sind: ihre Erziehung und Entwicklung im unmittelbaren täglichen Arbeitsprozeß; ihre ständige Anleitung und Kontrolle durch den Leiter. Die anforderungsgerechte Untersuchungsplanung gewährleistet darüber hinaus eine hohe Wirksamkeit der vorgangsbezogenen Zusammenarbeit mit operativen Linien und Diensteinheiten sowie mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des der mit den Sekretären der Kreisleitungen am Manuskript - Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Referat zur Auswertung der Rede des Genossen Erich Honecker vor den Kreissekretären am auf der Sitzung der Kreisleitung am Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Bstcr. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland.

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