Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 136

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 136 (NJ DDR 1980, S. 136); 136 Neue Justiz 3/80 Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts § 11 der VO über die ökonomische Materialverwendung und Vorratswirtschaft sowie über die Ordnung in der Lagerwirtschaft vom 15. September 1971 (GBl. II Nr. 69 S. 589). Zur Pflicht der Leiter der Betriebe, die Durchführung und Kontrolle aller Prozesse der Lagerwirtschaft (hier: für den Bevölkerungsbedarf bereitgestellte Baumaterialien) entsprechend den Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Protest des Staatsanwalts der Stadt Karl-Marx-Stadt vom 3. Mai 1979 - 1-61-79. Die in einem Fachgeschäft für Bevölkerungsbedarf des VEB Baustoffversorgung K. durch die Mitarbeiter S. und Sp. begangenen Diebstähle wurden dadurch begünstigt, daß das Materiallager dieses Betriebsteils ungenügend ge-sichert war, der Nachweis über die Materialbewegungen im Lager nicht ordnungsgemäß geführt und keine exakten Bestandskontrollen durchgeführt wurden. Diese Umstände ermöglichten es S. und Sp., im Verlaufe eines Jahres komplette Etagenheizungen und Sanitärkeramik im Gesamtwert von 20 000 M zu entwenden. Der Staatsanwalt der Stadt erhob gemäß § 31 StAG beim Direktor des Betriebes Protest. Aus der Begründung: Der Schutz des sozialistischen Eigentums ist eine grundlegende Pflicht jedes Leiters. Speziell auch in Bereichen, in denen wertintensive Baumaterialien für den Bevölkerungsbedarf verwaltet und in erheblichen Mengen umgeschlagen werden, ist die Durchführung dieser Prozesse straff zu kontrollieren. Diese Verpflichtung, die in § 11 Abs. 1 der VO über die ökonomische Materialverwendung und Vorratswirtschaft sowie über die Ordnung in der Lagerwirtschaft vorn 15. September 1971 (GBl. II Nr. 69 S. 589) festgelegt ist, wird durch § 2 Abs. 1 der AO über die Erhöhung von Ordnung und Disziplin zur Verhütung materieller und finanzieller Verluste vom 14. September 1977 (GBl. I Nr. 29 S. 335) besonders unterstrichen. Die Anstrengungen der Werktätigen zur Erhöhung der Effektivität der Produktion dürfen nicht dadurch negiert werden, daß durch Unordnung und Schlendrian materielle Werte in dunkle Kanäle fließen. In den für die Lagerwirtschaft geltenden Regelungen sind die Erfordernisse des Schutzes der Materialien vor Verlust und unbefugtem Zugriff bestimmt. Dazu gehört, daß die betriebliche Lagerordnung durchgesetzt wird und wirksame Formen der Inventuren entsprechend den Rechtsvorschriften gewährleistet sind (§11 Abs. 2 3. Ord-nungsstrieh i. V. m. Abs. 1 der VO vom 15. September 1971). Die Leiter haben vor allem die Initiativen der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb zu nutzen, um eine verantwortungsvolle Erfüllung der Aufgaben zu fördern. Diesen Erfordernissen wurde in der betriebseigenen Verkaufseinrichtung ungenügend Rechnung getragen. Der Lagerplatz war lückenhaft umzäunt und die Toreinfahrt nicht gesichert, so daß die Fahrzeuge jederzeit und unkontrolliert passieren konnten. Weiterhin fehlte es an einer exakten Nachweisführung über die Materialzugänge, -abgänge und Bestände entsprechend den Festlegungen in den §§ 26 ff. der AO über die Rechnungsführung und Statistik in den Betrieben und Kombinaten vom 20. Juni 1975 (GBl.-Sdr. Nr. 800). Die Etagenheizungen und andere Materialpositionen wurden zum Teil nur mengenmäßig erfaßt und zudem auch nicht nach Sortimenten gelagert, sondern dort, wo bei Anlieferung gerade Platz war. Dadurch war keine Übersicht über den tatsächlichen Verbleib der wertvollen Materialien vorhanden. Die im Strafverfahren festgestellten Mißstände hätten bereits bei den Inventuren aufgedeckt werden können, wenn diese ordnungsgemäß durchgeführt worden wären. Es wurden jedoch entgegen § 9 Abs. 6 der Inventurrichtlinie vom 20. Juni 1975 (GBl.-Sdr. Nr. 801) dafür nicht geeignete Mitarbeiter des Lagerbereichs eingesetzt. Es sind sofort Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die den zuverlässigen Schutz der Materialbestände gewährleisten. Die festgestellten Gesetzesverletzungen sind im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen S. und Sp. mit allen leitenden Mitarbeitern des Betriebes auszuwerten. Gegen den verantwortlichen Leiter des Fachgeschäfts ist ein Disziplinarverfahren wegen grober Verletzung seiner Arbeitspflichten durchzuführen. Anmerkung: Die Auswertung des Strafverfahrens und des Protestes im Leitungskollektiv des Betriebes war darauf gerichtet, die notwendigen Veränderungen mit großer Konsequenz durchzuführen. Die Bemühungen um Ordnung, Disziplin und Sicherheit wurden mehr in den Vordergrund der Leitungstätigkeit gerückt. Die verschiedenen erzieherischen Kräfte im Betrieb richteten ihren Einfluß einheitlicher und zielstrebiger darauf, die Unduldsamkeit gegenüber Pflichtvergessenheit am Arbeitsplatz sowie Mängeln bei der Wachsamkeit und Kontrolle zu verstärken. Auswertungen mit allen Leitern, die Verantwortung auf dem Gebiet der betrieblichen Lagerwirtschaft haben, und mit den Mitarbeitern des Fachgeschäfts unterstützten diesen Prozeß. Er wurde wesentlich auch durch eine Sicherheitskonferenz des Betriebes gefördert, die .das Verständnis für die Erfordernisse des Schutzes des sozialistischen Eigentums und der Erfüllung der Versorgungsaufgaben gegenüber der Bevölkerung vertiefte. Mit Unterstützung einer betrieblichen Arbeitsgruppe, die zur Beseitigung der festgestellten straftatbegünstigenden Bedingungen gebildet wurde, sind Maßnahmen festgelegt worden, mit denen auf die Verhütung von materiellen und finanziellen Verlusten in der Lagerwirtschaft besser Einfluß genommen werden kann. In dem Fachgeschäft sind in kurzer Zeit die Voraussetzungen für rechtlich richtiges Arbeiten geschaffen worden. Dazu hat auch die Durchsetzung der disziplinarischen Verantwortlichkeit gegenüber dem Leiter dieses Bereichs beigetragen. Der Leiter des Betriebes konnte im Januar dieses Jahres einschätzen, daß sich unter den Mitarbeitern stärkeres Mitdenken und Handeln bei der Verwaltung und Sicherung des sozialistischen Eigentums entwickelt hat. Das drückt sich insbesondere darin aus, daß seit der Sicherheitskonferenz im Juni 1979 drei Auslieferungslager die Anerkennung als Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit erringen konnten und gegenwärtig weitere fünf Kollektive darum kämpfen. Ihre Verpflichtungen sind konkret und abrechenbar auf die Festigung der äußeren und inneren Sicherheit bei der Durchführung der Prozesse der Lagerwirtschaft gerichtet. RUTH BLOCK, Staatsanwalt beim Staatsanwalt der Stadt Karl-Marx-Stadt;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 136 (NJ DDR 1980, S. 136) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 136 (NJ DDR 1980, S. 136)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde. Die Untersuchungshaft ist eine gesetzlich zulässige und notwendige strafprozessuale Zwangsmaßnahme. Sie dient der Feststellung der Wahrheit in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit herauszuarbeiten. Möglich!:eiten der politisch-operativ effektiven Nutzung der Regelungen des für die Ingangsetzung eines Prüfunnsverfahrens durch die Untersuchunosoroane Staatssicherheit. Die Durchführung eines strafprozessuslen Prüfuncisverfahrar. durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschafts-ordnung und bringt den spezifischen antisozialen Charakter der Verbrechen zum Ausdruck. Die kann im Einzelfall ein unterschiedliches Ausmaß annehmen. Das findet seinen Niederschlag bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland bekannt wurden bekannt werden können. Jeder eingesetzte Mitarbeiter muß seinen konkreten Auftrag bei der Transportdurchführung kennen und diesen unter allen Bedingungen konsequent erfüllen.

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