Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 136

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 136 (NJ DDR 1980, S. 136); 136 Neue Justiz 3/80 Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts § 11 der VO über die ökonomische Materialverwendung und Vorratswirtschaft sowie über die Ordnung in der Lagerwirtschaft vom 15. September 1971 (GBl. II Nr. 69 S. 589). Zur Pflicht der Leiter der Betriebe, die Durchführung und Kontrolle aller Prozesse der Lagerwirtschaft (hier: für den Bevölkerungsbedarf bereitgestellte Baumaterialien) entsprechend den Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Protest des Staatsanwalts der Stadt Karl-Marx-Stadt vom 3. Mai 1979 - 1-61-79. Die in einem Fachgeschäft für Bevölkerungsbedarf des VEB Baustoffversorgung K. durch die Mitarbeiter S. und Sp. begangenen Diebstähle wurden dadurch begünstigt, daß das Materiallager dieses Betriebsteils ungenügend ge-sichert war, der Nachweis über die Materialbewegungen im Lager nicht ordnungsgemäß geführt und keine exakten Bestandskontrollen durchgeführt wurden. Diese Umstände ermöglichten es S. und Sp., im Verlaufe eines Jahres komplette Etagenheizungen und Sanitärkeramik im Gesamtwert von 20 000 M zu entwenden. Der Staatsanwalt der Stadt erhob gemäß § 31 StAG beim Direktor des Betriebes Protest. Aus der Begründung: Der Schutz des sozialistischen Eigentums ist eine grundlegende Pflicht jedes Leiters. Speziell auch in Bereichen, in denen wertintensive Baumaterialien für den Bevölkerungsbedarf verwaltet und in erheblichen Mengen umgeschlagen werden, ist die Durchführung dieser Prozesse straff zu kontrollieren. Diese Verpflichtung, die in § 11 Abs. 1 der VO über die ökonomische Materialverwendung und Vorratswirtschaft sowie über die Ordnung in der Lagerwirtschaft vorn 15. September 1971 (GBl. II Nr. 69 S. 589) festgelegt ist, wird durch § 2 Abs. 1 der AO über die Erhöhung von Ordnung und Disziplin zur Verhütung materieller und finanzieller Verluste vom 14. September 1977 (GBl. I Nr. 29 S. 335) besonders unterstrichen. Die Anstrengungen der Werktätigen zur Erhöhung der Effektivität der Produktion dürfen nicht dadurch negiert werden, daß durch Unordnung und Schlendrian materielle Werte in dunkle Kanäle fließen. In den für die Lagerwirtschaft geltenden Regelungen sind die Erfordernisse des Schutzes der Materialien vor Verlust und unbefugtem Zugriff bestimmt. Dazu gehört, daß die betriebliche Lagerordnung durchgesetzt wird und wirksame Formen der Inventuren entsprechend den Rechtsvorschriften gewährleistet sind (§11 Abs. 2 3. Ord-nungsstrieh i. V. m. Abs. 1 der VO vom 15. September 1971). Die Leiter haben vor allem die Initiativen der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb zu nutzen, um eine verantwortungsvolle Erfüllung der Aufgaben zu fördern. Diesen Erfordernissen wurde in der betriebseigenen Verkaufseinrichtung ungenügend Rechnung getragen. Der Lagerplatz war lückenhaft umzäunt und die Toreinfahrt nicht gesichert, so daß die Fahrzeuge jederzeit und unkontrolliert passieren konnten. Weiterhin fehlte es an einer exakten Nachweisführung über die Materialzugänge, -abgänge und Bestände entsprechend den Festlegungen in den §§ 26 ff. der AO über die Rechnungsführung und Statistik in den Betrieben und Kombinaten vom 20. Juni 1975 (GBl.-Sdr. Nr. 800). Die Etagenheizungen und andere Materialpositionen wurden zum Teil nur mengenmäßig erfaßt und zudem auch nicht nach Sortimenten gelagert, sondern dort, wo bei Anlieferung gerade Platz war. Dadurch war keine Übersicht über den tatsächlichen Verbleib der wertvollen Materialien vorhanden. Die im Strafverfahren festgestellten Mißstände hätten bereits bei den Inventuren aufgedeckt werden können, wenn diese ordnungsgemäß durchgeführt worden wären. Es wurden jedoch entgegen § 9 Abs. 6 der Inventurrichtlinie vom 20. Juni 1975 (GBl.-Sdr. Nr. 801) dafür nicht geeignete Mitarbeiter des Lagerbereichs eingesetzt. Es sind sofort Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die den zuverlässigen Schutz der Materialbestände gewährleisten. Die festgestellten Gesetzesverletzungen sind im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen S. und Sp. mit allen leitenden Mitarbeitern des Betriebes auszuwerten. Gegen den verantwortlichen Leiter des Fachgeschäfts ist ein Disziplinarverfahren wegen grober Verletzung seiner Arbeitspflichten durchzuführen. Anmerkung: Die Auswertung des Strafverfahrens und des Protestes im Leitungskollektiv des Betriebes war darauf gerichtet, die notwendigen Veränderungen mit großer Konsequenz durchzuführen. Die Bemühungen um Ordnung, Disziplin und Sicherheit wurden mehr in den Vordergrund der Leitungstätigkeit gerückt. Die verschiedenen erzieherischen Kräfte im Betrieb richteten ihren Einfluß einheitlicher und zielstrebiger darauf, die Unduldsamkeit gegenüber Pflichtvergessenheit am Arbeitsplatz sowie Mängeln bei der Wachsamkeit und Kontrolle zu verstärken. Auswertungen mit allen Leitern, die Verantwortung auf dem Gebiet der betrieblichen Lagerwirtschaft haben, und mit den Mitarbeitern des Fachgeschäfts unterstützten diesen Prozeß. Er wurde wesentlich auch durch eine Sicherheitskonferenz des Betriebes gefördert, die .das Verständnis für die Erfordernisse des Schutzes des sozialistischen Eigentums und der Erfüllung der Versorgungsaufgaben gegenüber der Bevölkerung vertiefte. Mit Unterstützung einer betrieblichen Arbeitsgruppe, die zur Beseitigung der festgestellten straftatbegünstigenden Bedingungen gebildet wurde, sind Maßnahmen festgelegt worden, mit denen auf die Verhütung von materiellen und finanziellen Verlusten in der Lagerwirtschaft besser Einfluß genommen werden kann. In dem Fachgeschäft sind in kurzer Zeit die Voraussetzungen für rechtlich richtiges Arbeiten geschaffen worden. Dazu hat auch die Durchsetzung der disziplinarischen Verantwortlichkeit gegenüber dem Leiter dieses Bereichs beigetragen. Der Leiter des Betriebes konnte im Januar dieses Jahres einschätzen, daß sich unter den Mitarbeitern stärkeres Mitdenken und Handeln bei der Verwaltung und Sicherung des sozialistischen Eigentums entwickelt hat. Das drückt sich insbesondere darin aus, daß seit der Sicherheitskonferenz im Juni 1979 drei Auslieferungslager die Anerkennung als Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit erringen konnten und gegenwärtig weitere fünf Kollektive darum kämpfen. Ihre Verpflichtungen sind konkret und abrechenbar auf die Festigung der äußeren und inneren Sicherheit bei der Durchführung der Prozesse der Lagerwirtschaft gerichtet. RUTH BLOCK, Staatsanwalt beim Staatsanwalt der Stadt Karl-Marx-Stadt;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 136 (NJ DDR 1980, S. 136) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 136 (NJ DDR 1980, S. 136)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Kontrolle. Die Kontrolltätigkeit ist insgesamt konsequenter auf die von den Diensteinheiten zu lösenden Schwerpunktaufgaben zu konzentrieren. Dabei geht es vor allem darum; Die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Kontrollen der aufsichtsführenden Staatsanwälte haben zu der Entscheidung geführt, die Verpflegungsnorm für Verhaftete und Strafgefangene nicht mehr an die Grundsätze der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammenwirkten, handelt es sich in der Regel um solche Personen, die bereits längere Zeit unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und einer Vielzahl weiterer Organisationen, Einrichtungen und Kräfte zusammen und nutzen deren Potenzen für die Aufklärung der inneren Lage der DDR.

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