Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 130

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 130 (NJ DDR 1980, S. 130); 130 Neue Justiz 3/80 Berichte Strafrechtlicher Schutz des Kindes und Vorbeugung von Frühdelinquenz Dr. ELFI KOSEWÄHR, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Vom 6. bis 9. November 1979 fand in Potsdam (Cecilienhof) das II. Internationale Symposium der AIDP* für junge Strafrechtswissenschaftler statt. Die Idee, junge Strafrechtswissenschaftler und Kriminologen im internationalen Rahmen zusammenzuführen, um ihnen so unmittelbaren Meinungsstreit und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen, wurde erstmals 1977 in Warna (VR Bulgarien) verwirklicht. Der Erfolg veran-laßte den Direktionsrat der AIDP zu dem Beschluß, solche Veranstaltungen im Abstand von jeweils zwei Jahren fortzusetzen. Für 1979 hatte die DDR-Landesgruppe die inhaltliche und organisatorische Verantwortung für das Gelingen eines solchen Treffens übernommen. In seinem Gegenstand wandte sich das Symposium dem Schutz des Kindes durch das Strafrecht und der Vorbeugung der frühen Delinquenz'zu. Es griff damit ausdrücklich und in spezifischer Weise die UN-Deklaration zum Jahr des Kindes 1979 auf. Schirmherr des Symposiums war das Mitglied des Zen-. tralkomitees der SED und Generalstaatsanwalt der DDR, Dr. Dr. h. c. Josef Streit. Er begrüßte unter den Anwesenden den langjährigen Präsidenten und nunmehrigen Ehrenpräsidenten der AIDP, Prof. Pierre Bouzat (Frankreich), Delegationen aus 13 Ländern darunter aus Bulgarien, der BRD, Finnland, Frankreich, Schweden, der Sowjetunion, Spanien und der CSSR sowie die Delegation und die zahlreichen Gäste aus der DDR. In seiner vielbeachteten Ansprache betonte Streit das humanistische Anliegen der in der UN-Deklaration über die Rechte des Kindes enthaltenen Grundsätze sowie die Tatsache, daß die DDR deren Durchsetzung voll verwirklicht und auch für alle anderen Länder unterstützt. Er wies darauf hin, daß das Strafrecht hierbei zwar eine wichtige und notwendige Rolle spielt, jedoch weder das einzige noch das hauptsächliche Mittel ist, um die Rechte des Kindes durchzusetzen. Streit bewies, daß der tatsächliche Einsatz des Strafrechts um so geringer, aber auch um so wirksamer sein kann, je umfassender die in der Deklaration der Rechte des Kindes enthaltenen Grundsätze zum Gegenstand der staatlichen Politik gemacht werden. Dabei konnte er auf die Erfolge hinweisen, die sich aus sozialistischen Lebensverhältnissen, aus der sozialistischen Erziehungs- und Bildungspolitik ergeben, wie z. B. die Tatsache, daß in der DDR Straftaten, die sich gegen die Interessen der Kinder und der Familie richten, ebenso wie delinquentes Verhalten von Kindern keinen großen Raum einnehmen, obwohl die Verhütung von Fehlentwicklungen und ihre Behandlung auch bei uns noch mannigfaltige Probleme aufwirft. In diesem Zusammenhang lenkte Streit die Aufmerksamkeit auf die schroffen Widersprüche zwischen den Forderungen der Vereinten Nationen und den wirklichen Lebensverhältnissen zahlloser Kinder unter der Herrschaft des Imperialismus. Prof. Pierre Bouzat sprach in seiner Begrüßung nachdrücklich den Dank für die Initiative der DDR-Landes-gruppe aus, würdigte die Bildungs- und Sozialpolitik der Regierung der DDR, speziell für die junge Generation, und hob die demokratische, antiimperialistische Zielstellung des Symposiums hervor. Er unterstrich, daß das Anliegen, aktuelle Probleme von internationaler Bedeutung aufzugreifen und zu erörtern, dem Statut der AIDP entspricht und damit in der Tradition ihres bisherigen Wirkens steht. Der Vorsitzende der DDR-Landesgruppe der AIDP, Prof. Dr. sc. Ulrich D ä h n , Prorektor für Forschung der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, eröffnete die Beratungen mit einer Einführung in das Thema des Symposiums. Er ging davon aus, daß Rechtsverwirklichung sich stets in direkter Abhängigkeit von den sozialen Verhältnissen vollzieht. In der sozialistischen Gesellschaft, deren ökonomische, politische und moralische Interessen die gesunde körperliche, geistige, moralische, seelische und soziale Entwicklung der Kinder mitednschlie-ßen, fallen deshalb auch die nationalen rechtlichen Regelungen zur Förderung und zum Schutz des Kindes auf fruchtbaren Boden. Dähn wies nach, daß dort, wo diese Übereinstimmung nicht gegeben ist so in kapitalistischen Staaten , auch rechtliche Regelungen an der prinzipiellen Situation des Kindes nichts zu ändern vermögen. Obwohl „Kinderarbeit“ in den entwickelten kapitalistischen Industrieläridem rechtlich verboten ist, sind nach Mitteilung des Internationalen Arbeitsamtes in Genf derzeitig dort mindestens 1 Million Kinder und in der gesamten nichtsozialistischen Welt sogar 52 Millionen Kinder zur Arbeit gezwungen. Diese Grundaussage bestätigte sich dann auch im Verlauf der Veranstaltung immer wieder in den Berichten und Diskussionsbeiträgen aus sozialistischen und kapitalistischen Ländern. Auf dem Symposium wurden zunächst Fragen des strafrechtlichen Schutzes von Kindern und seine nationale normative Ausgestaltung behandelt. Daran schlossen sich jene Berichterstatter an, die sich eingehender den Problemen der Vorbeugung von Kinder-Delinquenz widmeten. In einem dritten Komplex wurden spezielle Beiträge vorgestellt, die sich mit Forschungsergebnissen der DDR auf dem Gebiet der Straftaten gegen Kinder und der Vorbeugung früher Delinquenz beschäftigten. Dieser Tagesordnungspunkt wurde interdisziplinär ausgestaltet; hier kamen auch Vertreter der Pädagogik, der forensischen Psychologie und des Jugendverbandes zu Wort. Anlage und Inhalt der Referate machten deutlich, daß der strikten Durchsetzung der dem Strafrecht vorgelagerten Rechtsnormen zur Vorbeugung von Straftaten gegen Kinder erstrangige Bedeutung zukommt. Allerdings war auch nicht zu übersehen, daß in den bürgerlichen Staaten das Mißverhältnis zwischen gesetzlichen Forderungen und sozialen Möglichkeiten zur Umsetzung nicht aufhebbar ist, so daß sich selbst bei vorhandener Ähnlichkeit des positiven Rechts erhebliche Unterschiede in der gesellschaftlichen Verwurzelung und Durchsetzbarkeit zeigten. Großes Gewicht wurde den Aufgaben zur vorbeugenden, unterstützenden und korrigierenden Einflußnahme von Staat und Gesellschaft auf die Realisierung elterlicher Fürsorge- und Erziehungspflichten unter Beachtung der verfassungsmäßig garantierten Rechte und Pflichten der Eltern zugesprochen. In diesem Zusammenhang deutete sich an, daß der Prozeß der Emanzipation der Frau, insbesondere hinsichtlich der eigenen Entscheidung über die Schwangerschaft, ihre Verhütung oder Unterbrechung, wie sie in der DDR und anderen sozialistischen Ländern legal möglich ist, auch auf die Zurückdrängung solcher Erscheinungen wie Kindesmißhandlungen u. a. nicht ohne Einfluß zu sein scheint Die im Länderbericht der DDR vorgestellten Trends zur statistischen Abnahme dieser Delikte stimmen mit dem Beginn der Entwicklung dieser Möglichkeiten überein. Die Diskussion auf dem Symposium wandte sich verschiedenen Streitpunkten zu. Sie ergaben sich sowohl aus den unterschiedlichen Rechtsnormen, aus den vielfältigen Möglichkeiten und sehr differenzierten Voraussetzungen der Prophylaxe sowie aus unterschiedlichen strafrechtstheoretischen Anschauungen. Die sachliche Atmosphäre der Beratungen und das Bemühen aller Beteiligten um Verständigung widerspiegelten das humanistische Anliegen des Symposiums. Die Teilnehmer waren sich darin einig, daß es auch nach Abschluß des Jahres des Kindes darum gehen muß, in allen Ländern die Rechte des Kindes mit Mitteln des Strafrechts und der Strafrechtswissenschaft durchzusetzen. * Die Association Internationale de Droit Pönale Internationale Strafrechtsvereinigung wurde 1924 gegründet und erfaßte zunächst nur Mitglieder aus Frankreich, Belgien und Italien. Nach dem zweiten Weltkrieg entwickelte sich daraus eine universelle Vereinigung. In mehrjährigen Abständen führt die AEDP Kongresse durch. Sie wird von einem Direktionsrat geleitet. Die DDR ist seit 1977 Mitglied der Vereinigung, und der Vorsitzende der Landesgruppe der DDR ist Mitglied des Direktionsrates.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 130 (NJ DDR 1980, S. 130) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 130 (NJ DDR 1980, S. 130)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer? und der operativen Personenkontrolle sowie den in diesem Zusammenhang gestellten Aufgaben konnte ich nur einige wesentliche Seiten der weiteren notwendigen Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit. Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Unter-s traf tans lal ltm fes Staatssicherheit weise ich an: Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Arbeit mit durchzusetzen. Technische Mittel können die nicht ersetzen! Sie können, sinnvoll kombiniert mit ihr, die Arbeit wirksamer machen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X