Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 128

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 128 (NJ DDR 1980, S. 128); 128 Neue Justiz 3/80 Strafverfahren gegen Jugendliche gehören die stärkere Förderung der unmittelbaren Mitwirkung Jugendlicher als Vertreter der Kollektive und der Übernahme von Bürgschaften durch Jugendkollektive. Bei einigen Kreisgerichten könnten, nachdem vom Staatsanwalt bzw. vom Untersuchungsorgan im Ermittlungsverfahren die Mitwirkung dieser gesellschaftlichen Kräfte vorbereitet worden war, Fortschritte erreicht werden: In Abstimmung mit den Leitern bzw. Lehrern der jeweiligen Schule oder Ausbildungsstätte wirkten verstärkt Vertreter aus Schüler- und Lehrlingskollektiven, vorwiegend Mitglieder der-FDJ-Leitungen, als Kollektivvertreter und auch als gesellschaftliche Ankläger an Verfahren aktiv mit Die Übertragung solcher Verantwortung auf Jugendliche förderte nachhaltig den Prozeß der Erziehung und Selbsterziehung zu hohem sozialistischen Rechtsbewußtsein. Verfahrensauswertungen und Aussprachen mit Jugendkollektiven planmäßig stärker nutzen Die Auswertung von Verfahren in den Kollektiven, zu denen die am Verfahren beteiligten Jugendlichen gehören, ist jene Form der Rechtspropaganda, die für die Juristen in den Rechtspflegeorganen besonders wichtig und effektiv ist Ausgehend von Feststellungen in Verfahren werden hier konkrete Schlußfolgerungen zur Überwindung von ‘ Ursachen für Rechtsverletzungen oder Rechtsstreitigkeiten im jeweiligen Kollektiv beraten und ggf. Maßnahmen dazu eingeleitet. Breiter genutzt werden sollte künftig die Möglichkeit der Verfahrensauswertung auf den Gebieten des Zivil-, Ar-beits- und Neuererrechts. Die Untersuchungen zeigten, daß in mehreren Verfahren, in denen Verhaltensweisen junger Bürger sichtbar wurden, die den Normen des Zusammenlebens in der sozialistischen Gesellschaft zuwiderliefen, Verfahrensauswertungen möglich und angebracht gewesen wären. Damit- hätte die sozialistische Persönlichkeitsentwicklung dieser Bürger wirksam unterstützt werden können. Natürlich muß auch dabei sehr sorgsam vorgegangen und verantwortungsbewußt geprüft werden, welcher Weg zur Auswertung geeignet ist (nicht immer ist die breite Behandlung der Fragen dieser Rechtsgebiete in den Kollektiven der Beteiligten zweckmäßig u. a. m.). Es geht jedoch nicht nur um die Verfahrensauswertung in den Kollektiven eines Beteiligten. Auch in anderen Jugendkollektiven findet die unmittelbar aus dem Leben gegriffene Problematik lehrreicher Verfahren sofort das Interesse der Zuhörer. Sie regen die klärende Diskussion über solche grundsätzlichen Fragen an wie die Einstellung zum sozialistischen Recht, die Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit, die Einheit von Rechten und Pflichten und die Verantwortung des Jugendlichen in unserem Staat. Besondere Aufmerksamkeit fand im Bezirk die Rechtserziehung in Lehrlingswohnheimen. Im Zusammenwirken mit zuständigen Staatsorganen, Betrieben und Leitern wurden in Wohnheimen Verfahrensauswertungen, Jugendforen, Rundtischgespräche und Aussprachen organisiert. Damit wurde die Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in diesen Heimen, u. a. um die Heimordnungen exakt zu verwirklichen, unterstützt. Es hat sich bewährt, hier planmäßig vorzugehen, damit sich bestimmte negative Verhaltensweisen erst gar nicht herausbilden können. Zu diesem Zweck organisierte z. B. das Kreisgericht Stralsund in den letzten Jahren in Lehrlingswohnheimen des Landkreises jeweils zu Beginn des Lehrjahrs, wenn neue Lehrlinge aufgenommen wurden, regelmäßige rechtspropagandistische Veranstaltungen mit ihnen und trug damit nachweislich zur Herausbildung einer kameradschaftlichen Atmosphäre und zur Einhaltung der Gesetzlichkeit bei. Lektionen und andere Lehrveranstaltungen zu Fragen des Rechts sind vornehmlich dort angebracht, wo es auch um die Vermittlung konkreter Rechtskenntnisse geht, z. B. bei der Schulung von FDJ-Funktionären oder Mitgliedern von Ordnungsgruppen, bei der Qualifizierung junger Leiter oder auch in „Eheschulen“. Im Kreis Wolgast werden gemäß einer Vereinbarung mit der Kreisleitung der FDJ die rechtlichen Schulungen Von FDJ-Funktionären, die dort quartalsweise stattfinden, mit aktuellen Informationen über Probleme des 'sozialistischen Rechts, der Rechtsverwirklichung und der Jugendkriminalität im Territorium verbunden. Wenn auch Lektionen und ähnlich Veranstaltungen für bestimmte Teilnehmer und Themen zweckmäßig und notwendig sind, so zeigen die Erfahrungen doch, daß das gewachsene Interesse der Jugendlichen am sozialistischen Recht nicht in erster Linie in solcher Weise befriedigt werden kann. Die Jugendlichen haben viele Lehrveranstaltungen und seit zwei Jahren an der Berufsschule das Fach „Sozialistisches Recht“. Sie möchten bei rechtspropagandistischen Veranstaltungen als Diskussionspartner ungezwungen ihre Fragen stellen, die die verschiedensten Rechtsgebiete betreffen. So haben sich als wirksame Methode der Rechtspropaganda besonders Foren und Rundtischgespräche sowie Aussprachen mit Jugendkollektiven erwiesen, die thematisch nicht zu eng begrenzt waren. Aussprachen mit Jugendkollektiven nehmen jedoch noch nicht den ihnen gebührenden Platz ein. Günstige Voraussetzungen für solche Aussprachen schufen sich Richter oder Notare durch feste Beziehungen zu einzelnen Jugendkollektiven in Schwerpunktbetrieben, so z. B. im VEB Volkswerft Stralsund, im VEB Energiekombinat Stralsund und im VEB Jugendmode Wolgast. Das rechtspropagandistische Wirken konnte hier eng verbunden werden mit der Unterstützung dieser Kollektive bei der Herausbildung sozialistischer Verhaltensweisen und eines Klimas, in dem die Einhaltung des sozialistischen Rechts für jeden zur Gewohnheit wird. Das Erleben einer solchen Atmosphäre im Kollektiv, in dem sich die Jugendlichen in ihrer täglichen Arbeit als sozialistische Staatsbürger bewähren und aktiv an der Leitung mitwirken, fördert nachhaltig die Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins. Viele dieser Jugendkollektive wurden bereits mehrfach als „Kollektiv der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit“ anerkannt. Bei solchen Verbindungen zu Jugendkollektiven wie auch bei Foren, Rundtischgesprächen und Aussprachen müssen die Rechtspropagandisten auf Grund ihrer Kenntnis der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtstheorie und ihrer Erfahrungen aus der Rechtspflege den Jugendlichen mit überzeugenden Argumenten und in offensiver Auseinandersetzung mit Propagandathesen des Klassengegners zum sozialistischen Recht Rede und Antwort stehen und ihnen zur Verwirklichung des sozialistischen Rechts Anleitung und Hilfe geben. Die Bereitschaft und Fähigkeit der Rechtspropagandisten, in solcher Art zu wirken, sollte stärker gefördert werden. Das liegt auch im Interesse der Richter und Notare, weil diese Veranstaltungen und Verbindungen für sie selbst nützlich sind. Sie lernen die Fragen genauer kennen, die die Jugendlichen zum sozialistischen Recht bewegen, sammeln Erfahrungen zum Stand des Rechtsbewußtseins der Jugendlichen und vertiefen damit die Grundlagen für eine planmäßige Rechtspropaganda. Schöffen und Mitglieder der Schiedskommissionen stärker in die Rechtserziehung der Jugend einbeziehen Auch im Bezirk Rostock haben Schöffen und Mitglieder von Schiedskommissionen einen großen Anteil an der Rechtserziehung der Jugend. Das gilt insbesondere für die erzieherisch wirksame Gestaltung der gerichtlichen Verfahren bzw. der Beratungen der Schiedskommissionen. Die Schiedskommissionen widmen in der Regel der erziehe-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 128 (NJ DDR 1980, S. 128) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 128 (NJ DDR 1980, S. 128)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organ isierung politischer in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen.

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