Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 127

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 127 (NJ DDR 1980, S. 127); Neue Justiz 3/80 127 Rechtspropaganda und Rechtserziehung Beitrag der Gerichte und Staatlichen Notariate zur Rechtserziehung der Jugend Dt. KARL-HEINZ CHRISTOPH, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz INGE KERSTEN, Direktor des Bezirksgerichts Rostock Im 2. Halbjahr 1979 berichtete der Direktor des Bezirksgerichts Rostock vor der Leitung des Ministeriums der Justiz über die Unterstützung der Rechtserziehung der Jugend und das rechtspropagandistische Wirken vor Jugendlichen durch Gerichte und Staatliche Notariate im Bezirk. Einige Ergebnisse dieser Beratung, an der auch Vertreter der Bezirksleitung der SED, des Rates des Bezirks, der Bezirksleitung der FDJ und anderer Institutionen aus dem Bezirk teilnahmen, werden im folgenden dargelegt.* Die Untersuchungen im Bezirk Rostock1 zeigten, daß sich Richter und Notare der Rechtserziehung der Jugend mit großer Einsatzbereitschaft widmen. Viele erfolgreiche rechtspropagandistische Veranstaltungen und andere Aktivitäten weisen das nach. Gleichzeitig wurde jedoch auch deutlich, daß es eine Reihe von Problemen, aber auch noch Reserven gibt und daß neue Anforderungen an die Leitungstätigkeit und an das Zusammenwirken mit den örtlichen Staatsorganen und den gesellschaftlichen Kräften herangereift sind. Rechtserziehung der Jugend eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe Die Erziehung der Jugend zu hohem sozialistischem Rechtsbewußtsein ist ebenso wie ihre moralisch-ethische Erziehung Bestandteil des komplexen Bildungs- und Erziehungsprozesses, der kommunistischen Erziehung. Alle gesellschaftlichen Kräfte haben an diesem einheitlichen Prozeß zur Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten mitzuwirken. Während die Eltern, Leiter, Lehrer und Erzieher eine alle Seiten dieses Prozesses, also auch die Rechtserziehung voll umfassende Verantwortung tragen, unterstützen die Gerichte und Staatlichen Notariate mit ihren spezifischen Mitteln die Herausbildung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Jugend. In der Praxis haben sich dabei drei Richtungen herausgebildet: die Rechtserziehung in der täglichen Arbeit, insbesondere ausgehend von gerichtlichen Verfahren, die Rechtserziehung in Form von rechtspropagandistischen Veranstaltungen mit Jugendlichen, die zielgerichtete Unterstützung der Leiter, Lehrer und Erzieher, die für die kommunistische Erziehung und damit auch für die Rechtserziehung der Jugend verantwortlich sind. Die Gerichte und Notariate haben ihren Beitrag zur Rechtserziehung der Jugend in den einheitlichen Bildungsund Erziehungsprozeß'einzuordnen und seinen Zielen unterzuordnen. Die höchste Wirksamkeit wird dort erreicht, wo die Richter und Notare die konkreten Aufgaben, Probleme und Zielstellungen der Jugendpolitik im Territorium genau kennen, ihre Aktivitäten mit denen der örtlichen Staatsorgane, der FDJ und anderen gesellschaftlichen Kräften koordinieren und sich auf solche inhaltlichen Fragen konzentrieren, bei deren Behandlung sie unmittelbar aus den Erfahrungen ihrer täglichen Arbeit in der Rechtspflege schöpfen können. Auf das planmäßige Zusammenwirken wurden die örtlichen Staatsorgane und die Organe der Rechtspflege im Bezirk Rostock erneut durch den Beschluß des Rates des Bezirks vom 7. November 1975 über die Aufgaben zur Rechtserziehung der Jugend orientiert.2 Geleitet von den Parteibeschlüssen3 erhöhten sich auf der Grundlage des Ratsbeschlusses Umfang, Qualität und Wirksamkeit der Rechtserziehung der Jugend im Bezirk und auch der Beitrag der Organe der Rechtspflege Wichtige Anregungen für die Rechtspropaganda und Hinweise darauf, welche Fragen zum Recht die Jugendlichen bewegen, erhielten viele Kreisgerichte durch ihre Mitarbeit in den Arbeitsgruppen Rechtserziehung bei den Kreisleitungen der FDJ. Daraus ergaben sich auch Anknüpfungspunkte für eine offensive Argumentation mit dem sozialistischen Recht im ideologischen Klassenkampf. Die erzieherische Wirksamkeit gerichtlicher Verfahren voll ausschöpfen Ein bedeutendes Anliegen ist es, gerichtliche Verfahren zielstrebig für die Rechtserziehung der Jugend zu nutzen. Bei geeigneten Verfahren, an denen Jugendliche nicht unmittelbar beteiligt waren, bewährte sich die organisierte Teilnahme Jugendlicher an Verhandlungen innerhalb oder auch außerhalb des Gerichts, z. B. in Betrieben. Voraussetzung dafür ist, daß die Verfahren sorgfältig ausgewählt, die Jugendlichen gewissenhaft auf die Teilnahme vorbereitet und die speziellen Bedingungen für Verhandlungen von Jugendlichen in geeigneten Altersgruppen berücksichtigt werden. Solche Verhandlungen hinterließen z. B. bei Jugendweiheteilnehmern für den weiteren Erziehungsprozeß wertvolle Eindrücke. Es kann jedoch nicht unser Ziel sein, zu erreichen, daß jede Jugendweiheklasse an einer Gerichtsverhandlung teilnimmt. Es sollten in erster Linie die vielfältigen anderen Möglichkeiten zur Rechtserziehung im Rahmen der Jugendstunden umfassender genutzt werden. Gute Erfahrungen wurden gemacht, wenn FDJ-Funk-tionäre zu solchen Verhandlungen eingeladen wurden, deren Auswertung im Jugendverband wichtig war. Die richtige Auswahl' der Verfahren und die gezielte Einladung von Funktionären erhöhte ihr Interesse an Rechtsfragen. Ausnahmsweise wurden auch Verhandlungen gegen jugendliche Täter vor erweiterter Öffentlichkeit durchgeführt, wenn die Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen das gestattete und ein besonderes gesellschaftliches Interesse, insbesondere zur Erhöhung der erzieherischen Wirkung, vorlag und dieses Ergebnis nicht mit anderen Methoden erreicht werden konnte. In Wolgast wurden z. B. zu einer Verhandlung gegen zwei jugendliche Täter, die Mitglieder einer Ordnungsgruppe der FDJ an der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Gewalttätigkeiten gehindert haben, FDJ-Funktionäre eingeladen, denen auch mit der anschließenden Auswertung der Verhandlung Wissen vermittelt und Unterstützung für die Erfüllung ihrer Aufgaben gegeben werden konnte. Bedeutende, für die Rechtserziehung noch zu wenig genutzte Potenzen besitzen auch bestimmte Arbeits- und Zi-vilrechtsverfahren. Natürlich muß man auch hier sehr genau unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten abwägen, welche Verhandlungen sich eignen, wie die Jugendlichen auf die Teilnahme vorzubereiten sind und mit welcher Zielstellung die nachfolgende Auswertung durchzuführen ist Zur Ausschöpfung der erzieherischen Wirksamkeit der;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit -der verantt jg.r.t,Uihnn Arwjnhfii ijteT ijj streb -dor Porson-selbst ontterer unbeteüigt-er Personen gefährden könnterechtzeitig erkannt und verhindert werden. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme bildet generell dfs Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei verstärkt zur Anwendung zu bringen. Die Durchführung von Aktionen gegen Gruppen deren Mitglieder erfordert eins exakte Vorbereitung durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung während der Durchführung der OPK. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und auf diese Weise die politisch-operative Zielstellung auch ohne öffentlichkeitswirksames Tätigwerden, Staatssicherheit erreicht werden sollte.

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