Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 126

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 126 (NJ DDR 1980, S. 126); 126 Neue Justiz 3/80 ung ambulant durchgeführt werden kann, sofern sie sich nicht ohnehin erübrigt. Grundlage der Entlassung bildet das Ergebnis der Abschlußuntersuchung des Patienten (BIV1 und 2 RKO). Hierüber erhält der Patient eine Information, wobei ihm Empfehlungen für sein weiteres Verhalten zu geben sind. Soweit erforderlich, ist der Patient an einen weiterbehandelnden Arzt zu überweisen, dem die für die weitere Betreuung notwendigen Unterlagen zu übersenden sind. Dazu gehören insbesondere auch Vorschläge für die Nach- bzw. Weiterbehandlung des Patienten. Um keine Lücke in der Betreuung eines Patienten zuzulassen, legt B IV 4 RKO fest, daß der weiterbehandelnde Arzt u. U. sofort über die Fortführung der Behandlung informiert wird. Eine Entlassung des Patienten aus anderen als medizinischen Gründen ist nur im Ausnahmefall zulässig: wenn der Patient in grober Weise gegen die Ordnung in der Einrichtung und damit gegen elementare Forderungen des § 289 AGB nach verantwortungsbewußter Einstellung zur eigenen Gesundheit verstößt (BIV 6 RKO). Nur sehr schwerwiegende Verstöße rechtfertigen eine solche Maßnahme. Dabei ist der Gesundheitszustand des Patienten gebührend zu berücksichtigen. Wird eine Entlassung aus' derartigen Gründen unausweichlich, so sind dennoch alle erforderlichen Maßnahmen für eine ordnungsgemäße weitere medizinische Betreuung des Patienten zu sichern. Der Patient kann gemäß B IV 6 RKO gegen eine Entlassung aus disziplinarischen Gründen beim Ärztlichen Direktor Beschwerde einlegen. Diese hat aufschiebende Wirkung. Der Ärztliche Direktor hat innerhalb von 24 Stunden über die Beschwerde zu entscheiden. Bestätigt er die Entlassung, so hat das Krankenhaus die zuständige Verwaltung der Sozialversicherung zu informieren, weil sich hieraus Konsequenzen für die Zahlung von Krankengeld ergeben können. Zum Rechtsstatus der Krankenhäuser und zum Geltungsbereich der RKO Die RKO regelt in A1 eindeutig den Rechtsstatus der Krankenhäuser: Sie sind ausnahmslos juristische Person und Haushaltsorganisatiqp. Damit ist verbindlich entschieden, daß alle Krankenhäuser im eigenen Namen am Rechtsverkehr teilnehmen. Die RKO gilt für die staatlichen Krankenhäuser und die ihnen angeschlossenen Polikliniken. Ihre Bestimmungen finden aber auch auf die staatlichen selbständigen Polikliniken, Ambulatorien und andere ambulante Gesundheitseinrichtungen sinngemäß Anwendung (§ 1 der AO über die RKO). Dagegen gelten für Gesundheitseinrichtungen, die zum Hoch- und Fachschulwesen und zur Akademie der Wissenschaften gehören, spezielle Regelungen, die auf der Grundlage der Bestimmungen der RKO erlassen werden (§ 3 der AO über die RKO). Die „Grundsätze der medizinischen Betreuung der Patienten“ (Abschn. B RKO) sind jedoch für alle staatlichen Gesundheitseinrichtungen bestimmend. Das ergibt sich unmittelbar aus der Verantwor-. tung des Ministers für Gesundheitswesen für die Festlegung der medizinischen Grundsätze (vgl. § 5 Abs. 2 des Statuts des Ministeriums für Gesundheitswesen vom 25. September 1975 [GBl. I Nr. 40 S.673]). Träger nichtstaatlicher Krankenhäuser berücksichtigen hei der Festlegung der Aufgaben, Leitung und inneren Organisation die prinzipiellen Regelungen der RKO (§ 3 Abs. 2 der AO über die RKO), insbesondere die „Grundsätze der medizinischen Betreuung der Patienten“, die in deren Interesse in allen Gesundheitseinrichtungen zu beachten sind. 1 1 Vgl. G. Becker, „Interdisziplinäre Zusammenarbeit von Juristen und Medizinern“, NJ 1979, Heft 12, S. 549. Der Entwurf der RKO war veröffentlicht in: Humanitas 1979, Nr. 5. 2 Die im GBl.-Sdr. Nr. 1032 veröffentlichte neue Rahmenkrankenhausordnung ist durch eine entsprechende AO vom 14. November 1979 (GBl. I 1980 Nr. 3 S. 29) für alle staatlichen örtlich geleiteten Krankenhäuser einschließlich der ihnen angeschlos-senen ambulanten Einrichtungen sowie für stationäre Gesundheitseinrichtungen, die dem Ministerium für Gesundheitswesen unterstellt sind, ab 1. März 1980 für verbindlich erklärt worden. Die RKO enthält vier Teile: A Allgemeine Aufgaben des Krankenhauses B - Grundsätze für die medizinische Betreuung der Patienten C Gruppierung und Leistungsprofil der Krankenhäuser D - Leitung des Krankenhauses. Die in Teil B festgelegten Grundsätze der RKO, auf die sich der nachstehende Beitrag im wesentlichen konzentriert, gelten gemäß § 2 der AO ln allen staatlichen Gesundheitseinrichtungen der DDR. 3 Vgl. hierzu J. Mandel, „Gedanken zur rechtlichen Gestaltung der medizinischen Betreuungsverhältnisse“, NJ 1973, Heft 3, S. 76; A. Persike, „Persönliche Dienstleistungen“, NJ 1974, Heft 23, S. 706. 4 Die hier und im folgenden verwendete zitierweise steht jeweils für Teil, Abschnitt und Ziffer der RKO. 5 Vgl. H. Hüttner/H.-G. Keune/I. Rothe, „Zum Problem der Arztwahl“, Deutsches Gesundheitswesen 1979, Heft 42, s. 1973. 6 Einzelheiten dazu sind in der AO über die Beurlaubung von Patienten aus stationärer Betreuung vom 25. Oktober 1977 (GBl. I Nr. 34 S. 371) enthalten, auf die B H 11 RKO verweist. Konferenz der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Zum Thema „Die Rolle des sozialistischen Staates und des sozialistischen Rechts bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ findet in der Zeit vom 18. November bis 20. November 1980 eine wissenschaftliche Konferenz der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR statt. Veranstalter ist der Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR. Die Konferenz dient dem Ziel, die theoretischen Erkenntnisse über die Gesetzmäßigkeiten der Staats- und Rechtsentwicklung bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu vertiefen, neu herangereifte Probleme der Vervollkommnung der staatlichen Tätigkeit, der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung und der wirkungsvollsten staatlichen Formen der Anwendung des sozialistischen Rechts herausarbeiten zu helfen. Damit im engsten Zusammenhang hat die Konferenz einen wirksamen Beitrag zur offensiven Entlarvung der antikommunistischen Verleumdungen sowie zur Auseinandersetzung mit bürgerlichen und revisionistischen Entstellungen des sozialistischen Staats- und Rechtswesens zu führen. Die Ergebnisse der Konferenz sollen unter staats- und rechtswissenschaftlichen Aspekten die Theorie über die entwickelte sozialistische Gesellschaft bereichern, für die sozialistische Staats- und Rechtspraxis der DDR Anregungen zur weiteren Vervollkommnung des sozialistischen Staats- und Rechtswesens in Durchsetzung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED geben und Grund- probleme herauskristallisieren, die für die Forschungsarbeit auf staats- und rechtswissenschaftlichem Gebiet in den Jahren 1981 bis 1985 von Bedeutung sind. Die Konferenz wird ferner dazu beitragen, wesentliche theoretischideologische Impulse für die weitere Erhöhung des Niveaus der Aus- und Weiterbildung auf staats- und rechtswissenschaftlichem Gebiet zu geben. Die Konferenz tagt in fünf Arbeitsgruppen zu folgenden Themen: Arbeitsgruppe I Die Rolle des Staates und des Rechts ln der politischen Organisation der DDR und der ständig wirksamere Ausbau der Wechselbeziehungen zwischen den staatlichen Organen und allen anderen Bestandteilen des politischen Systems zur effektiven Lösung der gesellschaftlichen Aufgaben und zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeitsgruppe II Zur weiteren Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der staatlichen Leitung und des sozialistischen Rechts bei der Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik Arbeitsgruppe III Rechte, Freiheiten und Pflichten des Bürgers in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft der DDR Arbeitsgruppe IV Die Rolle des sozialistischen Staates und des sozialistischen Rechts bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft Arbeitsgruppe V Imperialistische Staatsentwicklung und Widersprüche des Kapitalismus Alle die Konferenz betreffenden Anfragen sind zu richten an: Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR, 108 Berlin, Otto-Nuschke-Str. 10/11.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 126 (NJ DDR 1980, S. 126) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 126 (NJ DDR 1980, S. 126)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Einweisung von Inhaftierten in Krankenhäuser Inhaftierte, deren ordnungsgemäße Behandlung in den Krankenrevieren der Abteilung nicht erfolgen kann, sind in Absprache mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beständig vorbeugend zu gewährleisten, sind die notwendigen Festlegungen zu treffen, um zu sichern, daß Wegen staatsfeindlicher Delikte oder schwerer Straftaten der allgemeinen Kriminalität, vor allem gegen die staatliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit sein, sowie Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen.

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