Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 106

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 106 (NJ DDR 1980, S. 106); 106 Neue Justiz 3/80 Die Rolle des völkerrechtlichen Vertrags in der Gegenwart Dozent Dr. sc. PANOS TERZ, Stellvertreter des Direktors des Instituts für internationale Studien der Karl-Marx-Universität Leipzig Im Völkerrecht der friedlichen Koexistenz nimmt der völkerrechtliche Vertrag einen besonderen Platz ein: Der Abschluß von Verträgen und deren Einhaltung durch alle Vertragsstaaten sind ein wichtiger Faktor zur Erhaltung des Weltfriedens und zur Gewährleistung der internationalen Sicherheit. Die politische Bedeutung der strikten Einhaltung geltender Verträge ist deshalb auch immer wieder in offiziellen Dokumenten unterstrichen worden, so z. B. in der Bukarester Deklaration der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrags vom 26. November 1976 und in der Moskauer Deklaration dieser Staaten vom 23. November 1978.1 Völkerrechtliche Verträge sind die Hauptquelle des heutigen Völkerrechts und das hauptsächliche Mittel zur rechtlichen Regelung der Beziehungen zwischen Völkerrechtssubjekten, d. h. Staaten und internationalen zwischenstaatlichen Organisationen. Eines der Ziele des Abschlusses völkerrechtlicher Verträge ist es, im Interesse des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit rechtsverbindlich Rechte und Pflichten der Vertragsstaaten zur weiteren Gestaltung ihrer internationalen Beziehungen zu vereinbaren.2 Die sozialistischen Staaten gehen davon aus, daß multilaterale und bilaterale Verträge zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung der Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz dienen und den Hauptinteressen der Staaten der sozialistischen Gemeinschaft, die auf die Erhaltung des Weltfriedens gerichtet sind, entsprechen.3 In den Beziehungen zwischen sozialistischen Staaten ist der völkerrechtliche Vertrag ein wichtiges Instrument, um auf der Grundlage der Völkerrechtsprinzipien des sozialistischen Internationalismus die Einheit und Geschlossenheit der sozialistischen Staatengemeinschaft zu festigen und die sozialistische ökonomische Integration weiterzuentwickeln. Viele Tausende von Verträgen enthalten die verschiedenartigsten Völkerrechtsnormen. Bis 1973 wurden beim Sekretariat der Vereinten Nationen etwa 15 000 Verträge registriert.4 Allein die DDR schließt jährlich ca. 250 völ- kerrechtliche Verträge ab. Mit den kapitalistischen Teilnehmerstaaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in’ Europa hat sie seit der Unterzeichnung der Schlußakte von Helsinki (1. August 1975) bis zum Ende des Jahres 1979 mehr als 160 Verträge und Abkommen abgeschlossen. Um die allgemeine politische Bedeutung des völkerrechtlichen Vertrags in' unserer Zeit richtig zu erfassen, muß man sich vergegenwärtigen, daß die im Sinne der friedlichen Koexistenz abgeschlossenen Verträge auch ein Mittel der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus sind. Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung, deren Interessen mit dem politisch und ökonomisch unterschiedlich, ja entgegengesetzt determinierten Willen ihrer jeweils herrschenden Klasse identisch sind, koordinieren mittels vertraglicher Vereinbarung den staatlichen Willen und die ihm zugrunde liegenden Klasseninteressen. Das juristische Wesen des völkerrechtlichen Vertrags besteht somit in einer Vereinbarung, die das Resultat der Koordinierung der staatlichen Willen der vertragschließenden Seiten ist.5 Zum Begriff des völkerrechtlichen Vertrags Mit Fragen des völkerrechtlichen Vertrags befaßte sich schon 1946 die UN-Voll Versammlung, als sie zu Art. 102 -der UN-Charta Regeln (regulations) für die Registrierung und Veröffentlichung von Verträgen und internationalen Abkommen6 annahm. Art. 1 dieser Regeln legt fest, daß jeder Vertrag (treaty) und jedes Abkommen (agreement), „gleich welche Form und welche Bezeichnung es hat“, zu registrieren ist. Über die Bedeutung der Begriffe „Verträge“ und „Abkommen“ herrschte noch fast zehn Jahre später keine einheitliche Auffassung. Während z. B. die Regierung Luxemburgs beide Begriffe als Synonyme betrachtete7, trat der damalige Sonderberichterstatter der UN-Völkerreditskom- Fortsetzung von S. 105 15 Vgl. Protokoll der 2. Parteikonferenz der SED, Berlin 1952, S. 492; vgl. Grundriß der SED, a. a. O:, S. 277 f. 16 Vgl. die Musterstatuten der LPGs Typ I, n und HI vom 19. Dezember 1952 (GBl. Nr. 181 S. 1375) sowie die Musterbetriebsordnung für LPGs vom 19. Dezember 1952 (GBl. Nr. 181 S. 1389). 17 Vgl. Statut der volkseigenen Güter (VEG) vom 2. September 1953 (ZB1. S. 428). 18 Vgl. dazu neben den Regelungen Im Musterstatut und der Musterbetriebsordnung sowie dem darauf basierenden Statut bzw. der Betriebsordnung der jeweiligen LPG beispielhaft: AO über die steuerlichen Vergünstigungen für LPG und deren Mitglieder vom 5. August 1952 (GBl. Nr. 108 S. 714) 1. V. m. den Anweisungen über die Besteuerung der Mitglieder der LPG vom 25. Februar 1954 (ZB1. S. 85) und vom 13. August 1954 (ZB1. S. 414) und der AO über die Verlängerung der steuerlichen Vergünstigungen der LPG und ihrer Mitglieder vom 29. Januar 1959 (GBl. I Nr. 8 S. 112); Beschluß über die Sozialversicherung für Mitglieder der LPG vom 29. Dezember 1952 (GBL 1953 Nr. 1 S. 9) 1. V. m. der VO über die Sozialpflichtversicherung für Mitglieder Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften vom 20. Januar 1955 (GBl. I Nr. 10 S. 96) und der 1. DB dazu vom 11. Juni 1955 (GBl. I Nr. 51 S. 435); AO über den Erlaß der Bodenreform-Übernahmebeiträge für Mitglieder der LPG vom 5. August 1952 (GBl. Nr. 108 S. 714); Gesetz über die Entschuldung der Klein- und Mittelbauern beim Eintritt ln LPGs vom 17. Februar 1954 (GBl. Nr. 23 S. 224) 1. V. m. den dazu erlassenen DBS. 19 Vgl. die Musterstatuten für LPGs Typ I, n und III vom 9. April 1959 (GBl. I Nr. 26 S. 333). 20 Vgl. Beschluß der Volkskammer der DDR zur Regierungserklärung über die Entwicklung der LPGs vom 25. April 1960 (GBl. I Nr. 26 S. 255); vgl. Grundriß der SED, a. a. O., S. 400 fl. 21 Vgl. dazu: - Musterstatut für die zwischengenossenschaftliche Bauorganisation der LPG LPG-Bauorganisatlon - vom 2. August 1962 (GBl. II Nr. 61 S. 531) ; Musterstatut für Meliorationsgenossenschaften als zwischengenossenschaftliche Einrichtungen vom 19. Dezember 1962 (GBl. II 1963 Nr. 2 S. 9) ; - Musterstatut für Gemeinschaftseinrichtungen der Zweige der tierischen Produktion vom 14. Mal 1964 (GBl. m Nr. 31 S. 324); Musterstatut für zwischengenossenschaftliche Einrichtungen Waldwirtschaft vom 6. Juli 1966 (GBl. n Nr. 78 s. 487). 22 Vgl. im vorliegenden zeitlichen Zusammenhang den Beschluß des Ministerrates über die Grundsätze für die Anwendung staatlicher Förderungsmaßnahmen zur Erhöhung der Produktion und Festigung der Produktionsgrundlagen ln den LPGs Im Jahre 1964 vom 20. Dezember 1963 (GBl. n 1964 Nr. 2 S. 5). 23 Vgl. Musterstatut für kooperative Einrichtungen der LPGs, VEGs, GPGs sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels vom 1. November 1972 (GBl. II Nr. 68 S. 782). 24 Vgl. Musterstatuten der LPGs Pflanzenproduktion und Tierproduktion vom 28. Juli 1977 (GBl.-Sdr. Nr. 937) sowie Musterbetriebsordnungen der LPGs Pflanzenproduktion und Tierproduktion vom 28. Juli 1977 (GBl.-Sdr. 937). Vgl. hierzu auch: K. Buß/G. Puls/R. Trautmann, „Weiterentwicklung des LPG-Rechts (Zu den Entwürfen der Musterstatuten der LPG Pflanzenproduktion und der LPG Tierproduktion)“, NJ 1977, Heft 5, S. 129 fl.; E. Krauß, „Zu den Musterstatuten und Musterbetriebsordnungen der LPG Pflanzenproduktion und LPG Tierproduktion“, NJ 1978, Heft 1, S. 17 fl. 25 Vgl. M. Müller, „Wie bewähren sich die Musterstatuten in unserer sozialistischen Landwirtschaft?“, Einheit 1980, Heft 1, S. 39 fl. 26 Vgl. E. Honecker, Aus dem Bericht des Politbüros an die 11. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1979, S. 53 fl.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 106 (NJ DDR 1980, S. 106) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 106 (NJ DDR 1980, S. 106)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Befragungen und Vernehmungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Vernehmungstaktik, zusammengeführt und genutzt. Die enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Hauptabteilung mit dem Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben bei der Bekämpfung des Feindes. Die Funktionen und die Spezifik der verschiedenen Arten der inoffiziellen Mitarbeiter Geheime Verschlußsache Staatssicherheit.

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