Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 105

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 105 (NJ DDR 1980, S. 105); Neue Justiz 3/80 105 lungsbedingungen wurden die bei der zwischengenossenschaftlichen Kooperation gewonnenen Erfahrungen unter Berücksichtigung der Beteiligung von volkseigenen Gütern an der Kooperation sowie unter Auswertung entsprechender rechtlicher Regelungen der Sowjetunion und anderer sozialistischer Staaten verallgemeinert und in einem neuen Musterstatut für kooperative Einrichtungen23 zusammengefaßt In diesem Musterstatut wurden auch die für einzelne landwirtschaftliche Erzeugnisse auf der Basis der gesamten Kooperationskette entstandenen Kooperationsverbände berücksichtigt und in den Grundzügen rechtlich geregelt. Die als mehrjährige Übergangsform zu den LPGs bzw. VEGs Pflanzenproduktion gebildeten kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP), die schrittweise die gesamte Pflanzenproduktion der LPGs und VEGs der DDR erfaßten, arbeiteten demgegenüber auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen der kooperierenden LPGs und VEGs. Die umfassende Neuregelung erfolgte mit der Inkraftsetzung eines Musterstatuts und einer Musterbetriebsordnung für LPGs Pflanzenproduktion sowie für LPGs Tierproduktion.24 In diesen Neuregelungen wurden die bewährten Grundsätze der bisherigen LPG-rechtlichen Regelungen wie die Gleichberechtigung der Mitglieder, die genossenschaftliche Demokratie, das Recht der persönlichen Hauswirtschaft usw. beibehalten und weiter ausgeprägt.25 Gleichzeitig wurde mit der weiteren Annäherung der rechtlichen Regelungen zum Arbeitsverhältnis der Genossenschaftsmitglieder an die für Arbeiter geltenden Regelungen ein grundlegender Schritt zur weiteren Verbesserung der Rechte der Genossenschaftsmitglieder, ihrer materiellen und sozialen Sicherstellung, getan. Dies gilt neben den Musterstatuten und Musterbetriebsordnungen hinsichtlich solcher Regelungen wie der ArbeitsschutzVO, der Sozial versieh erungsVO, der UrlaubsVO u. ä. Damit wird auch für die Genossenschaftsmitglieder unter den neuen gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik voll wirksam. Das Produktionsbündnis zwischen der Arbeiterklasse und der Klasse der Genossenschaftsbauern wird auf eine neue Stufe gehoben, indem neben den bisherigen Organisationsformen dieses Bündnisses Arbeiter in ein- und demselben Kollektiv mit Genossenschaftsbauern gleichberechtigt an der genossenschaftlichen Arbeit und am genossenschaftlichen Leben teünehmen. Das wird bei Beibehaltung der Spezifik der LPG als genossenschaftlich organisierter sozialistischer Landwirtschaftsbetrieb zu einer weiteren Annäherung von genossenschaftlichem Eigentum und Volkseigentum sowie der rechtlichen Regelung der Arbeitsverhältnisse der Genossenschaftsbauern an die der Arbeiter im Prozeß der weiteren gesellschaftlichen Entwicklung führen. \ Zur weiteren Erhöhung der Effektivität des landwirtschaftlichen Produktionsprozesses kommt es nunmehr vor allem darauf an, die landwirtschaftliche Produktion zu steigern und zugleich das Verhältnis von Aufwand und Ergebnis günstiger zu gestalten.26 Die Dimensionen und die Vielfalt der Produktion sowie die effektivste Nutzung der Produktionsbedingungen erfordern, die sozialistische Betriebswirtschaft auf ein noch höheres Niveau zu heben. Durch eine qualifizierte Leitungstätigkeit und Produktionsorganisation gilt es, das Schöpfertum der Genossenschaftsbauern und Arbeiter wirkungsvoll zu fördern, um hohe Leistungen im sozialistischen Wettbewerb zur allseitigen Planerfüllung 1980 zu vollbringen. Damit gewinnt auch die betriebswirtschaftliche Arbeit und die weitere Entfaltung der genossenschaftlichen Demokratie noch mehr an Gewicht. Vor allem durch die breite demokratische Mitwirkung der Genossenschaftsbauern und Arbeiter an der Leitung, Planung und Organisation ihrer LPG wird die Planung und Wettbewerbsführung weiter qualifiziert. In diesem Zusammenhang spielen auch solche Fragen wie die Gewährleistung von Stabilität und Disziplin bei der Erfüllung der Produktionsaufgaben und der anderen gesellschaftlichen Verpflichtungen durch jeden landwirtschaftlichen Betrieb künftig eine noch entscheidendere Rolle. Die strikte Durchsetzung der Rechtsvorschriften, insbesondere des Statuts, ist ein prinzipieller Ausgangspunkt für die Erhöhung der Leistungskraft der LPGs und damit für die weitere planmäßige Entwicklung der LPGs als Grundeinheiten sozialistischen Wirtschaften in der Landwirtschaft und als politisch-soziale Gemeinschaft ihrer Mitglieder bei der Gestaltung der sozialistischen Lebensweise auf dem Lande. Nicht zuletzt gehört hierzu auch die stärkere Kontrolle über die Einhaltung der Rechtsvorschriften durch die Leiter und die Einbeziehung der Genossenschaftsbauern und Arbeiter in die Beseitigung der Ursachen für Rechts- und Disziplinverletzungen sowie die Erhöhung des Niveaus der juristischen Betreuung der LPG, VEG und ihrer kooperativen Einrichtungen. * 1 11 * Vgl. E. Honecker, Die nächsten Aufgaben der Partei bei der weiteren Durchführung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED, Berlin 1980, S. 57 fl. 1 Vgl. G. Grüneberg, „Die schöpferische Verwirklichung des Leninschen Genossenschaftsplans in der Landwirtschaft der DDR“, Einheit 1979, Heft 9/10, S. 944 fl. 2 Vgl. W. I. Lenin, Rede auf dem I. Gesamtrussischen Kongreß der Landesabteilungen der Komitees der Dorfarmut und der Kommunen, in: Werke, Bd. 28, Berlin 1959, S. 347 fl.; W. I. Lenin, Ursprünglicher Entwurf der Thesen zur Agrarfrage, in: Werke, Bd. 31, Berlin 1966, S. 140 fl.; W. I. Lenin, Thesen zum Referat auf dem ni. Kongreß der Kommunistischen Internationale über die Taktik der KPR, in: Werke, Bd. 32, Berlin 1967, S. 478 f.; W. I. Lenin, „Über das Genossenschaftswesen“, in: Werke, Bd. 33, Berlin 1963, S. 458 fl. Vgl. zum Leninschen Genossenschaftsplan auch G. Grüneberg, a. a. O., S. 947; G. Rohde/G. Puls, „Der Leninsche Genossenschaftsplan und die Entwicklung des LPG-Rechts“, NJ 1970, jjeft 13 S. 377 ff. 3 Vgl. Grundriß der SED (Abriß), Berlin 1978, S. 100 f. Zum Gesetz bzw. zu den Verordnungen über die Bodenreform vgl. die vollständige Sammlung der Rechtsvorschriften zur Bodenreform bei: H. Döring, Von der Bodenreform zu den landwirt-wirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Berlin 1953. 4 Vgl. W. Schmidt, Die Grundzüge der Entwicklung der Landwirtschaft in der DDR von 1945 bis zur Gegenwart (Teil 1: 1945 bis 1952), Vorlesungen zur Agrarökonomik, Heft 1, Berlin 1960, S. 89; E. Hoernle, „Probleme der Agrarpolitik im neuen Deutschland“, Einheit 1948, Heft 11, S. 1031 fl. 5 Vgl. Art. rv Zifl. 14 des Gesetzes bzw. der Verordnungen über die Bodenreform in: Döring, a. a. O., S. 15 fl., 94 fl. 6 Zugleich regelte die AO auch den umfassenden Schutz dieses Eigentums: „Das Eigentum des Volkes ist unantastbar. Es darf -weder veräußert noch verpfändet werden.“ (§2), „Die Verpachtung der von der Vereinigung volkseigener Güter erfaßten volkseigenen Betriebe oder Teile von solchen ist unzulässig.“ (§ 5 Abs. 1 Satz 1), „Mit der Überführung der Betriebe in die Vereinigung volkseigener Güter erlöschen sämtliche etwa bestehenden Pachtoder Nutzungsverträge.“ (§ 5 Abs. 2 Satz 1). 7 Vgl. z. B. Art. H Zifl. 5 Buchst, a des Gesetzes bzw. der Verordnungen über die Bodenreform, a. a. O. 8 Vgl. z. B. VO zum Schutze der Ernte vom 21. Juli 1945 (Amtl. Nachrichten der Landesverwaltung Sachsen Nr. 2, S. 7); VO über die „Ausschüsse der gegenseitigen Bauernhilfe“ vom 18. Oktober 1945 (VOB1. für die Provinz Sachsen Kfr. 3, S. 27); SMAD-Befehl Nr. 146 über die Tätigkeit der landwirtschaftlichen Genossenschaften vom 20. November 1945 (VOB1. für die Provinz Sachsen Nr. 7, S. 6); SMAD-Befehl Nr. 61/1948 über die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe vom 14. April 1948 (ZVOB1. Nr. 46 S. 475). 9 AO über die Gründung der „Verwaltung der Maschinen-Aus-leih-Stationen“ vom 10. November 1948 (ZVOBl. Nr. 52 s. 525); AO über die Verbesserung der Arbeit der Maschinen-Ausleih-Stationen und die Erweiterung der Hilfe für die Bauern mit Traktoren und landwirtschaftlichen Maschinen vom 9. März 1949 (ZVOBl. Nr. 19 S. 145). 10 Vgl. AO über die Errichtung von zwei Vereinigungen volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom 29. März 1949 (ZVOBl. Nr. 30 S. 244). 11 VgL Gesetz zum Schutze der Arbeitskraft der in der Landwirtschaft Beschäftigten vom 12. Dezember 1949 (GBl. Nr. 16 S. 113); 1. DB dazu vom 1. März 1950 (GBl. Nr. 21 S. 149); 2. DB dazu vom 23. Oktober 1950 (GBl. Nr. 123 S. 1121). 12 Vgl. Protokoll des HI. Parteitages der SED, Berlin 1951, S. 257. 13 Vgl. Rechenschaftsbericht des Vorstandes des Zentralverbandes der VdgB (BHG) an den IH. Deutschen Bauerntag, Berlin 1951. 14 Vgl. VO über die Errichtung von Staatlichen Kreiskontoren für landwirtschaftlichen Bedarf vom 6. Dezember 1951 (GBl. Nr. 149 S. 1157). Fortsetzung auf S. 106;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit geschaffen werden. Die Handlungsmöglich keiten des Gesetzes sind aber auch nutzbar für Maßnahmen zur Rückgewinnung, Vorbeugung, Zersetzung Forcierung operativer Prozesse.

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