Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 103

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 103 (NJ DDR 1980, S. 103); Neue Justiz 3/80 103 gebnisse der Bodenreform verfassungsrechtlich bekräftigt. Mit der demokratischen Bodenreform, in deren Verlauf 3 298 082 ha Land enteignet und ungefähr 90 Prozent des gesamten und mehr als 95 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens an insgesamt 559 089 persönliche Erwerber (zu fast 80 Prozent Landarbeiter, landlose Bauern und Umsiedler) verteilt wurden4, wurde der historisch bereits überfällige Schlag gegen die Junker und Großgrundbesitzer geführt Das Eigentumsrecht an den aus der Bodenreform erhaltenen Grundstücken (Neubauemeigentum) war rechtlich als Arbeitseigentum ausgestaltet, das mit seinem in der gesellschaftlichen Entwicklung nach vom orientierenden Inhalt über die Grenzen der eigentumsrechtlichen Regelung für das Altbauemeigentum hinausreichte: Es umfaßte zwar alle diejenigen Befugnisse, die zu seiner ordnungsgemäßen Nutzung und Bewirtschaftung durch den Eigentümer erforderlich waren, wie das Recht zum Besitz und zur unentgeltlichen Nutzung, zur Aneignung der Früchte, zur Bebauung mit Gebäuden, zur Geltendmachung von Eigentumsschutzansprüchen. Es schloß jedoch jede Teilung sowie eine Weitergabe an Dritte durch Verkauf, Verschenkung, Verpachtung u. ä. sowie eine Verpfändung und sonstige Belastung aus. Für den Übergang der Bodenreformwirtschaft auf einen Erben, der im Wege der Neuvergabe an diesen erfolgte, war wichtigste Bedingung, daß er die personellen und sachlichen Voraussetzungen erfüllte, die an einen Bodenreformeigentümer gestellt wurden. Neben der Landzuteilung an persönliche Erwerber entstanden gemäß der Bodenreformgesetzgebung vergesellschaftete Landwirtschaftsbetriebe, die Eigentum der Länder und Provinzen bzw. der Städte waren.6 Ihr Anteil an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche betrug 1,9 Prozent. Diese vergesellschafteten Landwirtschaftsbetriebe erhielten durch die von der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) erlassene AO über die Bildung der Vereinigung volkseigener Güter in der sowjetischen Besatzungszone vom 15. Juni 1949 (ZVOB1. Nr. 57 S. 498) ausdrücklich die Rechtsstellung von volkseigenen Betrieben.6 Die vergesellschafteten Landwirtschaftsbetriebe hatten zusammen mit den nicht der Aufteilung unterliegenden landwirtschaftlichen und wissenschaftlichen Forschungsinstituten, Versuchsanstalten und Lehranstalten7 solche Schlüsselfunktionen in der Landwirtschaft zu erfüllen wie die Erzeugung von Produktionsmitteln landwirtschaftlicher Herkunft (Saat-' und Pflanzgut sowie Zucht- und Nutzvieh) für die gesamte Landwirtschaft, die Aus- und Weiterbildung landwirtschaftlicher Fachkader, die Leistung unmittelbar praktischer Hilfe gegenüber den werktätigen Bauern (z. B. durch Einsatz ihrer Technik bei den Bauern, durch Hilfe mit Saatgut oder Nutzvieh, durch Beratung und Anleitung bei der richtigen Ackerbewirtschaftung und Nutzviehhaltung u. ä.), die Gewährleistung der kontinuierlichen Versorgung der Bevölkerung mit pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen. Sie waren richtige Stützpunkte der Arbeiterklasse auf dem Lande, und mit der Gründung der DDR wurden sie Ausgangspunkt für die Schaffung sozialistischer Produktionsverhältnisse auf dem Lande. Mit Hilfe rechtlicher Regelungen z. B. über die Gewährung von Darlehn für Neubauern zum Kauf von Saatgut, Düngemitteln, Maschinen und Geräten, Vieh u. ä. sowie zur Errichtung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, über die Bildung und Tätigkeit der Ausschüsse der gegenseitigen Bauemhilfe, über die Tätigkeit der landwirtschaftlichen Genossenschaften, wie Kredit-, Molkerei-, Saatzucht-, Herdbuchzuchtgenossenschaften u. a. m.8 , die auf die allseitige Förderung und Unterstützung der landwirtschaftlichen Produktion gerichtet waren, wurde neben dem politischen Bündnis auch ein echtes Produktionsbündnis zwischen Arbeiterklasse und werktätiger Bauernschaft hergestellt. Auf die Festigung dieses Bündnisses war neben der Übernahme von Patenschaften zwischen Industriebetrieben und Dörfern auch die unmittelbare Delegierung von Industriearbeitern in die Landwirtschaft bereits noch unter den komplizierten Bedingungen des immittelbaren Wiederaufbaus der Industrie gerichtet. Ab März 1949 wurde neben den VEG ein weiterer Stützpunkt der Arbeiterklasse auf dem Lande systematisch aufgebaut: Die bisher der VdgB und den landwirtschaftlichen Genossenschaften unterstellten Maschinenhöfe und Werkstätten wurden zusammengefaßt und in Gestalt der Maschinen-Ausleih-Stationen (MAS) in staatlich-genossenschaftliche Betriebe umgewandelt.9 Von grundlegender politischer und ökonomischer Bedeutung war auch die Ausschaltung des privaten Großhandels aus den Handelsbeziehungen zwischen der Arbeiterklasse und den werktätigen Bauern durch die Bildung volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VEAB), denen insbesondere die Erfassung und der Aufkauf der von den Bauern produzierten landwirtschaftlichen Erzeugnisse oblag.10 Im Rahmen dieser Beziehungen waren für die Festigung des Bündnisses zwischen Arbeiterklasse und werktätiger Bauernschaft solche Elemente maßgebend wie die Gewährleistung staatlicher Festpreise, die Garantie des Absatzes sowie die rechtliche Regelung über hohe Aufkaufpreise für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse. Im Ergebnis dieser und einer Vielzahl weiterer Maßnahmen vollzog sich maßgeblich beeinflußt und geschützt durch entsprechende rechtliche Regelungen während der antifaschistisch-demokratischen Periode in den Jahren 1945 bis 1949 auf dem heutigen Territorium der DDR eine grundlegende Wandlung der gesellschaftlichen Verhältnisse auf dem Lande. Die Herausbildung des sozialistischen Rechts für die Landwirtschaft in der Etappe des Aufbaus des Sozialismus In der Periode des Aufbaus der Grundlagen des Sozialismus nahm die Gesetzgebung qualitativ neue Züge an: Es bildete sich ein sozialistisches Rechtssystem heraus, ein in sich geschlossenes System rechtlicher Regelungen, die auf den Schutz und die Vervollkommnung der sozialistischen Errungenschaften gerichtet waren. Als eine der ersten Maßnahmen der Staatsmacht wurde noch im Gründungsjahr der DDR das Landarbeiterschutzgesetz11 verabschiedet, das eine grundlegende Verbesserung der rechtlichen Regelung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Landarbeiter sowie ein für diesen Personenkreis bisher nicht gekanntes Maß an Rechtssicherheit brachte. Als wesentliches Ergebnis dieses Gesetzes konnte auf dem III. Parteitag der SED (Juli 1950) festgestellt werden, daß die „Klassenposition auf dem Lande gefestigt und ein Aufschwung in der politischen Aktivität der Landarbeiter erreicht“ wurde.12 Die Vervollkommnung der Handelsbeziehungen und die weitere Zurückdrängung des Einflusses kapitalistischer und spekulativer Elemente im Bereich der Versorgungsbeziehungen der bäuerlichen Wirtschaften fanden im November 1950 ihren Ausdruck in der Verschmelzung der Vereinigung der gegenseitigen Bauemhilfe als der demokratischen Massenorganisation der Bauern mit den bäuerlichen Genossenschaften zur VdgB (BHG).U Die straffe Lenkung der Industrieerzeugnisse (Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Kleinmaschinen und Geräte, Brennstoffe, Baumaterialien u. ä.) an die Verbraucher über die Bäuerliche Handelsgenossenschaft (BHG) wurde Ende 1951 von den Staatlichen Kreiskontoren für landwirtschaftlichen Bedarf übernommen.14 In Verbindung mit den Handelskontoren für Zucht- und Nutzvieh, den Deutschen Saatguthandelsbetrieben sowie den Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetrieben lagen damit sowohl die Versorgung der bäuerlichen Betriebe als auch die Erfassung und der Aufkauf ihrer Erzeugnisse fest in der Hand staatlicher Betriebe Mit der 2. Parteikonferenz der SED (Juli 1952) wurde;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 103 (NJ DDR 1980, S. 103) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 103 (NJ DDR 1980, S. 103)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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