Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 101

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 101 (NJ DDR 1980, S. 101); Neue Justiz 3/80 101 selwirkung mit anderen Faktoren der Erziehung die besten Resultate zu erzielen.6 Unsere uneingeschränkte Zustimmung findet der Umstand, daß bei der Diskussion, der künftigen Aufgabenstellung der Universität zur Erhöhung der Qualität der Ausbildung und des Niveaus der Lehre von den in der Perspektive zu lösenden Aufgaben und Forderungen der Praxis auszugehen ist. Dieser Tatsache wird ein hervorragender Platz eingeräuimt. Enge Wechselbeziehungen zwischen Praxis und Universität wesentliche Grundlage für höhere Effektivität der Ausbildung In diesem Zusammenhang ist auch die Frage nach dem Wechselverhältnis zwischen Theorie und Praxis im allgemeinen, wie auch zwischen der Universität und ihren Praxispartnern im besonderen erneut aufgeworfen. Wir schätzen das bisherige Zusammenwirken zwischen der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität und dem Ministerium der Justiz hoch ein. Seit Jahren vollzieht und entwickelt sich diese Zusammenarbeit nicht zuletzt auf der Grundlage schriftlicher Vereinbarungen. Durch ständiges praktisches Zusammenwirken konnten immer anspruchsvollere Aufgaben gestellt werden, und es wurde ein immer höheres Niveau der Ausbildung erreicht. Es entspricht ,der Verantwortung des Ministeriums der Justiz für die Kontinuität und das erforderliche Niveau der Ausbildung seines Kademachwuchses, wenn es sich für die allseitige Unterstützung der Universität und insbesondere auch bei dem gemeinsamen Bemühen um ein wachsendes'Niveau in der praxisnahen Ausbildung engagiert hat. Das beweist u. a. eine seit Jahren durchgeführte und auch für die nächsten Jahre vorgesehene Analysetätigkeit. Diese war und ist darauf gerichtet, von seiten der Praxis ein konkretes und möglichst komplexes Ausgangsmaterial für die stete Verbesserung des gesamten Ausbildungsprozesses zu schaffen. Dazu wurden bisher u. a. erarbeitet: eine Analyse über die in der Ausbildung auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts erreichten Ergebnisse (1977), eine Analyse der-von den Absolventenjahrgängen 1974 bis 1977 in der Praxis erbrachten Leistungen (1978) und eine Analyse der Ergebnisse der Assistentenausbildung der Absolventenjahrgänge 1977 bis 1978 (1979). In diesem Jahr wird eine Analyse über die Ergebnisse der Ausbildung und Erziehung der Studenten im Praktikum an den Kreisgerichten erarbeitet Alle bisherigen Untersuchungen und Einschätzungen erbrachten zunehmend konkretere Aussagen über das Niveau der politischen und fachlichen Qualifikation der Absolventen und ihre Bewährung in der Praxis, noch vorhandene Wissenslücken am Ende der Ausbildung sowie etwaige Unzulänglichkeiten in der Universitätsausbildung und über die grundsätzliche Bewährung der 1974 für die Ausbildung der Juristen neu eingeführten Lehrprogramme bei gleichzeitiger Betonung, daß sich in einzelnen Abschnitten die Qualität der Ausbildung noch erhöhen muß. Die gewonnenen Erkenntnisse finden systematisch Eingang in die Tätigkeit der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität und der Gerichte und Staatlichen Notariate selbst. Wichtige Aufgaben sind so bereits gelöst worden. Andere stehen gegenwärtig noch zur Lösung an. Dazu gehören: die Neuprofilierung der praxisbezogenen Spezialausbildung im 4. Studienjahr; ' die Überarbeitung des vorliegenden Musterausbildungsplans für die Richterassistenten als ein notwendiger Schritt zur konkreten Abstimmung der Ausbildungs- inhalte und -leistungen während der Assistentenzeit in den Gerichten; eine Analyse von Ausbildung,.und Erziehung der Studenten des 3. Studienjahres im Praktikum an den Kreisgerichten, um die Effektivität dieses Praktikums, das ja ein Bestandteil der Universitätsausbildung ist, durch eine wirksame Zusammenarbeit der Partner und ein hohes Niveau ihrer Leistungen weiter zu erhöhen. Unsere bisherigen Erfahrungen bestärken uns in der Auffassung, daß die Bemühungen zur Erhöhung des Niveaus der praxisorientierten Ausbildung sich als ein Prozeß darstellen, an dessen Gestaltung Universität und Praxis gemeinsam planmäßig arbeiten müssen. Erfolge werden deshalb u. E. auch in Zukunft auf diesem Gebiet vor allem dann erreicht, wenn es gelingt, die Arbeitsrichtung durch tiefgründige, auf wesentliche Lösungen gerichtete Fragestellungen eindeutig zu bestimmen. Ein immer wieder neu diskutiertes Problem ist die Effektivität der Ausbildung im Prozeßrecht. Erste Ergebnisse haben die gemeinsamen Bemühungen von Lehre und Praxis zwar bereits erbracht. Ein wesentlicher Schritt hierbei ist die erwähnte Neuprofilierung der praxisorientierten Ausbildung im 4. Studienjahr. Aber die Anforderungen wachsen weiter, und deshalb sind die Ergebnisse dieser Neuprofilierung abzuwarten. Unsere bisher erarbeiteten Analysen geben auch darüber Aufschluß, in welchen Fachdisziplinen und auf welchen sonstigen Gebieten bessere Ergebnisse erreicht werden müssen. Das alles macht aber auch sichtbar, daß erreichte Fortschritte zugleich neue Fragestellungen aufwerfen, die im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Universität und dem Ministerium der Justiz gemeinsam ausgearbeitet und beantwortet werden müssen. Das alles deutet auf die Notwendigkeit hin, die Erhöhung des Niveaus der praxisorientierten Ausbildung nicht nur primär als eine Frage des Lehrplans, seiner ständigen besseren Ausgestaltung, besonders auch durch Zuarbeit aus der Praxis, zu betrachten. Wir meinen, daß vielmehr auch die Frage nach anderen Faktoren zu stellen ist, die möglicherweise verstärkt wirksam werden müssen. Hierher könnten z. B. die folgenden zwei Problemkreise gehören: die weitere inhaltliche Ausgestaltung sowie Vervollkommnung des Komplexes der Maßnahmen und Methoden zur Gewährleistung der Einheit von klassenmäßiger und berufsorientierter Erziehung der Studenten unter wesentlich differenzierterer und planmäßigerer Einbeziehung von Justizkadern; die Art und Weise der Verbindungen der Hochschullehrer zur Praxis. Die Diskussion zur Vorbereitung der V. Hochschulkonferenz bestärkt uns in der Überzeugung, daß der in der Arbeit mit den Nachwuchskadern eingeschlagene Weg zu weiter verbesserten Ergebnissen führen wird. Dieser Weg wird auch in Zukunft nur unter erhöhten Anstrengungen aller daran Beteiligten erfolgreich beschritten werden können. 1 2 3 4 5 6 1 E. Honecker, Aus dem Bericht des PoUtbtiros an die 11. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1979, S. 57. 2 Vgl. ebenda, S. 58. 3 Vgl. insb. E. Buchholz, „Probleme der juristischen Ausbildung“, NJ 1978, Heft 12, S. 512 fl. 4 Vgl. auch H. Präßler, „Für enge Wechselbeziehungen von Wissenschaft und Produktion“, Das Hochschulwesen 1979, Heft 10, S. 282. 5 Ebenda. 6 Vgl. auch J. Panzram/G. Roger/B. Steinhardt, „Einige Aspekte der erzieherischen Wirksamkeit der Hoch- und Fachschullehrer“, Die Fachschule 1979, Heft 11, S. 241.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 101 (NJ DDR 1980, S. 101) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 101 (NJ DDR 1980, S. 101)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung eine Vielzahl umfang- reicher und komplizierter Aufgaben, Diese Aufgaben sind - im Rahmen der durch alle Diensteinheiten der Linie Untersuchung zum gleichen Zeitpunkt durchzuführenden Aufgaben während der Vorbereitung und Durchführung zentraler Aktionen; bei der Sicherung von Veranstaltungen sowie politischer und gesellschaftlicher Ereignisse im Verantwortungsbereich einer oder mehrerer Diensteinheiten der Linie Untersuchung; bei der Klärung von Personen- und Sachfragen aus der Zeit des Faschismus; die Weiterführung der zielgerichteten Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus zur Informationsgewinnung für den Klärungsprozeß Wer ist wer? einbezogenen Personen zu lösen: Durch die Juristische Hochschule Potsdam ist ein Grundmodell zu erarbeiten, das den grundsätzlichen, für alle Personen im wesentlichen gleichen Informationsbedarf zur Klärung der Präge Wer ist wer? unter den Strafgefangenen in den Strafgefangenenarbeitskommandos. Der Informationsbedarf zur Lösung der politisch-operativen Abwehraufgaben als Voraussetzung der Organisierung der politisch-operativen Arbeit. Der Prozeß der Suche, Auswahl und Grundlage konkreter Anforderungsbilder Gewinnung von auf der- : Zu den Anforderungen an die uhd der Arbeit mit Anforderungsbildern - Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz-und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die störungsfreie Sicherung gerichtlicher Hauptverhandlungen charakterisiert. Wesentliche Gefährdungsmomente für die Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen ergeben sich bereits in der Untersuchungshaftanstalt.

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