Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 10

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 10 (NJ DDR 1980, S. 10); 10 Neue Justiz 1/80 daß die Hauptbuchhalter der Kombinatsbetriebe in ihrer Kontrolltätigkeit den Anforderungen einer effektiven wirtschaftlichen Rechnungsführung entsprechen (§ 8 Abs. 1 und 4). Kontrolle über die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit Mit dem Auftrag, durch seine Kontrolltätigkeit für den Schutz und die Mehrung des Volkseigentums Sorge zu tragen, ist für den Hauptbuchhalter ausdrücklich die Pflicht verbunden, konsequent die Kontrolle über die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit wahrzunehmen (§ 3 Abs. 1). Diese Aufgabe steht im inneren Zusammephang mit den ihm für seine Kontroll- und Analysentätigkeit vorgegebenen Maßstäben und ist insoweit auch eine notwendige Konsequenz der nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus durchzuführenden und damit vor allem an rechtlich normierten Anforderungen an die Leitung, Planung und Stimulierung orientierten Wirtschaftskontrolle. Der Einheit von Rechtsverwirklichung und Effektivität und Qualität der Produktion, der Einheit von sozialistischer Gesetzlichkeit und Schutz und Mehrung des Volkseigentums entspricht auch die Einheit von Wirtschafts- und Rechtskontrolle durch den Hauptbuchhalter. Sie gebietet ihm, seine gesamte Kontroll- und Analysentätigkeit so zu gestalten, daß allen Rechtsverletzungen auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Rechnungsführung und allen Verstößen gegen die Plan- und Finanzdisziplin vorgebeugt und allen Anzeichen für Rechtsverletzungen solcher Art nachgegangen wird. Stellt der Hauptbuchhalter im Rahmen seiner Kontroll-und Analysentätigkeit Verstöße gegen die sozialistische Gesetzlichkeit auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Rechnungsführung fest, kann er den zuständigen Leitern Auflagen zur Wiederherstellung der Gesetzlichkeit erteilen. Dazu ist er ausdrücklich bevollmächtigt (§ 7 Abs. 3) und im Sinne eines wohlverstandenen Ermessens sogar verpflichtet, wenn eine Fortsetzung oder Wiederholung solcher Verstöße zu befürchten ist. Außerdem ist er verpflichtet, dem Generaldirektor des Kombinats bzw. dem Direktor des Betriebes sowohl über die Nichtbefolgung seiner Auflagen als auch über die festgestellten Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit zu informieren (§§ 7 Abs. 3, 11 Abs. 1) und soweit das nicht bereits infolge seiner Auflagen geschehen ist Maßnahmen zur umgehenden Herstellung des gesetzlichen Zustandes zu fordern. Wird dieser Forderung nicht innerhalb eines Monats entsprochen oder liegen schwerwiegende Verletzungen gegen die sozialistische Gesetzlichkeit vor, hat sich der Hauptbuchhalter des Kombinats an den Minister und der Hauptbuchhalter eines Betriebes an den Leiter des wirtschaftsleitenden Organs zu wenden. Diese haben dann ebenfalls innerhalb eines Monats die Informationen auszuwerten bzw. Entscheidungen zu treffen, die den gesetzlichen Zustand herstellen (§§ 11 Abs. 1 und 2, 13 Abs. 2). Der Hauptbuchhalter des Betriebes ist darüber hinaus gehalten, den zuständigen Minister zu informieren, wenn weder der Direktor des Betriebes noch der Leiter des wirtschaftsleitenden Organs seinen berechtigten Forderungen entsprechen (§ 13 Abs. 2). Die Hauptbuchhalter besitzen also weitreichende rechtliche Möglichkeiten, der sozialistischen Gesetzlichkeit Geltung zu verschaffen und für ihre konsequente Durchsetzung einzutreten. Das begründet aber auch die Erwartung, daß die Hauptbuchhalter diese rechtlichen Möglichkeiten in vollem Umfang ausschöpfen und sich dabei auch auf die Pflichten der Generaldirektoren und Direktoren der Kombinatsbetriebe und der Direktoren der VEB zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit stützen (§§ 8 und 3 der VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigene Betriebe). Die HauptbuchhalterVO schafft dazu bessere Bedingungen dafür, besonders solchen Straftaten vorzubeugen, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft richten. Der Zustand des inneren Kontrollsystems, der Ordnungsmäßigkeit auf dem Gebiet der Rechnungsführung, ist von wesentlicher Bedeutung für die Ausräumung von Möglichkeiten, das Volkseigentum und die Volkswirtschaft überhaupt und über längere Zeiträume zu schädigen. Enge Zusammenarbeit zwischen Hauptbuchhaltern und Justiz- und Sicherheitsorganen Häufig ist in der Vergangenheit festgestellt worden, daß Rechtsverletzungen und Nachlässigkeiten auf diesem Gebiet die Begehung von Straftaten erleichterten und ihre Aufdeckung verzögerten. Mit konsequenten Maßnahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht gegen solche Gesetzesverletzungen leisten deshalb die Staatsanwälte auch einen Beitrag zur Verwirklichung jener gesetzlichen Bestimmungen, welche die Funktionstüchtigkeit der inneren Kontrolle sichern müssen, und tragen damit nicht selten zur Stärkung der Stellung des Hauptbuchhalters gegenüber seinem Kombinats- oder Betriebsleiter bei. Aus der Stellung von Kombinats- bzw. Betriebsdirektor und Hauptbuchhalter ergibt sich, daß Maßnahmen der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht stets beim Kombinats- bzw. Betriebsdirektor einzulegen sind. Jedoch sollte der Hauptbuchhalter bei Gesetzesverletzungen in seinem Verantwortungsbereich in mündlichen Auswertungen konkret zu deren Ursachen und notwendigen Maßnahmen Stellung nehmen. Angebracht kann es in solchen Fällen auch sein, nicht nur den übergeordneten Leiter, sondern auch die Staatliche Finanzrevision über derartige Gesetzesverletzungen zu informieren, weil sie als staatliches Organ der äußeren Kontrolle auch die Funktionstüchtigkeit der inneren Kontrolle sichern hilft. Es ist auch zu überlegen, ob bei gravierenden Gesetzesverletzungen in einem Kombinatsbetrieb der für den Sitz der Leitung des Kombinats zuständige Staatsanwalt des Bezirks zu unterrichten ist. Sind im Bereich eines Kombinats mehrfach oder besonders bedeutsame Gesetzesverletzungen festgestellt worden, kann es sich als sehr nützlich erweisen, daß der Staatsanwalt Kenntnis von der Einschätzung nimmt, die nach § 8 Abs. 2 der HauptbuchhalterVO einmal innerhalb von zwei Jahren über die Wirksamkeit der Hauptbuchhalter in den Kombinatsbetrieben anzufertigen ist; dabei kann der Staatsanwalt die Ergebnisse seiner Maßnahmen, überprüfen. In zahlreichen Strafverfahren haben Hauptbuchhalter mit ihren Fachkenntnissen zur zügigen Feststellung der Wahrheit beigetragen. Das betrifft vor allem die Ermittlung des vom Täter verursachten Schadens, aber auch der Begehungsweisen und Tatmethoden. Auch die Teilnahme des Hauptbuchhalters an Vernehmungen von Beschuldigten kann der schnellen und qualifizierten Aufklärung des Sachverhalts dienen. Die Einbeziehung der Hauptbuchhalter in Untersuchungen im Rahmen von Ermittlungsverfahren steht im Einklang mit ihren eigenen Pflichten, den Schaden zu ermitteln und Maßnahmen zur Vorbeugung solcher Straftaten zu ergreifen. Die Erfahrung lehrt, daß die Hauptbuchhalter wertvolle Hinweise zu den begünstigenden Bedingungen der Straftaten und zu deren Überwindung geben können und so zur höheren Qualität von Maßnahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht und anderen Vorbeugungsmaßnahmen beitragen. Für die Zusammenarbeit der Justiz- und Sicherheitsorgane mit den Hauptbuchhaltern schafft die neue Verordnung noch günstigere Bedingungen, die sich Von der Aufdeckung von Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft bis zur öffentlichkeitswirksamen Auswertung erstrecken und die deshalb zielstrebig genutzt werden sollten. 1 1 Für den Bereich der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen vgl. VO über die gesellschaftliche Verantwortung, die Vollmachten und Pflichten des Leiters für Haushaltswirtschaft in staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen vom 15. November 1979 (GBl. I Nr. 40 S. 375). 2 Vgl. G. Mittag, „Zielstrebige Verwirklichung der Hauptaufgabe“, Einheit 1978, Heft 10, S. 1004 f. 3 Vgl. K. Heuer, „Aufgaben und Formen der staatlichen Rechtskontrolle“, Wirtschaftsrecht 1978, Heft 4, S. 187 ff. 4 Vgl. dazu VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe vom 8. November 1979 (GBl. I Nr. 38 S. 355). 5 Vgl. G. v. Grumbkow/K. SchlCkram, „Finanzkontrolle und finanzökonomische Analyse als Instrumente der Leitung, Planung und ökonomischen Stimulierung der Volkswirtschaft der DDR“, Wirtschaftswissenschaft 1979, Heft 4, S. 455 ff. 6 Vgl. E. Wittkopf, „Zu den Aufgaben der Leiter bei der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Volkswirtschaft aus der Sicht der Staatsanwaltschaft“, Wirtschaftsrecht 1978, Heft 4, S. 194 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 10 (NJ DDR 1980, S. 10) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 10 (NJ DDR 1980, S. 10)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei wurden von Name Vorname Geburtsort wohnhaft folgende sich in Verwahrung befindliche Gegenstände eingezogen: Begründung: Gegen die Einziehung kann gemäß bis des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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