Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren 1966, Seite 157

Die Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1966, Seite 157 (Mitw. Str.-Verf. DDR 1966, S. 157); Über die unmittelbare Mitwirkung der Bevölkerung im Strafverfahren (Vertreter der Kollektive, gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger) sowie über die Arbeitsplatzbindung und Bürgschaft Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 21. April 1965 - I Pr 112 - 2/65 I 1. Die Weiterentwicklung der sozialistischen Demokratie erfordert die umfassende Mitwirkung der Bevölkerung im Strafverfahren als Ausdruck ihres Rechts auf aktive Mitgestaltung des gesamten gesellschaftlichen Lebens. Diese Mitwirkung dient der Erhöhung der Garantien für die Verwirklichung des sozialistischen Rechts und der gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens. Die Bevölkerung wirkt im Strafverfahren bei der Aufdeckung von Straftaten, ihrer Ursachen und begünstigenden Umstände mit. Ihre Mitwirkung besteht aber auch in der weiteren Erziehung des Verurteilten, in der Festigung von Ordnung und Sicherheit in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens, in der gegenseitigen Erziehung zur Achtung der Gesetze und der Einhaltung der sozialistischen Moral und Ethik. Das gesamte Verfahren muß so gestaltet werden, daß das Verständnis der gesellschaftlichen Kräfte für die Entscheidung des Gerichts erhöht und ihre Initiative zur bewußten Mitgestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung gefördert werden. Sie müssen erkennen indem sie das Verfahren und sein Ergebnis entscheidend mitbestimmen , daß es sich bei der Entscheidung des Gerichts um ihre eigene Angelegenheit handelt, daß der im Verfahren begonnene Erziehungsprozeß auf der Grundlage der vom Gericht ausgesprochenen Maßnahmen durch die Kollektive der Werktätigen eigenverantwortlich und zielstrebig fortgesetzt werden und in den jeweiligen Bereichen zu positiven Veränderungen führen muß. Die Bereitschaft der Bevölkerung zur bewußten und aktiven Mitwirkung im Strafverfahren und bei der Zurückdrängung der Kriminalität ist in großem Maße vorhanden. In steigender Anzahl haben Vertreter der Kollektive, gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger im Strafverfahren mitgewirkt, haben Kollektive der Werktätigen die Bürgschaft über straffällig gewordene Bürger und konkrete Aufgaben zur Erziehung von Rechtsverletzern übernommen. Die Rechtspflegeorgane haben große Anstrengungen unternommen, um diese Bereitschaft der Bevölkerung zur Mitwirkung im Strafverfahren im Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen und den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen zu nutzen. Dabei waren ihre Bemühungen jedoch nicht in genügendem Maße auf eine qualifizierte, 157;
Die Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1966, Seite 157 (Mitw. Str.-Verf. DDR 1966, S. 157) Die Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1966, Seite 157 (Mitw. Str.-Verf. DDR 1966, S. 157)

Dokumentation: Die Mitwirkung der Werktätigen am Strafverfahren [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Vertreter der kollektive der Werktätigen, gesellschaftliche Ankläger und gesellschaftliche Verteidiger, Dr. Karl-Heinz Beyer, Dr. Hans Naumann (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1966 (Mitw. Str.-Verf. DDR 1966, S. 1-168).

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