Merkbuch für SV-Angehörige 1975, Seite 34

Merkbuch für SV-Angehörige [Strafvollzug (SV) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Seite 34 (SV-Angeh. DDR 1975, S. 34); 2.12. Bewachung Strafgefangener bzw. Verhafteter während eines Fußmarsches außerhalb der StVE bzw. UHA Beachte : ф Jeder Fußmarsch Strafgefangener bzw. Verhafteter bietet günstige Entweichungsmöglichkeiten. Er erfordert deshalb besondere Wachsamkeit! ф Die Benutzung belebter Straßen und Plätze ist zu meiden! ® Das Verlassen der StVE bzw. UHA ist immer an bestimmte Voraussetzungen gebunden (Passierschein, Transportbegleitschein, Transportbefehl). Maßnahmen : Vorbereitung des Marsches: Durchführung des Identitätsvergleichs; angewiesene bzw. eigenverantwortliche Durchsuchung der Strafgefangenen bzw. Verhafteten; Fesselung sofern angeordnet in der StVE bzw. UHA; Belehrung der Strafgefangenen bzw. Verhafteten über Verhalten während des Marsches. Durchführung des Marsches: Festlegung der Marschordnung bei Gruppen 34;
Merkbuch für SV-Angehörige [Strafvollzug (SV) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Seite 34 (SV-Angeh. DDR 1975, S. 34) Merkbuch für SV-Angehörige [Strafvollzug (SV) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Seite 34 (SV-Angeh. DDR 1975, S. 34)

Dokumentation: Merkbuch für SV-Angehörige [Strafvollzug (SV) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Ministerium des Innern (MdI), Verwaltung Strafvollzug, Publikationsabteilung (Hrsg.), Berlin 1975 (SV-Angeh. DDR 1975, S. 1-74).
1. Allgemeine Grundregeln des Verhaltens SV-Angehöriger im Dienst, S. 7;
2. Grundregeln und taktisches Verhalten SV-Angehöriger im Umgang mit Strafgefangenen bzw. Verhafteten, S. 9;
2.1. Begleitung Strafgefangener bzw. Verhafteter innerhalb der StVE bzw. UHA, S. 9;
2.2. Durchführung des Aufenthalts Strafgefangener bzw. Verhafteter im Freien, S. 12;
2.3. Durchführung von Veranstaltungen mit Strafgefangenen, S. 14;
2.4. Beaufsichtigung Strafgefangener bzw. Verhafteter im Arbeitseinsatzbereich innerhalb der StVE bzw. UHA, S. 16;
2.5. Essenausgabe im Verwahrraum, S. 19;
2.6. Befragung Strafgefangener bzw. Verhafteter, S. 21;
2.7. Körperliche Durchsuchung Strafgefangener bzw. Verhafteter, S. 23;
2.8. Anwendung der Führungskette, S. 25;
2.9. Fesselung einzelner Strafgefangener bzw. Verhafteter, S. 26;
2.10. Ubergabe/Übernahme Strafgefangener bzw. Verhafteter zum Transport bzw. Außenarbeitseinsatz, S. 29;
2.11. übergabe/übernahme Strafgefangener bzw. Verhafteter auf Bahnhöfen, S. 30;
2.12. Bewachung Strafgefangener bzw. Verhafteter während eines Fußmarsches außerhalb der StVE bzw. UHA, S. 32;
2.13. Bewachung des Transports Strafgefangener bzw. Verhafteter mit Kraftfahrzeugen, S. 34;
2.14. Zuführung Strafgefangener bzw. Verhafteter zu Gerichten, anderen staatlichen Organen bzw. Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens, S. 37;
2.15. Verhalten im Gerichtssaal, S. 39;
3. Grundregeln und taktisches Verhalten SV-Ange-höriger bei der Durchführung spezieller Tätigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung, S. 41;
3.1. Aufschluß und Betreten von Verwahrräumen, S. 41;
3.2. Horchkontrollen, S. 45;
3.3. Lichtkontrollen, S. 47;
3.4. Durchführung von Sicherheitskontrollen in Verwahr- und Produktionsräumen, S. 48;
3.5. Durchsuchung von Kraftfahreugen und deren Ladung, S. 51;
4. Grundregeln und taktisches Verhalten SV-Ange-höriger bei besonderen Vorkommnissen, S. 53;
4.1. Nichtbefolgung von Weisungen durch passives Verhalten bzw. andere Aufsässigkeiten Strafgefangener bzw. Verhafteter, S. 53;
4.2. Arbeitsverweigerung, S. 55;
4.3. Versuch bzw. Ausführung einer Selbsttötung Strafgefangener bzw. Verhafteter im Verwahrraum, S. 57;
4.4. Entweichung Strafgefangener vom Außenarbeitskommando, S. 59;
4.5. Entweichung Strafgefangener bzw. Verhafteter während des Transports, S. 61;
4.6. Behinderung in der Dienstdurchführung durch Dritte außerhalb der StVE bzw. UHA, S. 63;
4.7. Meuterei Strafgefangener bzw. Verhafteter, S. 65;
Anhang, W-Fragen, S. 71.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit noch nicht die ihr zukommende Bedeutung beigemessen wird. Es wurden im Untersuchungszeitraum bis nur Anerkennungen gegenüber Verhafteten ausgesprochen, jedoch fast ausschließlich in den Untersuchungshaftanstalten der Berlin und Leipzig. Dieses Resultat wirft zwangsläufig die Frage nach der Unterschätzung der Arbeit mit Anerkennungen durch die Leiter der übrigen Diensteinheiten der Linien und die in den neuen dienstlichen Bestimmungen nicht nur grundsätzlich geregelt sind, exakter abzugrenzen; eine gemeinsame Auslegung der Anwendung und der einheitlichen Durchsetzung der neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie innerdienstlichen Regelungen, die Einheitlichkeit der Gestaltung des Untersuchunqshaft-Vollzuges unbedingt auf hohem Niveau gewährleistet wird. Dies auch unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren, die diese Zielstellung objektiv erschweren, wie zum Beispiel die einheitliche Praxis in der Gewährung der Rechte und der Durchsetzung der Pflichten Verhafteter sowie die Arbeit mit Anerkennungen und disziplinären Sanktionen. Die Mitarbeiter der Diensteinheiten der Linie mit der Deutschen Volkspolizei hat in Übereinstimmung mit der Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit zu erfolgen. Bezogen auf die Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes ist eine Maßnahme, durch die die Bewegungsfreiheit einer Person für einen gewissen Zeitraum eingeschränkt wird.

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