Merkbuch für SV-Angehörige 1975, Seite 3

Merkbuch für SV-Angehörige [Strafvollzug (SV) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Seite 3 (SV-Angeh. DDR 1975, S. 3); Vorbemerkung Anliegen dieser Hinweise ist es, den SV-Angehörigen Regeln für das taktische Verhalten im Umgang mit Strafgefangenen bzw. Verhafteten, bei der Durchführung spezieller Tätigkeiten zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sowie bei besonderen Vorkommnissen in den Strafvollzugseinrichtungen (StVE) bzw. Untersuchungshaftanstalten (UHA) zu vermitteln, um ein einheitliches, zweckmäßiges und taktisch wirksames Verhalten gegenüber Strafgefangenen bzw. Verhafteten, ein taktisch zweckmäßiges und effektives Herangehen bei der Durchführung spezieller, unmittelbar der Sicherheit dienender Aufgaben sowie ein entschlossenes und taktisch kluges Handeln in besonderen Situationen zu gewährleisten. Die Hinweise charakterisieren einerseits wesentliche Anforderungen an einen SV-Angehörigen; andererseits verweisen sie auf erforderliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Lösung operativer Aufgaben. Sie geben ferner Anregungen, worauf die Anstrengungen bei der Befähigung SV-Angehöriger zum taktisch richtigen Handeln und Verhalten zu konzentrieren sind und bilden damit zugleich eine Aus- und Weiterbildungsgrundlage, insbesondere für das regelmäßige Training taktischer Verhaltensweisen sowie für Erläuterungen und 3;
Merkbuch für SV-Angehörige [Strafvollzug (SV) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Seite 3 (SV-Angeh. DDR 1975, S. 3) Merkbuch für SV-Angehörige [Strafvollzug (SV) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Seite 3 (SV-Angeh. DDR 1975, S. 3)

Dokumentation: Merkbuch für SV-Angehörige [Strafvollzug (SV) Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1975, Ministerium des Innern (MdI), Verwaltung Strafvollzug, Publikationsabteilung (Hrsg.), Berlin 1975 (SV-Angeh. DDR 1975, S. 1-74).
1. Allgemeine Grundregeln des Verhaltens SV-Angehöriger im Dienst, S. 7;
2. Grundregeln und taktisches Verhalten SV-Angehöriger im Umgang mit Strafgefangenen bzw. Verhafteten, S. 9;
2.1. Begleitung Strafgefangener bzw. Verhafteter innerhalb der StVE bzw. UHA, S. 9;
2.2. Durchführung des Aufenthalts Strafgefangener bzw. Verhafteter im Freien, S. 12;
2.3. Durchführung von Veranstaltungen mit Strafgefangenen, S. 14;
2.4. Beaufsichtigung Strafgefangener bzw. Verhafteter im Arbeitseinsatzbereich innerhalb der StVE bzw. UHA, S. 16;
2.5. Essenausgabe im Verwahrraum, S. 19;
2.6. Befragung Strafgefangener bzw. Verhafteter, S. 21;
2.7. Körperliche Durchsuchung Strafgefangener bzw. Verhafteter, S. 23;
2.8. Anwendung der Führungskette, S. 25;
2.9. Fesselung einzelner Strafgefangener bzw. Verhafteter, S. 26;
2.10. Ubergabe/Übernahme Strafgefangener bzw. Verhafteter zum Transport bzw. Außenarbeitseinsatz, S. 29;
2.11. übergabe/übernahme Strafgefangener bzw. Verhafteter auf Bahnhöfen, S. 30;
2.12. Bewachung Strafgefangener bzw. Verhafteter während eines Fußmarsches außerhalb der StVE bzw. UHA, S. 32;
2.13. Bewachung des Transports Strafgefangener bzw. Verhafteter mit Kraftfahrzeugen, S. 34;
2.14. Zuführung Strafgefangener bzw. Verhafteter zu Gerichten, anderen staatlichen Organen bzw. Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens, S. 37;
2.15. Verhalten im Gerichtssaal, S. 39;
3. Grundregeln und taktisches Verhalten SV-Ange-höriger bei der Durchführung spezieller Tätigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung, S. 41;
3.1. Aufschluß und Betreten von Verwahrräumen, S. 41;
3.2. Horchkontrollen, S. 45;
3.3. Lichtkontrollen, S. 47;
3.4. Durchführung von Sicherheitskontrollen in Verwahr- und Produktionsräumen, S. 48;
3.5. Durchsuchung von Kraftfahreugen und deren Ladung, S. 51;
4. Grundregeln und taktisches Verhalten SV-Ange-höriger bei besonderen Vorkommnissen, S. 53;
4.1. Nichtbefolgung von Weisungen durch passives Verhalten bzw. andere Aufsässigkeiten Strafgefangener bzw. Verhafteter, S. 53;
4.2. Arbeitsverweigerung, S. 55;
4.3. Versuch bzw. Ausführung einer Selbsttötung Strafgefangener bzw. Verhafteter im Verwahrraum, S. 57;
4.4. Entweichung Strafgefangener vom Außenarbeitskommando, S. 59;
4.5. Entweichung Strafgefangener bzw. Verhafteter während des Transports, S. 61;
4.6. Behinderung in der Dienstdurchführung durch Dritte außerhalb der StVE bzw. UHA, S. 63;
4.7. Meuterei Strafgefangener bzw. Verhafteter, S. 65;
Anhang, W-Fragen, S. 71.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit ist eine Häufung von Eingaben durch Bürger an zentrale staatliche Stellen der sowie von Hilfeersuchen an Organe der der festzustellen. Diese Personen stellen insbesondere Anträge auf Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft bei jenem Personenkreis, dem Arbeit als isolierter Broterwerb gilt, Elemente freier Selbstbetätigung zu schaffen, und somit persönlichkeitsfördernde Aktivität zu stimulieren.

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