Materialien zum Strafrecht, Besonderer Teil 1955, Seite 45

Materialien zum Strafrecht, Besonderer Teil [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1955, Seite 45 (Mat. Strafr. BT DDR 1955, S. 45); einheitlichen Beantwortung geführt. Das 21. Plenum des Zentralkomitees der SED schaffte auch hierüber Klarheit. W. Ulbricht sagte in seinem Referat: „Manche Genossen weisen uns darauf hin, daß die privaten Gewerbetreibenden das Bestreben haben, zu Kapitalisten zu werden. Zweifellos ist dieses Bestreben vorhanden. Wer mehr produziert, wird auch höheren Gewinn haben. Wir wenden uns nur gegen Spekulan-tentum, wie es z. B. von manchen Großhändlern betrieben wird.“6*5) Hieraus ergibt sich mit aller Klarheit, daß nur jenes Spekulantentum so außerordentlich gefährlich für unseren wirtschaftlichen Aufbau ist, das als ein Ausdruck wirklich verbrecherischer Spekulation gewertet werden muß. Sehr überzeugend schreibt die sowjetische Strafrechtswissenschaftlerin S. A. Wyschinskaja hierzu: „Die Gefährlichkeit der Spekulation besteht darin, daß sich in den Händen einzelner Geschäftemacher Produkte oder Waren konzentrieren, was ganz selbstverständlich zu einer Störung des planmäßigen Wirtschaftslebens des Staates führen kann und in einer Reihe von Fällen auch tatsächlich führt. Die Gefährlichkeit der Spekulation besteht auch darin, daß sich derartige Geschäftemacher auf Kosten der Werktätigen bereichern, indem sie ausschließlich ihre eigenen egoistischen Ziele verfolgen.“61) Gegen jene Spekulanten richtet sich also das Strafrecht, die „die planmäßige Ordnung der Ernährung und Versorgung der Bevölkerung untergraben und sich zum Schaden der Allgemeinheit eigennützige Vorteile verschaffen“.62) Der § 1 der aufgehobenen Verordnung über die Bestrafung von Spekulationsverbrechen charakterisierte die verbrecherische Spekulation dadurch, daß der Täter sich oder einem anderen auf gewissenlose Weise und zum Schaden der Allgemeinheit vorsätzlich einen übermäßigen persönlichen Gewinn rechtswidrig verschafft oder zu verschaffen sucht. Auch wenn dieses Strafgesetz außer Kraft getreten ist, so gibt es doch zu der Frage, was als verbrecherische Spekulation anzusehen ist, heute noch einen wichtigen Hinweis. In diesem Zusammenhang interessiert vor allem, welche Strafbestimmungen der Bekämpfung der verbrecherischen Spekulation dienen. Verbrecherische Spekulation kann sich in verschiedenen Formen und Methoden äußern. Dementsprechend müssen auf die einzelnen Spekulationsformen verschiedene Strafrechtsnormen angewandt werden. 60) W. Ulbricht, Fragen der Politischen Ökonomie in der Deutschen Demokratischen Republik, Dietz Verlag Berlin 1954, S. 4. 61) Sowjetisches Lehrbuch, Strafrecht, Besonderer Teil, Moskau 1952, § 51 russ. 62) V/. Ulbricht, Zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 3, S. 416. 45;
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Dokumentation: Materialien zum Strafrecht, Besonderer Teil [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1955, Verbrechen gegen die Volkswirtschaft, Ekkehard Kermann, Heft 4, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft, Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955 (Mat. Strafr. BT DDR 1955, S. 1-118).

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