Materialien zum Strafrecht, Besonderer Teil 1955, Seite 42

Materialien zum Strafrecht, Besonderer Teil [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1955, Seite 42 (Mat. Strafr. BT DDR 1955, S. 42); Die Anwendung des Art. 6 der Verfassung ist nur dann möglich, wenn es sich um besonders schwere Verstöße gegen die Ablieferungspflicht handelt, wenn beispielsweise der Täter böswillig seit Jahren sein Ablieferungssoll nicht erfüllt, obwohl er dazu ohne weiteres in der Lage war, und wenn er dies tat, um dadurch die Grundlagen unserer Arbeiter- und Bauernmacht zu unterhöhlen. Anders verhält es sich dann, wenn beispielsweise ein Bauer auf die gewissenlose Hetze feindlicher Elemente hereingefallen ist und auf Grund dessen seine landwirtschaftlichen Erzeugnisse nicht abliefert oder aus ähnlichen Gründen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Hier hat sich das Gericht, falls für diesen Verstoß nur eine strafrechtliche Ahndung in Frage kommt wenn also andere Erziehungsmaßnahmen unzureichend erscheinen , zwischen § 1 WStVO und der subsidiär geltenden Pflichtablieferungsverordnung zu entscheiden. Hierbei ist zu untersuchen, ob durch die Nichtablieferung der Erzeugnisse die Durchführung der Planung oder die Versorgung der Bevölkerung gefährdet worden ist. Das muß im einzelnen ganz konkret geprüft werden. Wird diese Frage bejaht, so ist § 1 Abs. 1 Ziff. 3 WStVO gegebenenfalls auch als minderschwerer Fall anwendbar. Handelt es sich dagegen um leichtere Verstöße gegen die Pflicht zur Ablieferung, so kommt die Verordnung über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Betracht, die in § 30 die Strafbestimmung enthält. Hiernach wird, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, gern. § 9 WStVO bestraft, wer seine Ablieferungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder die Bestimmungen über den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse (§ 21 Abs. 2 4 dieser Verordnung) verletzt. Um jedoch einer übereilten Bestrafung vorzubeugen, schreibt die Erste Durchführungsbestimmung zur Pflichtablieferungsverordnung vom 2. 12. 1953 (GBl. S. 1191) in § 80 ein bestimmtes Verfahren bei Nichteinhaltung der Ablieferungspflichten vor. Diese Bestimmung lautet in der Fassung des § 18 der Neunten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Pflichtablieferung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom 2. 12. 1954 (GBl. S. 923): Erzeuger, die in den festgesetzten Ablieferungsfristen ihre Ablieferungspflicht nicht erfüllen, sind von den Räten der Gemeinden zu verwarnen und zur Pflichterfüllung aufzufordem. Bleibt diese Verwarnung erfolglos, so hat der Rat der Gemeinde dem Rat des Kreises darüber zu berichten. Der Rat des Kreises hat nach Prüfung eine endgültige Frist für die Ablieferung durch die betreffenden Erzeuger zu bestimmen. Wird auch innerhalb dieser Nachfrist vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, so ist nach individueller Prüfung gegen die 42;
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Dokumentation: Materialien zum Strafrecht, Besonderer Teil [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1955, Verbrechen gegen die Volkswirtschaft, Ekkehard Kermann, Heft 4, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft, Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955 (Mat. Strafr. BT DDR 1955, S. 1-118).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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