Materialien zum Strafrecht, Besonderer Teil 1955, Seite 31

Materialien zum Strafrecht, Besonderer Teil [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1955, Seite 31 (Mat. Strafr. BT DDR 1955, S. 31); sein besonderes Augenmerk auch auf die Verbesserung der Qualität der produzierten Waren, kommen doch alle Erfolge der Werktätigen diesen selbst zugute. Man muß hervorheben, daß im allgemeinen der Kampf um die Senkung von Ausschußproduktion nicht mit den Mitteln des Strafrechts, sondern mit anderen erzieherischen Maßnahmen geführt wird. Es kommt darauf an, in noch stärkerem Maße als bisher die werktätigen Menschen, gleich ob sie in leitender oder nicht leitender Funktion tätig sind, von der Notwendigkeit zu überzeugen, die Ausschußquoten so niedrig wie irgend möglich zu halten. Dabei bedarf es aber des Hinweises, daß leitende Wirtschaftsfunktionäre, wie beispielsweise die Direktoren von Industriebetrieben, eine ihrer Stellung entsprechende höhere Verantwortung tragen, so daß es sich in bestimmten Fällen als notwendig erweisen kann, sie für die Lieferung von Waren minderer Qualität zur strafrechtlichen Verantwortung zu ziehen. Rechtsgrundlage für eine Bestrafung würde der § 1 WStVO bilden, wobei sowohl Ziff. 1 als auch Ziff. 2 in Betracht kommen können. Gegen unmittelbar an der Produktion beteiligte Werktätige sollten strafrechtliche Sanktionen nur in besonderen Ausnahmefällen verhängt werden, so z. B., wenn ein besonders großer Schaden durch die Produktion von Ausschuß verursacht wurde, wenn es sich um besonders wichtige Aufgaben, wie etwa die Erfüllung eines Exportauftrages, handelte usw.39) In ähnlicher Weise muß man zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Mißwirtschaft Stellung nehmen. Auch hier kann die rechtliche Würdigung je nach der konkreten Begehungsweise im Rahmen des § 1 WStVO verschieden sein. Die organisatorische Seite des wirtschaftlichen Aufbaus in der Deutschen Demokratischen Republik ist von großer, nicht zu unterschätzender Bedeutung. Dort, wo die Arbeitsorganisation schlecht ist, reißt bald Unordnung ein, kommt es zu solchen alarmierenden Erscheinungen, daß „statt Verantwortung für die Arbeit völlige Verantwortungslosigkeit herrscht und die persönliche Verantwortlichkeit fehlt“.40) Alle diese Erscheinungen führen letzten Endes zu einer Desorganisation der Wirtschaft, zur Mißwirtschaft. Ihre Beseitigung ist die Vorbedingung für die weitere Entfaltung der Industrie und der Landwirtschaft.41) 39) In Betrieben, wo eine besonders hohe Ausschußquote festgestellt wird, müssen die Untersuchungen sehr sorgfältig in der Richtung geführt werden, ob Kräfte am Werk sind, die den Ausschuß mit Vorbedacht und absichtlich zum Nachteil der ökonomischen Grundlagen produzieren. In diesem Fall würde ein Staatsverbrechen vorliegen. 40) Stalin in seiner Rede auf der Beratung der Wirtschaftler am 23. 6. 1931, Fragen des Leninismus, S. 409. 41) Stalin, a. a. O., S. 422. 31;
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Dokumentation: Materialien zum Strafrecht, Besonderer Teil [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1955, Verbrechen gegen die Volkswirtschaft, Ekkehard Kermann, Heft 4, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft, Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955 (Mat. Strafr. BT DDR 1955, S. 1-118).

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