Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 86

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 86 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 86); verschiedenen bürgerlichen Theorien über die Staats- und Rechtsentstehung feststellbar. Die ideologischen Vertreter der jungen, revolutionären Bourgeoisie begriffen die Staatsentstehung als Vertrag, abgeschlossen zwischen zunächst in einem Naturzustand ohne Staat lebenden Menschen. Sowenig auch diese idealistische Konstruktion mit der tatsächlichen historischen Entstehung des Staates und Rechts übereinstimmte, sie hatte in der Vorbereitungsperiode bürgerlicher Revolutionen eine progressive politische Funktion: Wenn die Menschen den Staat durch vertragliche Übereinkunft geschaffen hatten, dann konnten sie auch verlangen, daß der Staat ihnen diente, ihre Interessen wahrnahm. Auf diese Weise wurde jene Vertragstheorie gegen den überlebten Feudalstaat eingesetzt. Die naturrechtlichen Vertragstheorien der jungen Bourgeoisie waren gegen alle religiösen Auffassungen gerichtet, die die Staatsentstehung als göttliche Schöpfung darstellten. Es gibt wichtige Unterschiede in den Vertragstheorien der Staatstheoretiker der jungen Bourgeoisie22. Sie widerspiegeln unterschiedliche Positionen der Theoretiker in den Klassenkämpfen ihrer Zeit. Der Franzose Jean Bodin (1530 bis 1596) konstruiert mittels seiner naturrechtlichen Vertragstheorie das Entstehen der Staatsgewalt durch einen Vertrag zwischen Volk und absolutem Monarchen, wodurch dieser unwiderruflich eine nach außen und innen souveräne Macht zur Durchsetzung der (kapitalistischen) Rechte und Interessen der Bürger übertragen bekomme. Bodins Theorie ist deutlich auf einen absolutistischen Staat ausgerichtet, in dem ein feudaler Monarch die ökonomischen Interessen der Bourgeoisie respektiert. Der Engländer Thomas Hobbes (1588 bis 1679) sieht den Ursprung des Staates in einem Gesellschaftsvertrag, der dem im Naturzustand tobenden Kampf aller gegen alle ein Ende setzt, einen Zustand der gesicherten menschlichen, vor allem bürgerlich-kapitalistischen Existenz schafft, über den der Staat zu wachen und den er durchzusetzen hat. Der Staat wird zum „Leviathan", zum sterblichen Gott der zur Macht strebenden Bourgeoisie. Auch der Engländer John Locke (1632 bis 1704) läßt den Staat durch einen Vertrag entstehen. Der Staat wird gegründet, um Frieden und Sicherheit zu gewährleisten. Und das bedeutet für Locke, der die Interessen der zur Macht gelangten englischen Bourgeoisie reflektiert, letztlich die staatliche Garantie des kapitalistischen Privateigentums. Bei dem Franzosen Jean Jacques Rousseau (1712 bis 1778) wird die naturrechtliche Vertrags theorie zur Grundlage einer revolutionär-demokratischen Lehre von der Volkssouveränität. Die im Gesellschaftsvertrag erfolgende Vereinigung der Menschen zum Staat ist bei Rousseau notwendiges Produkt der gesellschaftlichen Entwicklung. Indem sich das Volk zum Staat zusammenschließt und sich der volonté générale, dem Gemeinwillen, unterwirft, bleibt es unwiderrufbar Träger jeder Staatsgewalt. Es erfolgt keine Übertragung dieser Gewalt auf einen vom Volk getrennten Herrscher. Soweit Regierungen und Verwaltungen erforderlich sind, bleiben sie stets Beauftragte des souveränen Volkes, ihm ständig rechenschaftspflichtig und verantwortlich, jederzeit vom Volk absetzbar. Bei Rousseau ging es nicht mehr um Einschränkung der feudalen Staatsgewalt oder um Herbeiführung einer souveränen, vom Volk völlig unabhängigen Staatsmacht, sondern um konsequente Beseitigung der feudalen Staatsmacht durch das revolutionäre Volk. Rousseaus Theorie ist Utopie einer revolutionär-demokratischen Staates. Von diesen progressiven Theorien der jungen Bourgeoisie unterscheiden sich wesentlich die naturrechtlichen Konstruktionen über die Staatsentstehung, die 22 Vgl. R. Lieberwirth, Die historische Entwicklung der Theorie vom vertraglichen Ursprung des Staates und der Staatsgewalt, Berlin 1977, S. 30 ff. 86;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 86 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 86) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 86 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 86)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit. Die hier thesenhaft aufgestellten Seb-aüptungen sollen im folgenden bewiesen werden. Die Beweist ;St raf Verfahrens recht der und in der lebenden ausländischen Bürgern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, die sich aus dem Staatsbürgerschaftsgesetz der ergeben, Beratung und Unterstützung zu gewähren.

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