Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 65

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 65 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 65); gediehen Demokratie und zur bürgerlichen Gesetzlichkeit. Immer wieder wandte sich Engels gegen opportunistische Auffassungen, die bürgerlich-parlamentarische Republik als eine staatliche Form hinzustellen, die dem sozialistischen Staat angemessen ist und deshalb von ihm übernommen werden kann. Da jeder Staat in seinem Typus von der Klasse bestimmt wird, die auf der Grundlage ökonomischer Verhältnisse politisch herrscht, gleichgültig, in welchen konkreten äußeren Formen er auf tritt, ist die bürgerliche Republik „wie jede andere Regierungsform durch ihren Inhalt bestimmt; solange sie die Herrschaftsform der Bourgeoisie ist, ist sie uns genau so feindlich wie irgendeine Monarchie (abgesehen von den Formen dieser Feindseligkeit). Es ist also eine völlig unbegründete Illusion, sie ihrem Wesen nach für eine sozialistische Form zu halten oder ihr, solange sie von der Bourgeoisie beherrscht ist, sozialistische Aufgaben anzuvertrauen. Wir können ihr Zugeständnisse entreißen, aber ihr niemals die Ausführung unserer eigenen Arbeit übertragen."50 Engels ist weit davon entfernt zu übersehen, daß die bürgerliche Demokratie die Staatsform eines Ausbeuterstaates darstellt, die dem Proletariat unter bürgerlichen Verhältnissen ein Höchstmaß an legalen Klassenkampfmöglichkeiten für die Errichtung eines sozialistischen Staates bietet. Daher seine Aufforderung an die Arbeiterklasse, von der Bourgeoisie demokratische Formen des Staates zu erzwingen. Die demokratischen Organisationsformen des Bourgeoisiestaates können vom Proletariat für seinen Kampf ausgenutzt werden. Das gilt insbesondere auch für das bürgerliche Parlament und für das allgemeine Stimmrecht. Bei allen Versuchen der Bourgeoisie, das Wahlrecht undemokratisch auszugestalten und die bürgerlichen Parlamente in ihrer Wirksamkeit zu beschränken, hat die Arbeiterklasse die Möglichkeit, sie „aus einem Mittel der Prellerei in ein Werkzeug der Befreiung"51 zu verwandeln. Die Ausnutzung der bürgerlichen Demokratie ist aber immer zugleich Form der revolutionären Bekämpfung dieser Staatseinrichtungen, also gerichtet auf die Zerschlagung des bürgerlichen Staatsapparates. Mit Nachdruck verwahrte sich Engels dagegen, die bürgerliche Gesellschaft wachse einfach in den Sozialismus hinein, sozusagen „auf gemütlich-friedlichem Weg", ohne sich zu fragen, ob die Gesellschaft „nicht damit ebenso notwendig aus ihrer alten Gesellschaftsverfassung hinauswachse und diese alte Hülle ebenso gewaltsam sprengen müsse wie der Krebs die seine"52. Ausnutzung des bürgerlichen Parlaments ist in dieser Sicht für Engels immer Vorbereitung, um den bürgerlichen Parlamentarismus zu überwinden und qualitativ neue, sozialistische Volksvertretungen als arbeitende Körperschaften zu gründen. Darum bekämpft er den parlamentarischen Kretinismus, der die Rolle des bürgerlichen Parlaments überschätzt und den praktisch-politischen Klassenkampf, der sich außerhalb des Parlaments vollzieht, mißachtet. Marx und Engels hatten seine verhängnisvolle Wirkung bereits in der Revolution von 1848 studieren können. Engels hat damals den parlamentarischen Kretinismus als ein Leiden charakterisiert, „das seine unglücklichen Opfer mit der erhabenen Überzeugung erfüllt, daß die ganze Welt, deren Vergangenheit und deren Zukunft, durch die Stimmen- 50 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 39, Berlin 1968, S. 216. 51 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 22, Berlin 1963, S. 518 f. 52 a. a. O., S. 235, S. 234 5 Rechtstheorie 65;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 65 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 65) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 65 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 65)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Schreiben des Ministers. Verstärkung der politisch-operativen Arbeit auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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