Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 615

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 615 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 615); nisse können sowohl von Werktätigen als auch vom Betrieb begangen werden, wenn z. B. mit dem Arbeitsrechtsverhältnis übernommene Pflichten nicht erbracht, gegen die sozialistische Arbeitsdisziplin verstoßen, Arbeitsschutzbestimmungen nicht eingehalten, berechtigte Lohn-, Urlaubs- oder andere Ansprüche nicht gewährt werden. Abschließend sei vermerkt, daß mit ein und derselben Handlung verschiedenartige Rechtspflichten verletzt werden können. So kann eine Strafrechtsverletzung zugleich eine Zivilrechtsverletzung oder eine Arbeitsrechtsverletzung zugleich eine Strafrechtsverletzung sein. Von den Rechtsverletzungen sind die Rechts Streitigkeiten zu unterscheiden. Sie sind ihrem sozialen Wesen nach keine bewußte Negierung rechtlicher Forderungen, sondern beruhen auf unterschiedlichen Behauptungen über tatsächlich bestehende Rechtspositionen. Die Rechtsstreitigkeit ist Bestandteil des dialektisch-widersprüchlichen Prozesses der sozialistischen Rechts Verwirklichung. In Rechts Streitigkeiten stehen sich die Parteien in der Regel vor der Konfliktkommission, der Schiedskommission, dem Gericht oder dem Vertragsgericht gegenüber, um in der gegebenen Situation das gültige Recht zu finden. Für die Rechtsstreitigkeit ist charakteristisch, daß die Parteien im Bewußtsein und mit dem Ziel handeln, den Boden des Rechts nicht zu verlassen oder ihn zu beziehen, wobei jedoch ihre Ansichten über die bestehenden Rechte und Pflichten auseinandergehen. Die unmittelbaren Ursachen für solche Rechts Streitigkeiten sind objektiver wie subjektiver Natur. Sie reichen von der Rechtsunkenntnis bis zur mangelnden Handhabbarkeit und Verständlichkeit der anzuwendenden Norm. Auch die Kompliziertheit bestimmter Sachverhalte kann zu Rechts Streitigkeiten führen. Zwischen Rechts Streitigkeiten und Rechtsverletzungen sind die Übergänge oft fließend. Rechtsstreitigkeiten können in Rechtsverletzungen übergehen, besonders dann, wenn sie länger anhalten. Gegenwärtig wird in der Praxis zwischen Rechtsverletzung und Rechtsstreitigkeit nicht unterschieden. Ausgehend vom prozessualen Erscheinungsbild der streitigen Verhandlung, werden unter dem Begriff Rechtsstreit ganz unterschiedliche Sachverhalte subsumiert, beispielsweise die Verletzung der Pflicht zur Unterhaltszahlung für ein Kind aus geschiedener Ehe, die Auseinandersetzung um die Teilung des Hausrates, der Schadenersatz aus unerlaubter Handlung oder die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Kaufvertrag. 25.3. Die Vorbeugung Hauptrichtung der weiteren Zurückdrängung von Rechtsverletzungen Es gehört zum humanistischen Anliegen sozialistischer Rechtspolitik, alles zu tun, damit der sozialistischen Gesellschaftsordnung, dem sozialistischen Staat, dem gesellschaftlichen Eigentum sowie den Rechten und Interessen der Bürger weder durch Straftaten noch durch andere Rechtsverletzungen Schaden zugefügt wird, und dafür Sorge zu tragen, daß kein Bürger mit den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften in Konflikt gerät. Die Arbeiterklasse muß einen prinzipiellen und entschiedenen Kampf gegen Rechtsverletzungen aller Art führen, weil die entwickelte sozialistische Gesellschaft nur bewußt gestaltet werden kann und Rechtsverletzungen, als spontane und destruktive Äußerungen, dieser Bewußtheit entgegenwirken, weil sie die planmäßige 615;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 615 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 615) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 615 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 615)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verbunden ist, unabhängig davon, ob eine eindeutige strafrechtliche Relevanz vorliegt oder nicht. Das ist bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen feindlich-negativer Kräfte gegeben, wo es zunächst um die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben durch den Inoffiziellen Mitarbeiter ist die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration durchzusetzen. Die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration sind Voraussetzungen für eine hohe Qualität der Abwehr und Aufklärungsarbeit. Um die von der Parteiund Staatsführung gestellten politisch-operativen Ziele zu erreichen, setzen die Organe Staatssicherheit ihre wichtigste Kraft, Inoffizielle Mitarbeiter, im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Handlungen begehen können, Sichere Verwahrung heißt: AusbruGhssichernde und verständigungsverhindernde Unterbringung in entsprechenden Verwahrräumen und Transportmitteln.

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