Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 598

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 598 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 598); wirtschaftsrechtliches Vertrags Verhältnis entsteht z. B. nur durch das Zusammenwirken von Plan und Einigung der Partner. Auch Kündigung und Kündigungsfrist bilden eine solche Kombination. Umgekehrt kann ein und derselbe Fakt, z. B. das Verursachen eines Verkehrsunfalles, rechtserheblich für mehrere Rechtsverhältnisse sein, für ein Zivilrechtsverhältnis (Schadenersatz), ein Strafrechts- und Verwaltungsrechtsverhältnis (Bestrafung und Entzug der Fahrerlaubnis). Ausgehend von den verschiedenartigen Aufgaben und Funktionen des sozialistischen Rechts bei der Gestaltung, Organisierung und dem Schutz der sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse, sind verschiedene Arten von rechtserheblichen Tatsachen nötig : rechtmäßige Handlungen rechtswidrige Handlungen Ereignisse. Eine Handlung ist jedes bewußte, willensmäßig bestimmte menschliche Verhalten. Eine solche willensmäßig bestimmte Handlung ist z. B. der Abschluß des Kaufvertrages, die Kündigung, die Verkündung eines Urteils, das Einreichen einer Eingabe, aber auch die Verletzung oder Tötung eines Menschen, das Ansichnehmen einer verlorenen Sache. Bloße Gefühlsbewegungen, nicht geäußerte Gedanken, Bewegungen, die der menschliche Körper ohne Willen, d. h. unter Einwirkung absoluter äußerer Gewalt oder im Zustand der Bewußtlosigkeit ausführt, sind keine Handlungen. Der die Handlung bestimmende Wille muß nicht in jedem Fall auf die Gestaltung eines Rechtsverhältnisses gerichtet sein. Es genügt, daß das Verhalten überhaupt willensmäßig bestimmt ist. Während z. B. die Kündigung eines Arbeitsrechtsverhältnisses bewußt auf die Beendigung des Rechtsverhältnisses hinzielt, hat ein Kraftfahrer, der infolge Nichtbeachtens der Vorfahrtsregeln einen Verkehrsunfall verursacht, keineswegs den Willen gehabt, dadurch Rechtsverhältnisse zu begründen. Dennoch war sein Verhalten im Verkehr ein bewußtes. Zur Beurteilung der Frage, ob eine Handlungspflicht vorliegt oder nicht, ist es unerheblich, ob er sich der Verkehrswidrigkeit seines Verhaltens bewußt war oder nicht. Die Handlung kann in einem Tun, aber auch in einem Unterlassen bestehen. Es entsteht z. B. nach § 119 StGB ein Strafrechtsverhältnis, wenn jemand bei Gemeingefahr für das Leben von Menschen nicht die erforderliche und ihm mögliche Hilfe leistet. Das Handeln, an das der sozialistische Staat durch die Rechtsnormen das Entstehen, die Veränderung oder die Beendigung von Rechtsverhältnissen knüpft, kann rechtmäßig sein, d. h. den Anforderungen des sozialistischen Rechts entsprechen, es kann aber auch ein rechtswidriges, ein gesellschaftlich zu mißbilligendes Handeln sein. Die rechtmäßigen Handlungen stehen eindeutig im Vordergrund, sie spielen jedoch bezüglich der Rechtsverhältnisse nicht die gleiche Rolle. Es gibt Handlungen, die direkt auf die Begründung, Veränderung oder Beendigung von Rechtsverhältnissen gerichtet sind. Die rechtsgestaltende Wirkung ist hier vom Handelnden gewollt, und sie wird von der Rechtsnorm gerade hieran geknüpft. In diesen Handlungen kommt das eigenschöpferische Verhalten der Menschen zum Ausdruck. In Verwirklichung des Prinzips des demokratischen 598;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 598 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 598) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 598 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 598)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit - Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Feindes zur Enttarnung der. Diese Qualitätskriterien sind schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Erfüllung der Gesamaufgabenstellung Staatssicherheit . Mpf Dabei ist sicTst äüchAler. Erfordernissen der Vorgangs- und persononbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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