Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 590

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 590 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 590); ?im Betrieb ?, das konkrete Garantierecht des Auftraggebers A, die konkrete Wehrpflicht des Buergers W, die konkrete Pflicht des Leiters L fuer die ordnungsgemaesse Arbeit mit der Eingabe E, entstehen auf der Grundlage des in den Rechtsnormen enthaltenen gesamtgesellschaftlichen Willens, wenn die in den Rechtsnormen dafuer vorgesehenen Bedingungen eintreten, z. B. Einreichen eines Neuerervorschlags oder eine Rechtsverletzung; durch staatlichen Anwendungsakt, z. B. Wohnungszuweisung; durch die vom Gesetzgeber in den Normen als objektive Bedingung formulierte verantwortliche Entscheidung der Rechtssubjekte, z. B. Vertrag. Mit dem Entstehen konkreter Rechte und Pflichten in Rechtsverhaeltnissen werden die in den Rechtsnormen statuierten allgemeinen Verhaltensaufforderungen und -berechtigungen in dem Sinne verwirklicht, dass sie in Gestalt konkreter Rechte und Pflichten personifiziert und konkretisiert werden und damit einem bestimmten Rechtssubjekt in einem konkreten Rechtsverhaeltnis zugehoerig sind. Fuer das Zusammenwirken der am Rechtsverhaeltnis Beteiligten ist es wichtig, dass das rechtssetzende Staatsorgan Rechtsnormen schafft, in denen Rechte und Pflichten klar und ueberschaubar formuliert sind und Rechte und Pflichten verschiedener Subjekte miteinander korrespondieren (vgl. Kap. 20). Diese Korrespondenz hat zur Folge, dass Rechtsverhaeltnisse auch dann, wenn mehr als zwei Subjekte an ihnen beteiligt sind, zweiseitige Wechselbeziehungen seiner Teilnehmer darstellen. Dabei schliesst der Grundsatz der Korrespondenz von Rechten und Pflichten unterschiedlicher Subjekte nicht aus, dass ein Subjekt Rechte und Pflichten zugleich haben kann. Nach dem Vertragsgesetz hat der Leistende in einem Wirtschaftsvertrag die Pflicht, die vereinbarte Leistung zu erbringen, und zugleich das Recht auf Gegenleistung in Gestalt des vereinbarten Preises. Mit dem Inhalt der Rechtsverhaeltnisse ist zugleich die Frage verbunden, wie Rechte und Pflichten die Mitglieder der sozialistischen Gesellschaft zu einem solchen verantwortungsbewussten juristisch relevanten Verhalten in Rechtsverhaeltnissen stimulieren. Die neue Qualitaet der Rechte und Pflichten in der sozialistischen Gesellschaft besteht in ihrem neuen Verhaeltnis zu den objektiven Gesetzen und ihrer sich daraus ergebenden neuen Verbindung miteinander. Dabei wird ein bestimmtes Verhalten eines einzelnen oder Kollektivs nicht durch ein einzelnes Recht oder eine einzelne Pflicht erzielt, sondern stets durch einen ganzen Komplex von Rechten und Pflichten, durch die Einheit von Rechten und Pflichten. Die der sozialistischen Verantwortung entsprechende Einheit von Rechten und Pflichten besteht nicht darin, dass jedes Recht zugleich eine Pflicht enthaelt, es auch auszuueben, wie das in rechtstheoretischen Arbeiten teilweise anklingt.8 Andererseits impliziert aber auch der der Verantwortung innewohnende Pflichtumfang nicht eo ipso die zu seiner Realisierung erforderlichen Rechte. Dem Verantwortlichen werden Pflichten auferlegt und Rechte eingeraeumt. Dabei ergibt sich fuer den Berechtigten seine Verantwortung zur Wahrnehmung der Rechte, begriffen als ihm auf der Grundlage und im Rahmen von Rechtsnormen eingeraeumtes Feld zur eigenverantwortlichen Entscheidung und Handlung, vor allem aus seiner sozialen Stellung als Traeger der politischen Macht, als Miteigentuemer an Produktionsmitteln, als unmittelbarer Produzent. Der Berechtigte entscheidet 8 Vgl. zur Auseinandersetzung mit diesen Thesen T. Schoenrath, ?Einheit von Rechten und Pflichten in der sozialistischen Gesellschaft", Staat und Recht, 1972/10/11, S. 1715 ff. 590;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 590 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 590) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 590 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 590)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Besuchsdurchführung. Von Verhafteten und Strafgefangenen bilden die Befehle und- Weisungen des Genossen- er ins besondere Dienstanweisungen und sowie folgende Weisungen und die Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

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