Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 568

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 568 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 568); setzt werden, welche Motive und anderen Handlungsantriebe wirken, damit Rechtsnormen verwirklicht werden.8 Da die Leitung der Rechtsverwirklichung neben materiellen, organisatorischen und rechtlichen Mitteln vor allem durch die Rechtserziehung auf das Bewußtsein und Handeln der Rechtssubjekte einwirkt, sind in diesem Zusammenhang vor allem die Ebenen der psychischen Aneignung des sozialistischen Rechts und seiner Umsetzung in ein entsprechendes Handeln von Bedeutung. Das sind die Kenntnisse, die Einstellungen, die Motive und die Fähigkeiten. Sie sind Bezugspunkte der Rechtserziehung, wobei die psychischen Zusammenhänge als Bestandteil und Ergebnis sozialer Bedingungen verstanden werden und ihre Wechselwirkung nicht übersehen werden soll. (Vgl. Kap. 19.) Gehen wir vom Ablauf des psychischen Prozesses aus, so erweisen sich die Motive, die entsprechenden Handlungsfähigkeiten vorausgesetzt, als „letzte" Antriebe des normgemäßen oder normwidrigen Handelns der Rechtssubjekte. Die Durchsetzung der gesellschaftsgemäßen Motive, die zur Rechtsnormverwirklichung führen, hängt ihrerseits entscheidend vom erreichten Bildungs- und Kulturniveau, von den Interessen und der Ausprägung sozialistischer Einstellungen ab, so daß für den psychischen Mechanismus der Umsetzung von Rechtsnormen in ein entsprechendes Handeln vor allem folgende Probleme in Betracht zu ziehen sind : die Motive normgemäßen Handelns und ihre Beeinflussung der Rechtskenntniserwerb die Herausbildung des persönlichen sozialistischen Rechtsbewußtseins und seine Umsetzung in ein normgemäßes Handeln. Ausgehend von bestimmten im individuellen Rechtsbewußtsein verankerten Grundhaltungen und -einstellungen, die sozialistisches gesellschaftliches Bewußtsein widerspiegeln, bewertet der Mensch im konkreten Entscheidungsprozeß verschiedene Varianten seines möglichen Verhaltens und trifft im Ergebnis dieses inneren Prozesses in Wechselwirkung mit äußeren Bedingungen eine Auswahl. Auf den individuellen bewußtseinsmäßigen Prozeß wirken die rechtlichen Anforderungen und Maßstäbe orientierend ein. Die vorhandenen Einsichten in die notwendigen objektiven Zusammenhänge widerspiegeln sich in der Motivation des Menschen. Die Motive rechtmäßigen Verhaltens werden folglich in einem hohen Maße vom erreichten Bildungs- und Kulturniveau, den Interessen, von der weltanschaulichen Formung und dem Bewußtseinsstand insgesamt beeinflußt. Handlungsantriebe für normgemäßes Handeln können unterschiedliche Motive sein. Unabhängig von ihrer Bedeutung und ihrer Wertigkeit gehören dazu: Rechtsverwirklichung auf Grund sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins, aus Einsicht in das jeweilige gesellschaftliche Erfordernis und die sich daraus ergebende Verantwortung des Bürgers, Rechtsverwirklichung aus dem Streben nach ideeller oder materieller Anerkennung (Lob, Auszeichnung) oder Vorbildwirkung, Rechtsverwirklichung aus dem Streben nach sozialem Ansehen, Vermeidung von Kritik und Verlust an Prestige sowie aus dem Streben nach persönlichem 8 Vgl. Objektive Gesetze, Recht, Handeln, Berlin 1979; J. A. Lukaschewa, Sozialistisches Rechtsbewußtsein und Gesetzlichkeit, Berlin 1976; H. Dettenborn/K. A. Mollnau, Rechtsbewußtsein und Rechtserziehung, Berlin 1976. 568;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 568 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 568) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 568 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 568)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und. Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich gefährdet? Worin besteht die Bedeutung der angegriffenen Bereiche, Prozesse, Personenkreise und Personen für die Entwicklung der und die sozialistische Integration? Welche Pläne, Absichten und Maßnahmen zu erkennen und offensiv zu bekämpfen, stellen die Inoffiziellen Mitarbeiter Staatssicherheit die Hauptkräfte für die Realisierung der politisch-operativen Aufgaben dar.

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