Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 563

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 563 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 563); der Gesetze und der anderen staatlichen Normativakte. Da der in den sozialistischen Rechtsnormen ausgedrückte Klassenwille mit den Interessen aller Werktätigen übereinstimmt, werden die Rechtsnormen von den Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft in der sozialistischen Rechtsverwirklichung vorwiegend freiwillig realisiert. Die Mehrzahl der Werktätigen erkennt die juristischen Verhaltensregeln zunehmend als gesellschaftlich notwendig und ihren eigenen Interessen entsprechend an. Die Bürger setzen ihr Recht, das sie selbst mit schufen, verantwortungsbewußt und freiwillig durch. Dieses Typische der Rechtsverwirklichung in der sozialistischen Gesellschaft wird nicht dadurch aufgehoben, daß es noch notwendig ist, dort, wo die gesellschaftliche Verantwortung nicht erkannt wird und Rechtsnormen verletzt werden, diese mit staatlichen und gesellschaftlichen Mitteln durchzusetzen und Rechtsverletzer zur Verantwortung zu ziehen. 23Л.2. Arten sozialistischer Rechtsoerwirklichung Sozialistische Rechtsverwirklichung erfolgt je nach den vom Recht zu regelnden gesellschaftlichen Verhältnissen, den unterschiedlichen Mitteln der Einwirkung des Rechts auf das Verhalten der Menschen, der Zielsetzung der Rechtsnormen und der Stellung des Subjekts im System rechtlicher Regelung in unterschiedlichen Arten : Realisierung von Rechtsnormen in Rechtsverhältnissen und außerhalb von Rechtsverhältnissen. Hauptart ist die Verwirklichung in Gestalt von Rechtsverhältnissen. Hier erfolgt das Handeln der Rechtssubjekte in konkreter Verwirklichung subjektiver Rechte und juristischer Pflichten als inhaltlicher Elemente der Rechtsverhältnisse (vgl. Kap. 24). Durch die Rechtsverhältnisse, die Wahrnehmung der mit ihnen eingeräumten Rechte und die Erfüllung der auferlegten Pflichten werden die Beziehungen zwischen den Bürgern, Kollektiven, Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen gestaltet. Dabei ist die Rechtsnorm erst dann realisiert, wenn die Rechte wahrgenommen und die Pflichten erfüllt wurden. Bei der Rechtsverwirklichung außerhalb von Rechtsverhältnissen wird die Aufgabenstellung der Rechtsnorm realisiert, ohne daß Rechtsbeziehungen in Gestalt von Rechtsverhältnissen zwischen konkreten Berechtigten und Verpflichteten entstehen. Eine solche Art der Rechtsverwirklichung liegt z. B. dort vor, wo persönliche Rechte, die sich direkt aus Rechtsnormen ergeben und dem Bürger kraft seiner Stellung in der sozialistischen Gesellschaft eigen sind, durch aktives Handeln oder Unterlassen verwirklicht werden. So werden solche Rechtsbeziehungen, wie sie sich aus dem Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung gemäß Art. 21 der Verfassung der DDR sowie aus anderen Grundrechten ergeben, in vielfältiger Weise durch den sozialistischen Staat, und die Gesellschaft gewährleistet. Es können sich aber auch unmittelbar aus einer Rechtsnorm Pflichten ergeben, die i durch ein aktives Handeln verwirklicht werden müssen, z. B. die Pflicht zur Hilfeleistung nach § 119 StGB. Diese Norm wird unter den beschriebenen Umständen durch das geforderte aktive Tun verwirklicht. Rechtsverwirklichung außerhalb konkreter Rechtsverhältnisse ist weiter die Einhaltung von Verbotsnormen. Sie bestimmen die Handlungen der Menschen und die Tätigkeit der Organisationen in „negativer" Form. Ihre freiwillige Einhaltung hängt nicht mit 563;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 563 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 563) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 563 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 563)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der politisch-operativen Sicherung operativ-bedeutsamer gerichtlicher Hauptverhandlungen Regelung des Regimes bei Festnahmen und Einlieferung in die Untersuchungshaftanstalt. НА der. Die Zusammenarbeit dient der Realisierung spezifischer politischoperativer Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der Die politisch-operativen Aufgaben im Zusammenhang mit - Übersiedlungen von Bürgern der nach nicht sozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westber- lins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens sowie Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhandler-banden ist die volle Erschließung der operativen Basis Staatssicherheit in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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