Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, Lehrbuch 1980, Seite 558

Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 558 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 558); den. Dies alles ist bei der Programmierung zu berücksichtigen. Der Programmierer steht vor dem Problem, keinen der Nutzer des Systems mit zu viel oder zu wenig Informationen zu versorgen. In welchem Grade das gelingt, hängt sehr von der Art des verwendeten Programmsystems ab. Die seit längerer Zeit bestehenden Informationssysteme zeigen, daß es bereits problematisch ist, trotz richtiger Suchfragen, die relevanten Dokumente zu finden. An verschiedene Nutzerkreise wurde dabei noch nicht gedacht; gleichwohl ergeben sich schon große Schwierigkeiten aus den unterschiedlichen Voraussetzungen der Nutzer. Der einfachste und relativ problemloseste Ausweg wäre es, für jeden Adressatenkreis sein eigenes Informationssystem zu schaffen. In einigen Fällen wird dies getan, als generelle Methode ist sie jedoch aus ökonomischen und technischen Gründen abzulehnen. Will man also mit ein und demselben System verschiedene Adressaten ansprechen, so bietet sich als eine mögliche Variante ein stufenweiser Aufbau an. Zuerst werden allgemeine Informationen gegeben, die auf Wunsch des Nutzers immer mehr verfeinert werden können. Diese Art der Dokumentation ist aber nur für ein System sinnvoll, das mehr als nur die einfachen Fundstellen eines Dokumentes vermittelt, da sonst der Nutzer sich jeweils die entsprechenden Dokumente geben lassen und sie manuell analysieren müßte, um dann unter Umständen festzustellen, daß sie für ihn nicht relevant sind. Ein solches System kann nur einigermaßen erfolgreich arbeiten, wenn alle Nutzer die gleiche Fachsprache beherrschen und über relativ große Vorkenntnisse verfügen. Auf unser Ausgangsbeispiel bezogen würde das bedeuten, daß z. В die Notare mit einem für sie geschaffenen Informationssystem arbeiten. Dem Jurastudenten oder dem selten mit Erbschaftsangelegenheiten befaßten Richter wäre dieses System schon schwerer zugänglich. Ein zweiter und erfolgversprechenderer Weg wäre es, dem System die Problemstellung selbst zu vermitteln. Das setzt aber Problemlösungsalgorithmen voraus, die in der EDV-Anlage programmiert sind. Koppelt man diese mit einem wie oben beschriebenen Informationssystem, so kann der Nutzer an den Stellen, wo er die Fragen der EDVA nicht beantworten kann, auf spezifische Zusatzinformationen zurückgreifen. Solch ein System würde also nicht nur Fundstellen ausgeben, sondern auch die teilweise oder ganze Lösung des Problems, zumindestens aber ganz spezifische Informationen. Erste praktische Versuche zeigen, daß das Problem der unterschiedlichen Adressatenkreise auf diesem Wege weitgehend gelöst werden kann, allerdings muß ein Nutzer, der über sehr weitreichende Vorkenntnisse verfügt, einige Ballastfragen beantworten. Der wesentliche Unterschied zum erstgenannten System besteht darin, daß der Nutzer von der EDVA bei seiner Suche geleitet wird und seine Suchfragen nicht von ihm selbst formuliert werden müssen. Damit erweitert sich der Nutzerkreis wesentlich. Die hier theoretisch erörterten Varianten eröffnen viele praktische Möglichkeiten, wobei die technischen Voraussetzungen nach und nach geschaffen werden. Solche Anlagen erhalten z. B. große Bibliotheken; Ministerien und Großbetriebe verfügen bereits über sie. Mit der weiteren Entwicklung der Datenfernübertragung (DFÜ) wird sich der Nutzerkreis automatisch erweitern. Das in der DDR entwickelte Informationssystem trägt den Namen „AIDÜS". Voraussetzung für seine Anwendung ist ein juristischer Thesaurus, mit dem man alle Regelungen erfassen kann. Vorausgesetzt, ein solcher würde geschaffen werden und gleichzeitig würden alle Gesetze mit den entsprechenden Begriffen versehen, so könnte die Suche nach einer bestimmten Regelung wie folgt vor sich gehen: Ein Nutzer in einer Bibliothek ist über ein Bildschirmgerät mit Tastatur mit der EDVA verbunden. Er gibt Suchbegriffe ein und verbindet sie untereinander, z. B. Ehescheidung und Alimente. Nach kurzer Zeit würden auf seinem Bildschirm die Fundstellen der entsprechenden Gesetzblätter erscheinen. Sind es zuviele, so kann er seine Suche durch zusätzliche Begriffe fortsetzen, bis er meint, die betreffenden Regelungen gefunden zu haben. Nun könnte der Benutzer die entsprechenden Dokumente ausleihen oder besser noch, wenn die EDVA mit einem Mikrofisches-Ausgabegerät gekoppelt ist, sie gleich in dieser Form erhalten. Für denjenigen, der ein Bildschirmgerät erstmalig bedient, dürfte das nicht ganz problemlos sein. Erste praktische Erfahrungen zeigen 558;
Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 558 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 558) Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Seite 558 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 558)

Dokumentation: Marxistisch-leninistische (ML) Staats- und Rechtstheorie [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1980, Autorenkollektiv, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (Hrsg.), 3., bearbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980 (ML St.-R.-Th. DDR Lb. 1980, S. 1-672). Redaktionskommission: Karl A. Mollnau, Karl-Heinz Röder, Karl-Heinz Schöneburg, Traute Schönrath, Gerhard Schüßler, Wolfgang Weichelt. Autoren: Gotthold Bley (17), Ulrich Dähn (25), Joachim Henker (7), Inge Hieblinger (9), Hermann Klenner (8 und 16), Manfred Kemper (26), Helmut Melzer (11), Karl A. Mollnau (4, 15, 18, 19, 21, 22), Siegmar Quilitzsch (26), Karl-Heinz Röder (5, 6, 7, 8), Karl-Heinz Schöneburg (1, 2, 3, 4, 9), Traute Schönrath (20, 24), Gerhard Schüßler (12, 14), Gerhard Stiller (23), Gerwin Udke (13), Ingo Wagner (1), Wolfgang Weichelt (10,12), Arno Winkler (7), Werner Wippold (13). Sachregister: Werner Künzel. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus für die Gewinnung von Erkenntnissen ist und die wesentlichsten Erkenntnisse mung erarbeitet werden. Es lassen sich Verfahren auffinden, stufe entsprechen. Hinsichtlich der Beschuldigtenaussag Bild.

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